Autor Thema: [NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV  (Read 11125 times)

Monodon

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #45 am: 08.11.2023 15:23 »
Ich muss zugeben, dass ich mich nicht so wohl dabei fühle, selbst Risikovoranfragen zu stellen. Wie soll ich zum Beispiel bei der Debeka folgende Frage beantworten:

Bestehen Krankheiten, Unfallfolgen, körperliche oder geistige Schäden bzw. Anomalien (wie z. B. Herzfehler, psychische Störungen, Nervenerkrankungen, Augenerkrankungen, Schädigung des Bewegungsapparates, Stoffwechselstörungen usw.), die zu den bisherigen Gesundheitsfragen noch nicht angegeben wurden?

Da kann man als Laie doch nur verlieren, oder?

Mir wurde von meinem Hauptberater und auch von einem anderen dazu geraten, erst einmal den Öffnungsaktion in Anspruch zu nehmen und dann Mitte 2024 eine neue Risikovoranfrage zu stellen um dann die Chance zu haben, 2025 ohne Öffnung in eine PKV zu wechseln.

Was haltet ihr von dieser Idee? Wäre es total dumm jetzt einfach für 403 € in die Barmenia zu gehen?

Als Alternative würde ich vlt. einen Versicherungsberater in Anspruch nehmen, der das für mich klärt. Kann mir da jemand einen empfehlen? Ich alleine fühle mich da einfach zu unsicher.

@Saxum: Die Ablehnungen, von denen ich weiß, sind von der Barmena, BBKK, Alte Oldenburger, HanseMerkur, Hallesche. Ich habe von dem Makler nie eine Übersicht oder so erhalten.

Der andere meinte, dass die Anpassungsstörung ein K.o.-Kriterium ist. Laut meinem Hauptberater führt allein der Hautkrebs zum Ausschluss.


Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 307
Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #46 am: 09.11.2023 10:26 »
@EvtlAnwärter
Meines Erachtens nach: Ja, denn § 41 VVG schließt zum einen nicht die Öffnungsaktion aus und bezieht sich nur alleine auf die "bestimmten gefahrerhöhenden Umstände" und zum anderen die Öffnungsaktion wiederum bezieht sich nur auf eine Aufnahme im Grundtarif und hat auch keinen Ausschluss von § 41 VVG geregelt (was ohnehin nicht zulässig wäre).

Ob der Versicherer trotz Öffnungsaktion einen Wahl- und/oder Beihilfeergänzungstarif anbietet und darauf auch einen Risikozuschlag erhebt ist seine eigene Sache, hier würde aber dann auch ebenfalls § 41 VVG greifen. Also auf alle Tarife Grund-, Wahl- und Beihilfeergänzungstarife.

@Monodon
Ja das ist eine äußert fiese und ist eine übertriebene offene Fragestellung. Hier will der Versicherer "alles" wissen und per se könnte das "Tür und Tor" für eine vorvertragliche Anzeigeverletzung öffnen. Ich würde als Laie behaupten, dass diese Fragestellung im Streitfall vielleicht nicht bestand haben würde, kann es aber natürlich nicht voraussagen. Denn der Versicherer will mit dieser Frage offenkundig übertriebenerweise auch wissen ob man vor 7 Jahren Kopfschmerzen hatte, zu dem man aber nicht zum Arzt gegangen ist.

Das beste was man bei "dieser Frage" machen kann, bzw. sollte man bei allen Fragen/Versicherer machen, ist zu allen Ärzt*innen zu gehen und einen Auszug der Krankenakte / Diagnosen verlangen. Darauf besteht ein Anspruch nach § 630g BGB nach EuGH ist im übrigen die erste Kopie der Patientenakte kostenfrei (Urt. v. 26.10.2023, Az. C-307/22).

Darüber hinaus flankierend noch die (elektronische) detaillierte Patientenquittung bei deiner Krankenkasse. Die erhält man in der Regel gut über das Kundenportal der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse und gegebenenfalls optional wenn man möchte bei Bedarf eine Abfrage bei der Kassenärztlichen Vereinigung deines Bundeslandes ggf. auch anderer falls man woanders noch gewohnt hat.

Dann kann man alles, soweit es nach eigenen Kräften möglich ist, mit bestem Wissen und Gewissen beantworten ohne hoffentlich dem Vorwurf der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung nach § 19 VVG ausgesetzt zu sein.

