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[MV] Landesregierung legt Gesetzesentwurf zur Besoldung und Versorgung vor

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Studienrat:
Ich bezweifle, dass wir heute etwas erfahren.

Robbe:
Hier die Info

https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1665542

NochEinMecklenburger:

--- Zitat von: Robbe am 19.12.2023 14:02 ---Hier die Info

https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1665542

--- End quote ---
Alle in der A4 sollen in die A5 befördert werden. Wo bleiben Eignung, Befähigung, fachliche Leistung?! Und das BVerfG hat geurteilt, dass es für die Feststellung der Mindestalimentation auf die niedrigste ausgewiesene Besoldungsgruppe ankommt, nicht auf die niedrigste, nach der jemand besoldet wird.

Robbe:

--- Zitat von: NochEinMecklenburger am 19.12.2023 14:23 ---
--- Zitat von: Robbe am 19.12.2023 14:02 ---Hier die Info

https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/_php/download.php?datei_id=1665542

--- End quote ---
Alle in der A4 sollen in die A5 befördert werden. Wo bleiben Eignung, Befähigung, fachliche Leistung?! Und das BVerfG hat geurteilt, dass es für die Feststellung der Mindestalimentation auf die niedrigste ausgewiesene Besoldungsgruppe ankommt, nicht auf die niedrigste, nach der jemand besoldet wird.

--- End quote ---

Vielleicht bedeutet das, dass die A4 abgeschafft wird?

Malkav:

--- Zitat von: NochEinMecklenburger am 19.12.2023 14:23 ---Alle in der A4 sollen in die A5 befördert werden. Wo bleiben Eignung, Befähigung, fachliche Leistung?! Und das BVerfG hat geurteilt, dass es für die Feststellung der Mindestalimentation auf die niedrigste ausgewiesene Besoldungsgruppe ankommt, nicht auf die niedrigste, nach der jemand besoldet wird.

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Zur Überleitung der Beamtinnen und Beamten aus A 4 nach A 5 wird wohl eine Regelung parallel zu SH getroffen werden. Dort wurde auch 2020 von A 4 nach A 5 und 2022 von A 5 nach A 6 "übergeleitet". Dabei handelte es sich gerade nicht um eine echte Beförderung mit Bestenauslese. Dass solch eine pauschale Streichung ohne ausführliche Begründung verfassungswidrig ist, hat Prof. Battis in seinem Gutachten für den sächsischen Beamtenbund präzise herausgearbeitet.

Zur Feststellung der Mindestalimentation wird jedoch tatsächlich die niedrigste Besoldungsgruppe herangezogen, welche laut dem Besoldungsgesetz (nicht Haushaltsgesetz oder Stellenplan) besetzt ist. Unberücksichtiogt bleiben nach Rechtsprechung des BVerfG Besoldungsgruppen, welche ohne konkrete Ämter sind und nur noch als Berechnungsgrundlage für die Mindestalimentation (z.B. 65 % der Endstufe von A 4) dienen.

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