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[Allg] Heilmittel Barmenia

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Saxum:

--- Zitat von: flip am 22.09.2023 08:05 ---Einfaches Beispiel, hatte ich zuletzt:

400.00 EUR Rechnungsbetrag 10x Manuelle Therapie
161.00 EUR Beihilfesatz 50% von erstattungfähigen 10x 32,20 EUR
177,10 EUR PKV Beihilfeergänzung 50% 1,1facher Satz
------------------
  61,90 EUR Selbstbehalt

--- End quote ---

Falls mit Beihilfeergänzung der Grundtarif gemeint ist oder man diesen ausgelassen hat … zumindest bei der Barmenia bekommt man über den Beihilfeergänzungstarif zusätzlich den 0,1 fachen Satz zur Beihilfe.

Es wäre also mEn demnach:

400.00 EUR Rechnungsbetrag 10x Manuelle Therapie
161.00 EUR Beihilfesatz 50% von erstattungfähigen 10x 32,20 EUR
177,10 EUR PKV Grundtarif 50% 1,1facher Satz
10,01 EUR PKV Beihilfeergänzung Plus 100% 1,1facher Satz

------------------
  51,89 EUR Selbstbehalt


Wahnsinnig viel ist das auch nicht ja und ja natürlich gibt es andere Versicherer die bei Heilmitteln mehr erstatten. Aus dem Kopf heraus meine ich mich hier beispielsweise die ARAG, die Alte Oldenburger und evtl Deutscher Ring und Hallerische zu erinnern - müsste man da nachlesen.

flip:

--- Zitat von: Öbi am 22.09.2023 12:28 ---Danke euch für die Antworten. Da ist der Eigenanteil schon erheblich im Vergleich zu anderen Anbietern.

Welchen Beihilfetarif einer anderen Gesellschaft könnt ihr empfehlen?

--- End quote ---


Nochmal Beispiel 10x manuelle Therapie:
Man kann sich einen Physiotherapeuten suchen, der beihilfekonform abrechnet.
Denn:   321,20 EUR wäre der mit den Spitzenverbänden vereinbarte GKV Preis!
Gesetzlich Versicherte zahlen 10 EUR pro Rezept und 10% zu, wäre in dem Fall
42,12 EUR Zuzahlung.

322,00  EUR Rechnungsbetrag
161,00  EUR Behilfe 50% von beihilfefähigen 322.- EUR
161,00  EUR PKV 50% von beihilfefähigen 322.- EUR
-----------------------------
    0,00 EUR Selbstbehalt

Öbi:

--- Zitat von: Saxum am 22.09.2023 21:52 ---
--- Zitat von: flip link=topic=121679.msg316081#msg316081
date=1695362728 ---Einfaches Beispiel, hatte ich zuletzt:

400.00 EUR Rechnungsbetrag 10x Manuelle Therapie
161.00 EUR Beihilfesatz 50% von erstattungfähigen 10x 32,20 EUR
177,10 EUR PKV Beihilfeergänzung 50% 1,1facher Satz
------------------
  61,90 EUR Selbstbehalt

--- End quote ---

Falls mit Beihilfeergänzung der Grundtarif gemeint ist oder man diesen ausgelassen hat … zumindest bei der Barmenia bekommt man über den Beihilfeergänzungstarif zusätzlich den 0,1 fachen Satz zur Beihilfe.

Es wäre also mEn demnach:

400.00 EUR Rechnungsbetrag 10x Manuelle Therapie
161.00 EUR Beihilfesatz 50% von erstattungfähigen 10x 32,20 EUR
177,10 EUR PKV Grundtarif 50% 1,1facher Satz
10,01 EUR PKV Beihilfeergänzung Plus 100% 1,1facher Satz

------------------
  51,89 EUR Selbstbehalt


Wahnsinnig viel ist das auch nicht ja und ja natürlich gibt es andere Versicherer die bei Heilmitteln mehr erstatten. Aus dem Kopf heraus meine ich mich hier beispielsweise die ARAG, die Alte Oldenburger und evtl Deutscher Ring und Hallerische zu erinnern - müsste man da nachlesen.

--- End quote ---

Ist die ARAG generell zu empfehlen? Im Kleingedruckten finde ich die Leistungen schon gut oder ist die Barmenia besser?

