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[Allg] Lohnt sich in meinem fall die Verbeamtung?

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lllJohnlll:
Vielen Dank für eure Antworte.

Tatsächlich wechsele ich bewusst aus der Privatwirtschaft in den öD
 
Leider bekomme ich in der Entgeltgruppe 10 in der Stufe 6 ca. 30 % weniger Netto als ich jetzt in de PW bekomme.

Ab dem 01.03.2024 wird der Abstand auf ca. 18 % reduziert, aber trotzdem muss ich vermutlich Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen. Da ich Alleinverdiener bei drei Kindern bin machen die Paar Prozent wenigerGgehalt sich schon bemerkbar.
Darum habe ich auch gefragt, ob es eine Perspektive wäre sich verbeamten zu lassen (rein monetär gesehen) oder doch lieber versuchen in der Entgeltgruppe aufzusteigen.
Was wäre eigentlich möglich bis E12 oder E13 hoch?

Vielen Dank
John   

Bob Kelso:

--- Zitat von: lllJohnlll am 29.09.2023 13:56 ---Vielen Dank für eure Antworte.

Tatsächlich wechsele ich bewusst aus der Privatwirtschaft in den öD
 
Leider bekomme ich in der Entgeltgruppe 10 in der Stufe 6 ca. 30 % weniger Netto als ich jetzt in de PW bekomme.

Ab dem 01.03.2024 wird der Abstand auf ca. 18 % reduziert, aber trotzdem muss ich vermutlich Wohngeld und Kindergeldzuschlag beantragen. Da ich Alleinverdiener bei drei Kindern bin machen die Paar Prozent wenigerGgehalt sich schon bemerkbar.
Darum habe ich auch gefragt, ob es eine Perspektive wäre sich verbeamten zu lassen (rein monetär gesehen) oder doch lieber versuchen in der Entgeltgruppe aufzusteigen.
Was wäre eigentlich möglich bis E12 oder E13 hoch?

Vielen Dank
John

--- End quote ---

Entgeltgruppe 10 / Stufe 6: Und die Alleinverdienerin mit 3 Kindern muss "aufstocken"!
Welcher gesellschaftlicher Wahnsinn!
Und un eine Provokation: Rechnen Sie aus, wieviel Bürgergeld ( inkl. Warmmiete) Sie erhalten könnten.

Liebe Grüße und Ehrfurcht, vor den berufstätigen Menschen!

lllJohnlll:

--- Zitat von: Bob Kelso am 29.09.2023 14:03 ---
Entgeltgruppe 10 / Stufe 6: Und die Alleinverdienerin mit 3 Kindern muss "aufstocken"!
Welcher gesellschaftlicher Wahnsinn!
Und un eine Provokation: Rechnen Sie aus, wieviel Bürgergeld ( inkl. Warmmiete) Sie erhalten könnten.

Liebe Grüße und Ehrfurcht, vor den berufstätigen Menschen!

--- End quote ---

Ich hab meine Daten in so einem online Rechner eingegeben und da hat er mir tatsächlich ausgegeben dass ich ca. 800€ Bürgergeld bekommen könnte.

Mit dem Kindergeldzuschlag bin ich aber besser dran falls der genehmigt wird.

Nun ja, wenn es die Möglichkeit gibt sollte ich das nutzen was bleibt mir anderes übrig.

Viele Grüße
John

ACDSee:
Hallo,

Ob sich eine Verbeamtung lohnt hängt erstmal vom Bundesland ab.
Kennst du das Bundesland, weißt du, ob du mit A9 oder A10 einsteigen würdest und kannst auch mit den entsprechenden Familienzuschlägen kalkulieren.

Im Gegensatz zum "auf lebenszeitliches dienenden" Beamtensystem ist ein Aufstieg durch die Entgeltgruppen im TVöD ist nicht vorgesehen. Hier bist du anhand einfach deiner dir übertragenen Tätigkeiten in eine Entgeltgruppe eingruppiert. Diese ändert sich nur, wenn sich deine Tätigkeiten ändern. Aufgrund guter Beurteilungen geht es hier also nicht nach oben.

