Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] A13 ROAR - RR
NWB:
Der OAR in NRW ist im Zuge einer Dienstrechtsmodernisierung zum RR geworden. Ist bestimmt schon mehr als 8 Jahre her.
AR76:
--- Zitat von: Rheini am 27.09.2023 14:59 ---Sachverhalt.
Ein Beamter A12 geh. Dienst im Land NRW wird befördert. Er soll das Amt A13 geh. Dienst ROAR erhalten. In der Urkunde wird er zum Regierungsrat A13 h. D. ernannt.
Was sind die Folgen?
Danke für sinnvolle Kommentare.
Text in der Urkunde:
"Herr Regierungsamtsrat ....... wird zum Regierungsrat ernannt."
Natürlich mit Behörde, Siegel Unterschrift und Datum ....
--- End quote ---
Ganz sicher steht nicht hD bei dir...bin vor drei Jahren in dieselbe Falle getappt und habe den Amtsleiter angeschaut...äh, muss das nicht Oberrat stehen? Nö. Seit ein paar Jahren Regieeungsrat - egal ob gD oder hD. Laufbahn 2.1 und 2.2 macht den Unterschied. Bezüge sind ja sowieso identisch.
was_guckst_du:
--- Zitat von: oorschwerbleede am 27.09.2023 17:31 --- Die Ernennung ist aus o. g. Grund nichtig, damit ist die Form des VA nicht mehr eingehalten und §44 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG greift - die Nichtigkeit des VA insgesamt. Auch wenn in der Urkunde nur das h. D. mit dem g. D. vertauscht wurde ist es ein gravierender Formfehler. Es bedarf in jedem Fall einer neuen Urkunde.
--- End quote ---
..wir haben doch schon festgestellt, dass die Urkunde ok ist 8)
10481178:
Hallo,
ich welche Planstelle wurde den eingewiesen?
A13 BA (Beförderungsamt)
A13 EA (Eingangsamt)
?
Rheini:
--- Zitat von: oorschwerbleede am 27.09.2023 17:31 ---
--- Zitat von: was_guckst_du am 27.09.2023 15:22 ---...dann handelt es sich um eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt, der nur unter den in den im VwVerfG genannten Voraussetzungen zurückgenommen werden kann...
--- End quote ---
Nein, es handelt sich zwar um einen Verwaltungsakt. Dieser ist aber gesetzlich formgebunden an die Ernennung mittels Urkunde. Die Ernennung ist aus o. g. Grund nichtig, damit ist die Form des VA nicht mehr eingehalten und §44 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG greift - die Nichtigkeit des VA insgesamt. Auch wenn in der Urkunde nur das h. D. mit dem g. D. vertauscht wurde ist es ein gravierender Formfehler. Es bedarf in jedem Fall einer neuen Urkunde.
--- End quote ---
Text der Urkunde siehe Eingangsposting. Da steht kein H. D. - g. D. drin.
Beitrag von "was_guckst_du" hat sich als korrekt herausgestellt. Danke allen für Ihre Beiträge.
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