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TVöD-Bund Jahressonderzahlung
RadWirdKommen:
Immer die 6 Monate Ausschlussfrist nicht vergessen. Wenn einem etwas auffällt dann kann man im Nachhinein immer nur für die letzten 6 Monate den Anspruch geltend machen.
Lorenzo von Matterhorn:
https://intranet.res.bund.de/SharedDocs/Erlasse/Arbeits-und-Tarifrecht/2007/070417_Jahressonderzahlung.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Gemäß Nr.1.3 des vorstehend verlinkten Rundschreibens stand dir die Jahressonderzahlung 2022 in vollem Umfang zu. Betraf mich damals selbst und wird problemlos angewendet.
Jegliche Ansprüche sollten jedoch aufgrund der tariflichen Ausschlussfrist erloschen sein.
Nur du weißt, weswegen du dir erst jetzt Rat dazu holen wolltest.
McOldie:
--- Zitat von: Lorenzo von Matterhorn am 05.10.2023 09:46 ---https://intranet.res.bund.de/SharedDocs/Erlasse/Arbeits-und-Tarifrecht/2007/070417_Jahressonderzahlung.pdf?__blob=publicationFile&v=5
Gemäß Nr.1.3 des vorstehend verlinkten Rundschreibens stand dir die Jahressonderzahlung 2022 in vollem Umfang zu. Betraf mich damals selbst und wird problemlos angewendet.
Jegliche Ansprüche sollten jedoch aufgrund der tariflichen Ausschlussfrist erloschen sein.
Nur du weißt, weswegen du dir erst jetzt Rat dazu holen wolltest.
--- End quote ---
Der Link verwiestauf das nicht für Jedermann einsehbare Intranet.
Hier ein Link zur Rundschreibendatenbank:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2017/RdSchr_20171222.pdf?__blob=publicationFile&v=6
Lorenzo von Matterhorn:
Danke für den Hinweis.
Danisahne912:
Hallo,
ich habe noch mal eine Frage zur JSZ. Ich habe auch einen Wechsel zum 01.09.2023 von TV-L zu TVöD vollzogen. In dem Rundschreiben vom BUND steht ja drin, dass die Zeiten beim TV-L angerechnet werden können.
Reicht es, einfach einen entsprechenden Antrag einzureichen, zwecks Prüfung? Oder gibt es da evtl. einen entsprechen den Vordruck?
Danke für eure Antwort.
LG
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