Gerade diese Gesundheitsfrage schmeckt mir bei dieser Versicherung echt nicht. Also ich würde sagen, fülle dort alles nach bestem Wissen und Gewissen mittels der Kriterien der anonymen Risikovorabfrage aus und schau dann was Sie dir anbieten, naja.

Du könntest den Makler ja mal erbitten welche Versicherungen er denn alle angeschrieben hat, ob es dann denn noch mehr gibt, wo man probieren kann (er aber evtl keine Provision daraus erhält). Ich hoffe nur so sehr, dass dein Maklere/Berater/Fachmensch anonyme Risikovorabfragen stellt.
« Last Edit: 09.11.2023 10:41 von Saxum »

Monodon

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #47 am: 11.11.2023 17:38 »
Habe jetzt mal nach nachgefragt, wer mich genau abgelehnt hat. Es waren:

Signal, DBV, LKH, ARAG, Allianz, DKV, Barmenia, BBKK, Alte Oldenburger, HanseMerkur und Hallesche

Ich habe morgen noch einen Termin mit einem anderen Makler vlt. kann der mir noch helfen. Man findet zwar einige Berater im Internet, aber es schwer zu sagen, ob die so auf Beihilfe/Beamten spezialisiert sind.

Die Daten der Krankenkasse usw. hab ich schon.

Falls der Makler auch meint, dass es nur mit Öffnungsaktion geht, würde ich wohl in die Barmenia gehen (Bausteine GK20, GK30 und PVB für 403 €).


Max

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 614
Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #48 am: 11.11.2023 20:04 »
Dann bleiben ja noch Debeka, HUK, R+V, Universa und Concordia.
Ob ein weiterer Makler mehr Glück hat glaube ich nicht. Zum einen haben die wegen der Provision ein echtes Interesse dich regulär unterzubringen und zum anderen würde ich schätzen, dass die Grundlegenden Kriterien aller Versicherer ähnlich sind für einen Ausschluss.
Sowohl Hautkrebs als auch die Anpassungsstörung sind aber 2 Hammer die normaler Weise eine Annahme verhindern.

Die Debeka kam für mich wegen der offenen Gesundheitsfrage nicht in Frage. Bei der Öffnungsaktion ist das aber ggf. weniger wichtig.


Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 307
Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #49 am: 13.11.2023 09:51 »
Unter anderem Continentale, Ottonova, VRK und SDK würden mir noch einfallen an dieser Stelle zu Max's Beitrag. Falls es doch trotz aller Bemühungen es in die Richtung der Öffnungsaktion gehen sollte, dann wäre es an dieser Stelle wichtig zu wissen was die anderen Versicherer, neben der Barmenia, dann im Rahmen der Öffnungsaktion anbieten würden:

  • Wie hoch wäre der Risikozuschlag beim jeweiligen Versicherer?
  • Gibt es gegebenenfalls einen "vollen" oder zumindest "abgespeckten" Beihilfeergänzungstarif dazu?

Ein abgespeckter Beihilfeergänzungstarif leistet in der Regel zumindest für "Zahn" und "Ausland", den haben aber nicht alle im Angebot. Auch bei der Öffnungsaktion können hier Unterschiede auftreten, da - wie erwähnt - Versicherer die Risiken tatsächlich ganz unterschiedlich bewerten und kalkulieren. Daher sollte man auch "mit Öffnungsaktion" unverbindlich mittels anonymer Risikovorabfragen vergleichen. Die Barmenia hat natürlich auch mit einen hervorragenden Grundtarif, aber wie erwähnt kann schon alleine der Risikozuschlag unterschiedlich ausfallen - da könntest du dann den Grundtarif der Barmenia mit den anderen vergleichen.

Bedenke aber jedenfalls, dass zumindest Beihilfe + Grundtarif in der Regel 100% ausmachen, also wenn z.B. die Beihilfe sagt, Zahn, Hilfs oder Heilmittel bekommst du 60% dann wird trotzdem eine "Lücke" bleiben auch wenn die PKV 100% berücksichtigen würde. Daher ist ja zumindest so, dass im Sinne auf dem Level der Beihilfevorschriften die Grundtarife in der Regel zusammen mit der Beihilfe 100% leisten sollten bzw. diese Minimum spiegeln.

Teilnehmende Versicherungen an der Öffnungsaktion sind bisher: Allianz, Debeka, Barmenia, DKV, BBKK, Generali, DBV, Hallesche, HUK, Münchener Verein, inter, ottonova, LKH, Signal Iduna, SDK, Union, VRK.

