Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Kündigung vor Antritt der Beschäftigung

<< < (3/4) > >>

aronzo:

--- Zitat von: tina92 am 27.09.2023 08:17 ---Wie ist denn die Rechtslage?

--- End quote ---
Kündigungsfrist dürfte die der Probezeit sein, der Rest ist ganz einfach im TVöD (das wäre das Thema hier) bzw. in anderen Fälle im BGB nachzulesen. Steht aber auch schon alles da...

Reiselustig23:
Vielen Dank noch einmal für die Antworten!

In dem diskutierten Fall ging es um die Arbeitsaufnahme zu einem ersten des Monats. Wenn also beispielsweise zum 01.01. eines Jahres ein AV geschlossen wurde, kann dieser relativ problemlos zum 15.12. des Vorjahres gekündigt werden, wie ich es verstanden habe.

tina92:
Wie ist denn die Rechtslage ohne "M.E. ist es eher üblich" oder "dürfte sein"?

aronzo:

--- Zitat von: tina92 am 27.09.2023 15:10 ---Wie ist denn die Rechtslage ohne "M.E. ist es eher üblich" oder "dürfte sein"?

--- End quote ---
Sorry, gar keine Ahnung und dann fortwährend destruktiv!  :-X

Maggus:
Eine Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist möglich.
Es gelten grundsätzlich dieselben Kündigungsfristen, wie nach Antritt der Tätigkeit.
Damit kann vor Antritt gekündigt werden und wenn dies rechtzeitig geschieht, muss die Stelle nicht angetreten werden.

Grundsätzlich deshalb, da im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart sein könnte. Z.B. dass die Kündigungsfrist erst ab Vertragsbeginn gilt oder von Anfang an eine längere Kündigungsfrist gilt.
In diesen Fällen wäre die Stelle anzutreten.

Eine pauschale Aussage ist deshalb wenig sinnvoll.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version