Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten

<< < (3/5) > >>

FGL:

--- Zitat von: Enno25 am 13.09.2023 19:02 ---Ich habe in dem gespräch lediglich mitgeteilt, dass es mir gesundheitlich ga rnicht zumutbar ist.
Ein Schwerbehinderungsgrad wurde bereits beantragt - diese Tätigkeit kann ich gesundheitlich gar nicht ausüben.
Hat aber keinen interessiert.
--- End quote ---
Wenn Du "lediglich mitgeteilt" hast, dass es Dir "gesundheitlich gar nicht zumutbar ist", dann kann ich gut verstehen, dass es niemanden interessiert hat. Ohne weitere Substantiierung würde ich das als Schutzbehauptung verwerfen.

OrganisationsGuy:
Sehe das wie der Vorredner. Wenn man argumentiert, man könnte aufgrund der schlechten Fußläufigkeit dieser Aufgabe nicht nachkommen, sollte man sich zukünftig nicht mehr beim Spazieren gehen erwischen lassen. Wenns um den mentalen Stress geht, der mit Bürgerkontakt in Konfrontationssituationen geht, dann sollte der jetzige Arbeitsplatz besser bereits ohne Kontakt mit Bürgern verlaufen.

Auf der ehemaligen Dienststelle hatten wir für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ebenfalls ein ähnliches Szenario wie hier beschrieben, indem der Mitarbeiter sich selber dafür körperlich nicht in der Lage sah. Nachdem dann mal einige Unschlüssigkeit aufgrund oben genannter Beispiele aufgezeigt wurden, war das Thema schnell vom Tisch.

Sollte aber deine gesundheitliche Beeinträchtigung für die vorgesehene Tätigkeit vom Amtsarzt ermittelt werden können, sollte das kein Problem darstellen und die Neustrukturierung deiner Aufgaben verflüchtigt sich.

Enno25:
Ja, ich verstehe was ihr sagen wollt.
Selbstverständlich müssen Nachweise erbracht werden.
Es ist bereits ein Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt worden.
Es wird mit einem Grad der Behinderung von 50% gerechnet.

Schmitti:

--- Zitat von: Enno25 am 12.09.2023 16:31 ---Ich bin mir ziemlich sicher, dieses ist sogar Bestandteil des Arbeitsvertrages ( Kopie ist angefordert )
--- End quote ---
In meiner Zeit in einer Personalabteilung hat es mich schon immer wieder gewundert, wieviele Arbeitnehmer es offenbar nicht für nötig erachten, eine Ausfertigung ihres Arbeitsvertrages dauerhaft bei sich aufzubewahren.

Flying:

--- Zitat von: Enno25 am 14.09.2023 11:27 ---Ja, ich verstehe was ihr sagen wollt.
Selbstverständlich müssen Nachweise erbracht werden.
Es ist bereits ein Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung gestellt worden.
Es wird mit einem Grad der Behinderung von 50% gerechnet.

--- End quote ---

Stell dich beim Amtsarzt, PR und der SBV vor - dann wird man schon eine Lösung finden.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version