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Außerhalb der Bewerbungsfrist nicht zulässig

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levy:
Hallo,

ich hatte mich letzte Woche Sonntag auf eine Stelle beworben, von der die Bewerbungsfrist am letzten Freitag ablief.

Heute erhielt ich eine Absage, in der stand, dass meine Bewerbung nicht berücksichtigt werden konnte, weil sie außerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen ist.

Soweit so klar.

Wenn die Bewerbungsfrist an einem Freitag abläuft, müsste eine Bewerbung berücksichtigt werden, die bis 23:59:59 Uhr eingegangen ist?

Was muss denn bis zum Bewerbungseingang am Sonntag passiert sein, dass diese nicht mehr berücksichtigt werden kann, darf?

Danke.

Gruß

RsQ:
Darum geht es vermutlich nicht. Das Finanzamt hat i. d. R. auch einen Briefkasten, bei dem Mitternacht die Klappe umschalten - aus Fristgründen. Ob am Wochenende faktisch etwas bearbeitet wird, dürfte da keine Rolle spielen.

Rheini:

--- Zitat von: levy am 16.09.2023 20:26 ---Hallo,

ich hatte mich letzte Woche Sonntag auf eine Stelle beworben, von der die Bewerbungsfrist am letzten Freitag ablief.

Heute erhielt ich eine Absage, in der stand, dass meine Bewerbung nicht berücksichtigt werden konnte, weil sie außerhalb der Bewerbungsfrist eingegangen ist.

Soweit so klar.

Wenn die Bewerbungsfrist an einem Freitag abläuft, müsste eine Bewerbung berücksichtigt werden, die bis 23:59:59 Uhr eingegangen ist?

Was muss denn bis zum Bewerbungseingang am Sonntag passiert sein, dass diese nicht mehr berücksichtigt werden kann, darf?

Danke.

Gruß

--- End quote ---

Dir ist klar was "Frist" bedeutet?

pfaffe:
Klagen!

https://openjur.de/u/90920.html

Rheini:

--- Zitat von: pfaffe am 16.09.2023 20:47 ---Klagen!

https://openjur.de/u/90920.html

--- End quote ---

Liegen den die Gründe die das Gericht in dem von Dir hier geposteten Fall genannt haben, auch in dem Fall des TE vor?

Ich kann davon nichts in dem Eingangspost lesen.

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