Die Aufzählung ist ohne Bewertung/Reihenfolge, entnommen aus der Broschüre des PKV Verbandes. Diese würden alle dich im Rahmen der Öffnungsaktion nehmen, jedoch bitte vorher anonym und unverbindlich mit Verweis auf die Öffnungsaktion vergleichen.

Im Merkblatt zur Öffnungsaktion des PKV Verbandes wird auch in Nr. 8 darauf hingewiesen, dass man bestenfalls, wenn man die Öffnungsaktion ziehen müsste, bei unterschiedenen Versicherern anynome Risikovorabfragen zum Vergleich stellen sollte.
« Last Edit: 13.11.2023 10:07 von Saxum »

Sasaeng

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #50 am: 20.11.2023 19:36 »
Ich erdreiste mich, diesen Thread für eine Verständnisfrage zu missbrauchen nutzen... werden Versicherte, die über die Öffnungsaktion Zugang zu einer privaten Krankenversicherung erhalten, in den normalen Tarifen untergebracht oder in speziellen Tarifen eben für Versicherte mit Zugang über die Öffnungsaktion? Gibt es eine Statistik, welchen Anteil Versicherte, die über die Öffnungsaktion Zugang erhalten haben, am Versichertenstamm ausmachen?

Aktuell zeichnet sich wohl ab, dass gesellschaftsübergreifend künftig eher mit mehr und maßgeblicheren Beitragsanpassungen zu rechnen sein könnte. Nach meiner Vorstellung wäre das statistisch umso eher der Fall bei Tarifen, die nur oder zumindest überwiegend Personen mit ansonsten wohl nicht versicherungsfähigen Vorerkrankungen ohne Leistungsausschlüsse aufnehmen. Im Laufe der Jahre und Jahrzehnte könnte sich da gut etwas auftürmen, zumal bei einem Einstieg mit dem 1,3fachen Beitragsniveau.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,863
Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #51 am: 20.11.2023 20:03 »
Hallo,

ja es sind die normalen Tarife, zu denen man Zugang hat: Sie sind halt teurer, unterscheiden sich von der Leistung her aber nicht.

Mit ist nicht bekannt, dass es eine Statistik gibt, welcher Versicherung besonders viele Versicherte mit der Öffnungsaktion hat. Es gibt aber Versicherer, die bei der Öffnungsaktion nicht mitmachen. Die größeren Versicherer scheinen mir aber alle dabei zu sein (Allianz, Debeka, DKV, HUK, Barmenia usw.)

Nun ja die Krankenkassenbeiträge steigen und steigen, die Beiträge der GKVen steigen bei den Länderbeschäftigten im Übrigen schon bald wegen des zu erwartenden Tarifabschlusses der Länder.

Zu dem Thema gibt es folgenden Link:
https://www.pkv.de/verband/presse/meldungen/studie-beitraege-in-der-pkv-steigen-langfristig-weniger-als-in-der-gkv/

Bei den PKVen ist es so, dass die Beiträge mehrere Jahre stabil bleiben und dann einen happigen Spung um 30 und mehr Euro nach oben machen. Bei den GKVen passieren Beitragssteigerungen kontinuierlicher, da die GKVen von jeder Lohnerhöhung profitieren, zudem sind dieses Beitragssteigerungen in den Köpfen weniger präsent


Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 307
Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #52 am: 20.11.2023 20:40 »
Was clarion geschrieben hat, dem kann ich mich anschließen. Ergänzend, ich habe vernommen, konnte es aber nicht verifizieren ob es tatsächlich so ist. Teilnehmende Versicherer an der Öffnungsaktion „sollen“ wohl bei Beträgen die eine bestimmte Summe im Jahr hinausgehen dan kollektiv dafür aufkommen. Damit soll wohl gewährleistet werden, dass die Aktion keinen Versicherer in den Ruin treibt.

Ja Beitragssteigerungen gibt es „hie wie drüben“, wie erläutert worden ist. Man muss die prozentuell Steigerung der jeweiligen PKV halt in Relation setzen zum Zeitpunkt der letzten Steigerung. Zudem hat die derzeitige Situation bzw. deren Nachwehen, etwa Finanzmärkte, Inflation, medizinische Kostensteigerungen, Zinsphasen, Pandemie, etc. eben unkalkuierbare Ereignisse geschaffen die man zum Zeitpunkt der ursprünglichen Kalkulation nicht voraussehen konnte.