Öbi:

--- Zitat von: Saxum am 22.09.2023 21:52 ---Falls mit Beihilfeergänzung der Grundtarif gemeint ist oder man diesen ausgelassen hat … zumindest bei der Barmenia bekommt man über den Beihilfeergänzungstarif zusätzlich den 0,1 fachen Satz zur Beihilfe.

Es wäre also mEn demnach:

400.00 EUR Rechnungsbetrag 10x Manuelle Therapie
161.00 EUR Beihilfesatz 50% von erstattungfähigen 10x 32,20 EUR
177,10 EUR PKV Grundtarif 50% 1,1facher Satz
10,01 EUR PKV Beihilfeergänzung Plus 100% 1,1facher Satz

------------------
  51,89 EUR Selbstbehalt


Wahnsinnig viel ist das auch nicht ja und ja natürlich gibt es andere Versicherer die bei Heilmitteln mehr erstatten. Aus dem Kopf heraus meine ich mich hier beispielsweise die ARAG, die Alte Oldenburger und evtl Deutscher Ring und Hallerische zu erinnern - müsste man da nachlesen.

--- End quote ---


Wie kommst du auf die 10,01 €? Werden hier nicht die 10% zusätzlich erstattet? Also 3,22€ je Sitzung und somit 32,20 €?
Wenn ich das Beispiel aus der Broschüre von der Barmenia hernehme, dann müsste es die Differenz sein zwischen 177,10 € und 161 €. Also 16,10 €?!
Blick nicht mehr durch  :D :D
Danke.

Saxum:
Nein, du liegst damit richtig soweit ich es auch verstehe. Ich hatte es so gerechnet, muss aber wohl mich definitiv verrechnet haben. :) Es soll ja die 0,1 Differenz die die Beihilfe nicht übernimmt dann Ergänzen. Die Deckelung bleibt aber bei 1,1 - außer es sind Ärzte selbst, welche die Behandlung übernehmen. Der Selbstbehalt wäre also wohl 45,8 €.

Es wäre also, zum vergleich mit der GKV, runterbrochen auf 6 Therapien 27,48 € (45,80 € / 10 Therapien).

Eine Manuelle Therapie nach GKV Merkblatt 2023 kostet 31,37 €. 6x31,37€ = 188,22 €, davon 10% sind 18,82 € - gedeckelt auf 10 € + 10 € Zuzahlung pro Rezept, kommen wir also auf 20,00 €.

Somit ist dein Eigenbehalt vergleichbar zum denjenigen, den ein GKV Versichern leisten würde, 7,48 € mehr.

Sobald aber der GKV versicherte die 7-10 Behandlung in Anspruch nimmt, zahlt er nochmals 10 € Eigenanteil + 10 € pro Verordnung und wäre dann mit 40 € über dem Eigenanteil des hier beispielhaften Versicherten nach Bundeshöchstsätzen für Heilmittel mit 1,1 Satz.

Wie erwähnt, wenn du den Beihilfeergänzungstarif Plus bekommst, ist die Barmenia schon sehr gut dran und wenn der Leistungserbringer*in nichtärztlich ist, sucht man bei langfristigen Geschichten eine Praxis, welche mit 1,1 einverstanden wäre.

Was die ARAG angeht, die haben auch einen guten Beihilfeergänzungstarif. Das einzige was mich als Laie gefühlsmäßig dort stört ist die Verwendung folgender Aussage bei den Hilfsmitteln (§4 Abs. 5 Buchstabe a) MB/KK 2009 und TB/KK 2019 der AVB):

"Das Hilfsmittel muss in einer der körperlichen Beeinträchtigung angemessenen Ausführung bezogen werden. Es ist eine ärztliche Verordnung – auf Verlangen des Versicherers mit medizinisch begründeter Angabe der erforderlichen Funktionalität – vorzulegen."

Was ist also konkret "angemessen" und wie umfangreich muss eine begründete Angabe zur spezifischen Funktionalität sein? Dass Rollstühle mit Nitro-Booster nicht in Frage kommen, versteht sich ... aber es lässt doch erheblichen Spielraum, so dass theoretisch immer nur die Standardvariante in der einfachsten (und somit günstigten) Ausführung ausreichend ist.

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