Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[MV] Landesregierung legt Gesetzesentwurf zur Besoldung und Versorgung vor

<< < (13/18) > >>

Studienrat:

--- Zitat von: Nutzer12345 am 19.09.2023 10:19 ---Guten Morgen wertes Forum,

sonst habe ich nur mitgelesen, aber diese Nachricht erreichte mich gerade und möchte diese hier teilen:

https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/DE_GdP-MV-Landesregierung-legt-Gesetzesentwurf-zur-Besoldung-und-Versorgung-vor?open&ccm=000

Inhalt:

* Die jeweils ersten Erfahrungsstufen der A-Besoldung sowie der Besoldungsgruppen R 1 und R 2 werden um 3 % erhöht, die jeweils zweiten Erfahrungsstufen um 2 %, alle anderen Erfahrungsstufen steigen um 1 % („3,2,1-Modell“). Dies wirkt sich auch entsprechend auf die Versorgung aus. Nach dem Willen der Landesregierung wird dies nicht für die höheren Ämter der R-Besoldung und nicht für die B-Besoldung gelten.
* Die Prozentsätze der jährlichen Sonderzahlung werden von 38,001 %, 33,300 % und 29,382 % auf 40 % in A 1 bis A 9, 35 % in A 10 bis A 12 und 30 % ab A 13 erhöht („Glättung der Sonderzahlung“). Dies wirkt als soziale Komponente und gilt auch für die Versorgung.
* Der Kinderzuschlag wird von 124,06 Euro auf 175 Euro je Kind erhöht (zuzüglich 60 Euro in A 4, 55 Euro in A 5 und 40 Euro in A 6).
* Es wird ein einheitlicher Betrag für dritte und weitere Kinder geschaffen (bisher abhängig von der Besoldungsstufe, die bisherige Erlassregelung wird abgelöst).
* Der Sonderbetrag der Sonderzahlung wird von 25,56 Euro je Kind auf 300 Euro je Kind erhöht.
* Es wird künftig bei der Prüfung der amtsangemessenen Alimentation von einem mitverdienenden Ehepartner (6.240 Euro/ Jahr) ausgegangen und ein „Familienergänzungszuschlag eingeführt werden („Wechsel zur Mehrverdienerfamilie“).
* Der nächste Tarifabschluss soll zeit- und systemgerecht auf die Besoldung und Versorgung übertragen werden.
Ich bin Laie, daher meine Frage ob das durch kompetentere Foristen hier bewertet werden kann?

Danke

--- End quote ---

Tja, von der eingangs erwähnten Forderung (weiter oben) ist der Kabinettsbeschluss aber weit entfernt.

Studienrat:
Das Finanzministerium rühmt sich in seiner Pressemitteilung damit: „Trotz der geplanten system- und zeitgerechten Übertragung des
Tarifabschlusses der Länder vom 9. Dezember 2023 auf den
Beamtenbereich“ den Lohnabstand zum Bürgergeld in den Schritten:

• Die Eingangsbesoldung wird für Nachwuchskräfte attraktiver.
Hierfür werden die Beträge in der jeweils ersten Stufe um 3 Prozent, in
der jeweils zweiten Stufe um 2 Prozent und der jeweils dritten Stufe
um 1 Prozent angehoben.
• Für Beamtinnen und Beamte mit Kindern werden ebenfalls
Verbesserungen geschaffen. Im Mittelpunkt steht die Anhebung des
Familienzuschlags um ca. 50 Euro je Kind. Zusätzlich soll mit dem
Weihnachtsgeld für jedes Kind ein Sonderbetrag in Höhe von 300 Euro
gezahlt werden.

wiederherzustellen.
Weiterhin verkauft Herr Dr.Geue (seine Promotionsarbeit möchte ich mal lesen)
diese Maßnahme als: „ Wertschätzung für die
Arbeit der Beamtinnen und Beamten in unserem Land.“

Mehr Hohn geht nicht.
Aber vielleicht fühlen sich die Mecklenburger ja von ihm angesprochen?



EinMecklenburger:
Les ich falsch oder sollen die Stufen 4 und weitere tatsächlich nicht erhöht werden?

SH4MP:

--- Zitat von: EinMecklenburger am 19.12.2023 15:28 ---Les ich falsch oder sollen die Stufen 4 und weitere tatsächlich nicht erhöht werden?

--- End quote ---

Ich lese das auch so raus.
Das ist wirklich beschämend. Die Glättung der Sonderzahlung scheint wohl auch zu entfallen.
Nach den "großen" Ankündigen weiß man gar nicht ob man lachen oder weinen soll.

Studienrat:
Es ist mal wieder ein Meisterwerk der volksnahen SPD!

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version