Beitragserhöhungen geschehen im übrigen nicht „hoppla einfach so nach Gusto der PKV“ sondern nach den spezifischen Regelungen die u.a. in § 203 VVG festgelegt sind. Demnach müssen bestimmte Ereignisse eintreten die festgelegte Schwellen überschreiten.

Sasaeng

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 9
Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #53 am: 20.11.2023 23:40 »
Vielen Dank!

Als Zahlenmensch habe ich gewissermaßen einen mathematischen Zugang zum Thema (wie es ja auch die Versicherungsmathematiker haben...). Auch wenn niemand in die Glaskugel schauen kann und die Gleichungen zahlreiche Unbekannte beinhalten, finde ich es hilfreich, einige Parameter an bestimmte Rechengrößen anzulegen. Tarifabschlüsse etwa spielen nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze eine Rolle, die gesetzlich bestimmt und deren Steigerungsraten gut dokumentiert und verarbeitbar ist. Bereits jetzt liegt man im hD quasi sofort über dieser Grenze. Die rechtlichen Vorgaben für Beitragsanpassungen in den PKV sind mir bekannt. Offen ist für mich, ob die Voraussetzungen für Änderungen der Rechnungsgrundlagen nach dem VVG tendentiell öfter erfüllt und Beitragsanpassungen (durchaus auch mal mit sprunghafter Qualität) damit häufiger werden. Die absolute Zahl und der relative Anteil der über die Öffnungsaktion Versicherten könnte in bestimmten Tarifen ein Faktor sein.

Die verlinkte "Studie" des PKV-Verbands beziehungsweise dessen wissenschaftlichen Instituts (nun ja) ist in meinen Augen nicht seriös gerechnet und ernst zu nehmen.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,863
Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #54 am: 21.11.2023 06:21 »
Wenn ich mir die Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze  anschaue, ist aber die Beitragsbemessungsgrenze  zwischen 2016 und 2024 um fast 1000 Euro  gestiegen,  dass heißt  der Beitrag zur GKV stieg schätzungsweise um 130 bis 140 Euro.. Meine PKV ist trotz Öffnungsaktion in dem Zeitraum weniger angestiegen.

Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 307
Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #55 am: 21.11.2023 06:36 »
Kein Problem, Versicherer sind aber angehalten gegebenenfalls ihre Berechnungsgrundlagen offen zu legen, etwa in einem Streitfall - freiwillig von sich aus macht es aber wohl kein Versicherer weil deren Kalkulationen wohl deren „Kerngeschäft“ bzw. „Betriebsgeheimnis“ wären.

Die Studie des PKV Verbandes kann man sehen wie man mag, man kennt es ja: Statistiken sind immer Auslegungssache bzw. was man reinnehmen möchte. Jedoch abseits dieser Studie ist es von der Logik her schon alleine so, dass die Beitragssteigerungen dann auf die Jahre zur letzten Steigerung glatt gezogen werden müssen. Nur der Zeitraum 2020-2023 ist wohl sehr starken Schwankungen unterworfen, wie erwähnt all die Ereignisse

Gleichzeitig musste die GV hier auch starke Anpassungen vornehmen, die aber kalkulatorisch nicht so einfach zu erfassen sind. Neben den üblichen Beitragssteigerungen müsste man auch die indirekte Beitragssteigerung durch ungünstige Leistungsänderungen mit einbeziehen und den Bundeszuschuss rausnehmen, um die Kosten annäherungsweise abzubilden. Zudem kriegt man ja derzeit oft genug mit, dass hier in Zukunft noch massivere Änderungen erforderlich wären und/oder der Bundeszuschuss weiter hoch gesetzt werden muss.

Der kritische Punkt wird wohl weniger die Öffnungsaktion an sich sein, man betrachte ja, dass quasi zum PKV Zugang via Beamtenstatus ja noch die Amtsärztliche Einschätzung vor der Verbeamtung dazu kommt und das ja auch sozusagen eine weitere indirekte Gesundheitsprüfung für die PV darstellen. Kritischer ist meines Erachtens nach eher der Versichertenstamm. Hat man (immer wieder) viele neue Versicherungsnehmer ist es besser als wenn der Bestand nur „vergreist“.

Mittels diesem internen Tarifwechsels nach § 204 VVG kann man zumindest vom „vergreisten Tarif“ in einen „frischeren Tarif“ hüpfen. Andere Versicherer, wie die AO oder die Universa, glaube ich zumindest - haben bisher stur nur den einen Tarif seit anno dazumal (2009) oder so. Derzeit sind mit vor allem die „größten“ Versicherer damit beschäftigt ihre Tarife zu „bereinigen“ bzw. haben mit Altbeständen zu kämpfen (Vergreisung oder Risiken) die sie entweder falsch kalkuliert oder eingeschätzt haben.

