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Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten

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aronzo:

--- Zitat von: Enno25 am 14.09.2023 11:27 ---Ja, ich verstehe was ihr sagen wollt.
Selbstverständlich müssen Nachweise erbracht werden.
Es ist bereits ein Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt worden.
Es wird mit einem Grad der Behinderung von 50% gerechnet.

--- End quote ---
Wollte letztens schon mit Vorahnung fragen:

Hattest Du deinem Arbeitgeber die Beantragung der Schwerbehinderteneigenschaft mitgeteilt?

Enno25:
Nein, war ja keine Veranlassung für weil es für die jetzige Tätigkeit nicht relevant war da ich diese ja ausüben konnte und der Antrag noch läuft.

FearOfTheDuck:
Dann solltest du das im Zuge der jetzigen Situation tun, vielleicht hilft es dem AG beim Einlenken.

Enno25:
Ja, das werde ich natürlich tun, war absolut überrascht von dieser Aktion des AG.
Daher ja meine Frage, ob man gesundheitlche Probleme dem Direktionsrecht entgegenstellen kann.

Organisator:

--- Zitat von: Enno25 am 15.09.2023 10:06 ---Ja, das werde ich natürlich tun, war absolut überrascht von dieser Aktion des AG.
Daher ja meine Frage, ob man gesundheitlche Probleme dem Direktionsrecht entgegenstellen kann.

--- End quote ---

Ja, kann man natürlich. Der AN muss natürlich körperlich in der Lage sein, die neue Aufgabe auch ausführen zu können. Allerdings muss der AG auch um die gesundheitlichen Einschränkungen Bescheid wissen.

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