Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] A13 ROAR - RR
was_guckst_du:
...in NRW gibt es die Bezeichnung OAR nicht mehr...hier gibt es den Rat im gD und im hD...
Rheini:
--- Zitat von: was_guckst_du am 27.09.2023 15:25 ---...in NRW gibt es die Bezeichnung OAR nicht mehr...hier gibt es den Rat im gD und im hD...
--- End quote ---
Ahhhhhh, das könnte die Lösung sein.
was_guckst_du:
..Laufbahn 2.1 (ehem. gD) u Laufbahn 2.2 (ehem. hD)
Rheini:
--- Zitat von: was_guckst_du am 27.09.2023 15:28 ---..Laufbahn 2.1 (ehem. gD) u Laufbahn 2.2 (ehem. hD)
--- End quote ---
Danke.....
oorschwerbleede:
--- Zitat von: was_guckst_du am 27.09.2023 15:22 ---...dann handelt es sich um eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakt, der nur unter den in den im VwVerfG genannten Voraussetzungen zurückgenommen werden kann...
--- End quote ---
Nein, es handelt sich zwar um einen Verwaltungsakt. Dieser ist aber gesetzlich formgebunden an die Ernennung mittels Urkunde. Die Ernennung ist aus o. g. Grund nichtig, damit ist die Form des VA nicht mehr eingehalten und §44 Abs. 2 Nr. 2 VwVfG greift - die Nichtigkeit des VA insgesamt. Auch wenn in der Urkunde nur das h. D. mit dem g. D. vertauscht wurde ist es ein gravierender Formfehler. Es bedarf in jedem Fall einer neuen Urkunde.
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