Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Rufbereitschaft
Der Obelix:
Rufbereitschaft wird so vergütet. Ende der Durchsage.
Alles andere ist Ping-Pong mit den Beschäftigten. Oder der Mitarbeiter sagt nächstes mal vor Beginn der Rufbereitschaft: Ich fahr übrigens gleich zur Ballermannparty und schieß mich ab.
Wäre dann der Lerneffekt für den Dienstherren.
Tagelöhner:
Im TVÖD Bund Unterforum von Dienstherren reden ist aber mal etwas schräg, zumal ich von Personen im Beamtenverhältnis aufgrund des besonderen Dienst- und Treueverhältnis in so einem Fall deutlich weniger Gegenwind dulden würde.
Öffdler:
@ Opa
Ich glaube, da haben wir sehr unterschiedliche Wissensstände, was Dienstpläne angeht.
Ein aufgestellter Dienstplan ist verbindlich und kann einseitig grundsätzlich nicht abgeändert werden. Das Direktionsrecht ist verbraucht. In außergewöhnlichen Situationen (unvorhersehbar, kein Organisationsversagen des AG) kann mit angemessener Ankündigungsfrist (da kommen deine 4 Tage ins Spiel).
Da der AG also wie beschrieben, die Rufbereitschaft nicht einfach so absagen kann, handelt es sich um einen klassischen Fall von Annahmevezug, der zu vergüten ist.
Also an den TE, die Rufbereitschaftsübernahme nachweislich anbieten, wenn der AG diese Mal wieder trotz Planung absagt, und die entsprechenden Stunden einfordern.
Quellen: "Direktionsrecht verbraucht" hatten wir doch bereits häufiger einmal:
z. B.:
https://www.schiering.org/arhilfen/arzeit/direktionsrecht.htm
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114861.msg188690.html#msg188690
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,113655.msg165985.html#msg165985
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