Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Direktionsrecht des AG und Arbeitszeiten und zumutbare Tätigkeiten
Opa:
--- Zitat von: Organisator am 12.09.2023 16:56 ---
--- Zitat von: Opa am 12.09.2023 16:52 ---https://www.spiegel.de/karriere/bundesarbeitsgericht-arbeitnehmer-koennen-dauerhaft-ins-ausland-versetzt-werden-a-253fdf74-ab9a-489f-83d5-f416e2534b98
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naja, da der deutsche öD grundsätzlich in Deutschland tätig ist, und viele der Arbeitgeber auch auf Bundesländer oder gar Kommunen festgelegt sind, wird das mit dem Versetzen ins Ausland wohl nicht so häufig sein. Ansonsten glaube ich mal gelesen zu haben, dass in einem Arbeitsvertrag auch der Arbeitsort genannt ist.
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Man wundert sich, wie viele Behörden über Auslandsvertretungen verfügen.
Den Link hatte ich geposted um zu verdeutlichen, dass das Direktionsrecht viel weiter reichen kann, als der verwöhnte Behördenmitarbeiter gemeinhin denkt.
aronzo:
--- Zitat von: Enno25 am 12.09.2023 17:00 ---Für mich insbesonders die Zumutbarkeit aus gesundheitlichen Gründen relevant.
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Es ist zu empfehlen, sich das Anliegen des Arbeitgebers erst einmal anzuhören, nichts zu unterschreiben und sich DANN Gedanken zu machen! Gegebenenfalls ein Mitglied des Personalrats zum Gespräch mitnehmen.
Enno25:
Also, ich kann euch sagen was raus gekommen ist.
Ist soll zur Politesse "aufsteigen"
Ich habe in dem gespräch lediglich mitgeteilt, dass es mir gesundheitlich ga rnicht zumutbar ist.
Ein Schwerbehinderungsgrad wurde bereits beantragt - diese Tätigkeit kann ich gesundheitlich gar nicht ausüben.
Hat aber keinen interessiert.
FearOfTheDuck:
Ändert sich deine Entgeltgruppe? Dann wäre das Ganze zustimmungspflichtig...
Enno25:
Nein, trotzdem ist es ja nicht von der Hand zu weisen, wenn der Arbeitnehmer dazu gesundheitlich nicht in der Lage ist. Es gilt ja auch die Fürsorgepflicht des Arbeitnehmers.
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