Etwa erkennbar an den strengeren Aufnahmerichtlinen/Prüfungen wie etwa beispielsweise bei der AO, Universa oder Barmenia, die Fraglos einen sehr guten Tarif hat wenn man „BeihilfeErgänzung Plus“ ergattern kann ansonsten geht auch exht jeder andere für den Beamten. Oder eben die DeBeKa die direkt die vollen 30% auferlegt und ggf. Leistungen ausschließt.

Das ist jetzt kein Pro/Contra GKV oder PKV sondern so wohl Stand der Dinge, nüchtern betrachtet.
« Last Edit: 21.11.2023 06:47 von Saxum »

Karsten

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 105
Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #56 am: 21.11.2023 12:24 »
Wenn ich mir die Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze  anschaue, ist aber die Beitragsbemessungsgrenze  zwischen 2016 und 2024 um fast 1000 Euro  gestiegen,  dass heißt  der Beitrag zur GKV stieg schätzungsweise um 130 bis 140 Euro.. Meine PKV ist trotz Öffnungsaktion in dem Zeitraum weniger angestiegen.

Die wenigsten Beamten verdienen dauerhaft über der Beitragsbemessungsgrenze.
Zudem sollte man immer beachten, das eine Großteil der Menschen in Altersteilzeit gehen und das Einkommen sinkt. Entsprechend sinken dann auch die Kosten der GKV im Gegensatz zur PKV. im Übrigen sind die Beiträge in der GKV unterhalb der BBG im Zeitraum 2016-2024 nahezu konstant geblieben.

BeamtinInSpe

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #57 am: 21.11.2023 14:58 »
Hallo Monodon,

mit Interesse habe ich Deinen Beitrag (und die zahlreichen, schon mal sehr hilfreichen Antworten der anderen Forenmitglieder) gelesen.

Ich befinde mich derzeit in einer sehr vergleichbaren Situation, werde auch im Januar auf Probe verbeamtet (allerdings beim Bund) und befürchte, dass ich wegen einiger Vorerkrankungen (Skoliose, Auge, Psyche) wohl nur über die Öffnungsaktion reinkommen kann.

Du sprichst davon, dass Du Makler kontaktiert hast. Darf ich fragen wen? Gerne auch als Mitteilung direkt an mich (wenn ich das richtig verstanden habe, geht das...). Es ist wirklich ein schwer zu durchdringender Dschungel und ich würde mich sehr über einen Austausch freuen.

Danke und Grüße!

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,863
Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #58 am: 21.11.2023 21:00 »
@ Karsten, Beamte die nicht über der Beitragsbemessungsgrenze besoldet werden und freiwillig gesetzlich oder über die pauschale Beihilfe versichert sind, zahlen bei jedem Stufenaufstieg, bei jeder Beförderung und bei jeder Besoldungserhöhung mehr für die GKV, nicht zu vergessen die gelegentliche Anpassung der Zusatzbeiträge der GKV.

Die Beiträge der GKV Versicherten sind generell nicht konstant geblieben,  weil seit 2016 die Einkommen und Renten gestiegen sind.

Bei der Pensionierung sinken die PKV Beiträge, weil die Beihilfe steigt.  Rein monetär lohnt sich die GKV für Beamte nur bei ganz bestimmten Familienkonstellationen und nur dann wenn die pauschale Beihilfe gewählt werden kann.

Monodon

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 31
Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #59 am: 21.11.2023 21:34 »
Hallo Monodon,

mit Interesse habe ich Deinen Beitrag (und die zahlreichen, schon mal sehr hilfreichen Antworten der anderen Forenmitglieder) gelesen.

Ich befinde mich derzeit in einer sehr vergleichbaren Situation, werde auch im Januar auf Probe verbeamtet (allerdings beim Bund) und befürchte, dass ich wegen einiger Vorerkrankungen (Skoliose, Auge, Psyche) wohl nur über die Öffnungsaktion reinkommen kann.

Du sprichst davon, dass Du Makler kontaktiert hast. Darf ich fragen wen? Gerne auch als Mitteilung direkt an mich (wenn ich das richtig verstanden habe, geht das...). Es ist wirklich ein schwer zu durchdringender Dschungel und ich würde mich sehr über einen Austausch freuen.

Danke und Grüße!

Hast ne PM:)