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[MV] Landesregierung legt Gesetzesentwurf zur Besoldung und Versorgung vor

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NochEinMecklenburger:
Im Kabinett ist es noch nicht gewesen. Voraussichtlich nächste Woche. Das Gesetz wird aber dieses Jahr sehr wahrscheinlich nicht mehr verabschiedet werden. Es dürfte deshalb sinnvoll sein, beim Widerspruch sowohl auf die geltende als auch die mögliche künftige Rechtslage abzustellen. Hinsichtlich letzterer sollte man sich vorsichtshalber vorbehalten, den Widerspruch zu konkretisieren und ggf. eine Begründung zu liefern, wenn das Gesetz im Landtag verabschiedet worden ist.
Das Problem ist die Notwendigkeit der haushaltsnahen Geltendmachung. Ich weiß nicht, ob es Gerichtsentscheidungen dazu gibt, inwieweit Widersprüche im neuen Haushaltsjahr gegen die Besoldung des vergangenen Haushaltsjahres zulässig sind, wenn die Besoldung für das vergangene Haushaltsjahr rückwirkend im neuen Haushaltsjahr geändert wird. Deshalb vorsichtshalber schon jetzt auch Widerspruch gegen künftige Änderungen der alten Besoldung erheben.

Studienrat:
Einen Widerspruch scheint hier eine Chance auf Erfolg eingeräumt zu werden.
Sehe ich das richtig?

SH4MP:
https://www.gdp.de/gdp/gdpmp.nsf/id/DE_GdP-MV--Amtsangemessene-Alimentation-Besoldungsstrukturgesetz-wird-im-Dezember-im-Kabinett-besc?open&ccm=000

Das neue Besoldungsstrukturgesetz geht voraussichtlich am 19.12.23 zur Beschlussfassung in den Landtag.

NochEinMecklenburger:
Danke! Ich hatte mich schon gewundert, warum es noch nicht im Landtag ist, obwohl der ursprüngliche Zeitplan das so vorsah. Nun ist klar, warum.

Aber was schreibt denn die GdP da?  :o

--- Zitat von: GdP ---Müssen nun Anträge auf amtsangemessene Alimentation gestellt werden?
Durch die Einführung des Bürgergeldes und die Anhebung des Regelsatzes für die Sozialhilfe zum 1. Januar 2023 wird ab dem Jahr 2023 das Mindestabstandsgebot in den untersten Besoldungsgruppen der Beamtinnen und Beamten in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr eingehalten werden können. Eine amtsangemessene Alimentation wäre damit für das Jahr 2023 in allen Besoldungsgruppen nicht gewährleistet. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird rückwirkend zum 1. Januar 2023 eine amtsangemessene Alimentation hergestellt.

Aufgrund der Zusage der Landesregierung, den Gesetzesentwurf noch im Dezember 2023 im Kabinett zu beschließen, rufen der DGB und seine Gewerkschaften nach dem aktuellen Stand im Jahr 2023 nicht zu Anträgen auf amtsangemessene Alimentation in Mecklenburg-Vorpommern auf.
--- End quote ---
Da fragt man sich, womit die Gewerkschaften geködert wurden.

Studienrat:
Das Gesetz ist einzig ein Witz!
Ab A13 aufwärts bringt es keine 40€ mehr in die Kasse..
Aber gut, MV halt!

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