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[MV] Landesregierung legt Gesetzesentwurf zur Besoldung und Versorgung vor

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Robbe:

--- Zitat von: RedDearTiger am 06.12.2023 23:03 ---Hmm ja doll ist nicht.
Wie durch 1% mehr Gehalt eine amtsangemessene Besoldung hergestellt wird, ist mir auch schleierhaft. Man hätte zudem die Erhöhung der Besoldung um denselben Betrag wie beim Bürgergeld festlegen müssen.....
naja alle warten auf BVG, was einfach zu lange brauch.

--- End quote ---

Die amtsangemessene Besoldung wird nur durch den Wechsel zur "Mehrverdiener-Familie" erreicht. Gibt es diesbezüglich eigentlich schon laufende Klagen? Eine solche Regelung haben ja scheinbar alle nördlichen Bundesländer...

Über einen Musterwiderspruch für MV wäre ich auch dankbar...

Der Obelix:
Zur Mehrverdiener Familie: diese Art der Berechnungsgröße kann nur eingeführt werden, wenn der Dienstherr viele Pflichten des Beamten aufgibt. Also auch keine Versetzungen etc. mehr, da ja das Gesamteinkommen nunmehr den Faktor "Partnereinkommen" berücksichtigt und die Erweiterung damit nicht mehr zulässig ist.

Für diese Aussage die ich eben getätigt habe wird es sicher 3-4 Jahre dauern. Aber so wird es dann im Urteil eines Verfassungsgerichts stehen.

Davon gehe ich zu 99.9 Prozent aus. Alles andere wäre reine Spekulation.

lotsch:
Außerdem hat das BVerwG festgestellt, dass die Alimentation unabhängig von sonstigem Einkommen oder Vermögen gewährt wird (Urteil vom 24.01.2012 - BVerwG 2 C 24.10)

Malkav:

--- Zitat von: Robbe am 07.12.2023 06:43 ---[Die amtsangemessene Besoldung wird nur durch den Wechsel zur "Mehrverdiener-Familie" erreicht. Gibt es diesbezüglich eigentlich schon laufende Klagen? Eine solche Regelung haben ja scheinbar alle nördlichen Bundesländer...

--- End quote ---

SH hat im Mai 2022 mit § 45a SHBesG in seinem Landesrecht die "Mutter aller Familienergänzungszuschläge" geschaffen und wurde im Gesetzgebungsverfahren von praktisch allen angehörten Verbänden und Juristen sowie des wissenschaftlichen Dienst des Landtages auf die sich aufdrägende Verfassungswidrigkeit hingewiesen. Prof. Färber als Ökonomin fand das Modell wohl als einzige sinnvoll. Sie betrachtet das Besoldungsrecht ganz offensichtlich als Spezialgebiet des Sozialrechts.

Der DBB SH hat daher Musterfälle aus verschiedenen Besoldungsgruppen und Fallkonstellationen für eine direkte Verfassungsbeschwerde gem. § 90 Abs. 2 S. 2 BVerfGG ausgewählt.

https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/verfassungsbeschwerde-gegen-das-land-eingelegt/

Entsprechende Klagen gibt es beim VG Schleswig auch im höheren dreistelliger Zahl. Diese sind dort aber bis zur Entscheidung des BVerfG über die (eventuelle Nicht-)Annahme der o.g. Verfassungsbeschwerde ruhend gestellt.

BHors:
https://www.gdp.de/gdp/gdpmp.nsf/id/CYJ8WY-DE_GdP-MV--Amtsangemessene-Alimentation?open&ccm=150010

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