Ich selbst wurde auch erst mit fast 37 Jahren nach A10 verbeamtet, jetzt bin ich 40 und A11er, sitze auf einer A12er Stelle. Bei zwei Kindern lohnt es sich schon. TVL E11 Stufe 6 gibts kommt mir 3.200 netto rum (Ende der Tabelle). Als Beamter habe ich in A11 Stufe 5 bereits 3.900 € abzüglich 275 Euro KV = 3.625 raus und kann noch weiter aufsteigen. Mit 3 Kindern wären es bei mir noch 400 € netto mehr. Meine Kinder sind aber gesetzlich über meine Frau versichert. Sonst wäre die Rechnung wieder eine andere.

Es ist somit sehr individuell und hängt wie gesagt vom Bundesland (Zuschläge, Beihilferegelung, Partnereinkommensunterstellung, etc.) und an der familiären Situation (Frau erwerbstätig, KV der Kinder, ggf. auch Alter der Kinder) ab. Wenn beispielsweise in einem Jahr das älteste Kind volljährig wird und kein Kindergeld mehr erhält, hängt die ganze Rechnung nach einem Jahr schief.

Die Absicherung von Beamten im Falle der Pernsionierung und der Hinterbliebenenversorgung sollte man genauso bedenken, wie die starke Bindung an dem Dienstherren.

AVP:

--- Zitat von: Bob Kelso am 29.09.2023 14:03 ---
Entgeltgruppe 10 / Stufe 6: Und die Alleinverdienerin mit 3 Kindern muss "aufstocken"!
Welcher gesellschaftlicher Wahnsinn!
Und un eine Provokation: Rechnen Sie aus, wieviel Bürgergeld ( inkl. Warmmiete) Sie erhalten könnten.

Liebe Grüße und Ehrfurcht, vor den berufstätigen Menschen!

--- End quote ---

Für viele Familien mit einigen Kindern in Großstädte besteht in Deutschland ein quasi Einheitslohn und es verwundert mich immer wieder dass dles überhaupt niemals thematisiert wird.

Die Dinge die bezüglich amtsangemessene Alimentation festgestellt werden (115% Grundsicherung erst ab A11) gelten bei einem Median Vollzeitlohn von gut 40k brutto natürlich auch für sehr viele andere Personengruppen.

Das Niveau welches man durch Kinderzuschlag (bis zu +250€/Kind), Wohngeld (auch grob bis zu 200€ je Haushaltsmitglied) und Bildung und Teilhabe (Schulbedarfe 15€/Kind, Schulbücherausleihe, Sportvereine 15€/Kind, Schulmensa 50€/Kind, Klassenfahrten, Schulausflüge, Nachhilfeunterrichte etc.) sowie Sozialtickets/tarife, GEZ Befreiung, Kitakosten Befreiung etc. erreicht muss man erstmal mit eigener Arbeit erreichen. Gerade ab 3-4 Kindern wird dies quasi unmöglich

Und dazu kommen ja viele weitete Schwellen desto höher das Einkommen, beispielweisr:

- bis 40k ZVE doppelter Zuschuss nach dem neuen Heizungsgesetz
- bis 40k Einkommen - Bafög Anspruch für die Kinderr
- bis 90k ZVE neues Baukindergeld
- bis 100k Einkommen - Beteiligung Pflegekosten Eltern
- Einkommensabhängige Kitagebühren bis zu 600€/Kind
- bis 150k zVE kein Elterngeld mehr

Es ist insbesondere mit einigen Kindern fast vollständig egal was man selber verdient, ob man Vollzeit arbeitet, ob der Partner arbeitet etc. Ganz am Ende wird da häufig der gleiche Lebensstandard bei rauskommen.

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