Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Kündigungsfrist
PeterKruse:
--- Zitat von: MoinMoin am 13.09.2023 10:03 ---§30 Absatz 5 Satz 1
--- End quote ---
Danke, hatte es selbst zitiert und überlesen.
Das müsste bedeuten, wenn meine Verlängerung eine weitere Vertragsdauer von 15 Monaten vorweist und ich unter 1 Jahr beschäftigt bin (erst 9 Monate), dass ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende habe.
Ich Danke Euch, Ihr seid ein tolles Forum!
MoinMoin:
Ich glaube meine Interpretation war nicht korrekt.
Wenn du einen neuen Vertrag mit neuer Probezeit hast, kannst du die kurze Probezeitkündigung nutzen. (2 Wochen zum Monatsende, glaube ich).
Wenn du eine Vertragsänderung mit einer geänderter Vertragslaufzeit von 9+15 = 24 Monaten hast, dann gilt der Satz nicht, da die Vertragsdauer >12 ist und du kannst 4 Wochen zum Monatsende kündigen.
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