Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Rufbereitschaft

(1/3) > >>

Johann855:
Hallo zusammen,

bin Angestellter im öffentlichen Dienst beim Bund nach TVöD. Vor nicht zu langer Zeit wurde bei uns in der Dienststelle/Liegenschaft eine sogenannte Ruf Bereitschaft am Wochenende eingeführt. Wenn angenommen die Ruf Bereitschaft am Wochenende stattfindet, wird diese ja vergütet.

 Frage: Wie ist es eigentlich, wenn man eingeplant wird fürs Wochenende und die Rufbereitschaft doch nicht stattfindet? Steht einem dann ein Ausgleich zu, sprich bekommt man Stunden gutgeschrieben? Sogesehen ist man ja in seinem Wochenende eingeschränkt und muss trotzalledem dafür einen Ausgleich bekommen, oder???

Kennt sich diesbezüglich jemand von euch aus, der mir da weiterhelfen kann?

Würde mich über Antworten freuen.

2strong:
Inwiefern solltest Du in der Gestaltung Deiner Freizeit eingeschränkt sein, wenn tatsächlich keine Rufbereitschaft geleistet wird?

Johann855:
Wenn ich z.bsp mit der Family weit weg fahren möchte und währenddessen die Bereitschaft erfolgt, dann ist man ja meiner Meinung eingeschränkt.

2strong:
Ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor:
Rufbereitschaft bedeutet, dass Du Dich bereithalten musst, um im Fall der sogenannten tatsächlichen Inanspruchnahme innerhalb angemessener Zeit die Arbeit aufzunehmen. Die dadurch bedingte Einschränkung in der Freizeitgestaltung wird vergütet (zur groben Orientierung: für einen Werktag gibt es pauschal zwei Stunden, für einen Wochenendtag vier Stunden).

Zusätzlich dazu wird die tatsächliche Inanspruchnahme, wenn sie denn erfolgt, nochmal separat vergütet, und zwar als ganz normale Arbeitszeit, allerdings mit der Besonderheit, dass An- und Abfahrt ebenfalls als Arbeitszeit gelten.

OrganisationsGuy:

--- Zitat von: 2strong am 14.09.2023 01:38 ---Inwiefern solltest Du in der Gestaltung Deiner Freizeit eingeschränkt sein, wenn tatsächlich keine Rufbereitschaft geleistet wird?

--- End quote ---

Wochenendtrips bei denen man mal gerne 250-350 km fährt und zwei Tage ein Hotel bucht dürften wohl nicht zu unüblich sein.

Freitag/Samstag Nachmittags Grillpartys mit den freunden bei denen man dann den Alkohol weg lässt weil man eventuell noch Fahr- und Arbeitstauglich sein muss.

Einen Tag im Freizeitpark, selbst wenn er nur 45 Minuten entfernt liegt, mit der Family dürfte auch nicht realisierbar sein.

Schwimmbad, Therme, Aquapark ist auch nicht drin wenn man nicht das Handy mit Wasserdichter Tasche um den Hals permanent bei sich führt.

Keiner sagt das die oben genannten Beispiele nicht machbar wären. Aber man muss sich in gewisser Weise einschränken. Und die Liste ist Endlos.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version