Autor Thema: [NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV  (Read 11122 times)

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #75 am: 17.12.2023 18:41 »
Sind denn 3% bei der PKV einigermaßen realistisch oder zu niedrig? Schwer da verlässliche Zahlen zu finden.

Saxum

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #76 am: 17.12.2023 18:53 »
Das passt mEn als „vernünftige Annahme,  es ist immer besser mehr zu kalkulieren als „zu wenig“. Laut Statistiken ist die Steigerung im durchschnitt ungefähr 2,8 %. Für die seperaten Beihilfetarife liegen diese mWn mutmaßlich ggf. sogar nochmals niedriger da eben nur anteilig abgesichert und erstattet wird, vielleicht so 2,3 - 2,5%? Also 3% ist jedenfalls vernünftig unter annahme der normalen Volltarife als Orientierung.
« Last Edit: 17.12.2023 19:05 von Saxum »

HalloU2454

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #77 am: 17.12.2023 22:34 »
Ich werde jetzt in die PKV gehen.

Hauptsächlich habe ich Angst vor den Kosten. Wenn ich die 420 Euro als Anfangsbeitrag nehme, komme ich bei 3% Steigerung pro Jahr bei 854 Euro in 25 Jahren raus. Mit dem Ruhestand würde der Beitrag dann auf etwa 500 Euro sinken, aber dann ja auch wieder ansteigen. Wenn ich bis etwa 90 lebe, würde der Beitrag wohl bis dahin etwa auf 900 Euro ansteigen (nach meiner laienhaften Berechnung). Das ist natürlich übel, aber wenn ich 25 Jahre lang rund 150 Euro pro Monat spare, habe ich bei Pensionseintritt einen ziemlich guten Puffer, um die hohen Beiträge zu stemmen. Mein Sold wird bis dahin ja natürlich auch um einiges steigen. Sollte so also gut machbar sein.

Wenn ich in die GKV gegangen wäre, kommt bei einer Steigerung von 3% bei Pensionseintritt bei mir auch ein Betrag von etwa 1000 Euro raus. Könnte natürlich sein, dass das dann im Ruhestand etwas besser als der PKV-Beitrag wäre, aber wer weiß. Außerdem hätte ich dann wahrscheinlich Abzüge bei meinen Kapitalerträgen. Könnte sein, dass ich dann in diese Krankenversicherung für Rentner komme, aber wer weiß, was in 25 Jahren ist.

Ich habe auch mal mit sehr laienhaften Blick versucht einzuschätzen, wie sich die gesundheitlichen Leistungen der  PKV/Beihilfe und der GKV unterscheiden. Da ist die PKV/Beihilfe wohl leicht besser, denke ich. Schwer zu sagen. Großer Pluspunkt ist natürlich die schnellere Terminvergabe und die Abrechnung nach höheren Sätzen, aber sonst  dürfte das wohl einigermaßen gleich sein. Mir ist auch aufgefallen, dass die Beihilfe weniger zahlt als die PKV im Grundtarif. Da müsste man natürlich immer die Differenz zahlen.

Ich danke Euch nochmals vielmals für Eure Hilfe! Ich kann nur allen raten, die in einer ähnlichen Situation sind, sich gleich einen VersicherungsBERATER zu suchen, der einem hilft. Ich habe da vor ein paar Monaten leider niemanden gefunden, der sich auch gut mit Beihilfe etc. auskennt, aber irgendwo sollte es ja so jemanden geben.

Bei deiner Situation (Besoldung A13, Alter, Einstiegsalter, Zeit bis zur Pension, etc.) sollte die deine Entscheidung PKV/Beihilfe eigentlich passen. Solltest du zukünftig evtl. in die A14 aufsteigen, umso besser. Wenn man das so liest, macht es bei dir Sinn.
Ich gebe immer zu bedenken, dass die PKV bei einer bestimmten Konstellation (Besoldung <12, Einstieg Alter (ab ca. 40), Anrechnung ruhegehaltsfähige Jahre etc.) nicht aufgeht. Mit dem im Alter ansteigenden PKV Beträgen und einer niedrigeren Pension ist das schon nicht angenehm, wenn die PKV Jahr für Jahr teurer wird. Altersrückstellungen hin und her, diese werden die gestiegenen Kosten keinesfalls stark/spürbar abfedern. Provisiongierige Versicherungsvertriebler werden natürlich das Gegenteil behaupten --> bitte nicht glauben "persönlich gesammelte Erfahrungen"

Sasaeng

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #78 am: 17.12.2023 23:56 »
Sind denn 3% bei der PKV einigermaßen realistisch oder zu niedrig? Schwer da verlässliche Zahlen zu finden.
Verlässliche Zahlen kann es leider nicht geben, da der Betrachtungszeitraum in der Zukunft liegt. Annäherungen über zurückliegende Steigerungen und generelle Marktentwicklungen kann man machen (habe ich auch gemacht), aber auch das hat seine Grenzen. Die Zahl der privat Versicherten sinkt seit dem Rekordhoch von 2011 leicht, aber kontinuierlich. Gleichzeitig steigen die Verwaltungs- und Abschlussaufwendungen - zwischen 2017 und 2022 um rund 24,0 Prozent - und machen einen größeren Teil am Umsatz aus. Das dürfte in der Tendenz so bleiben. In meiner eigenen Kalkulation gehe ich von dauerhaft mehr als durchschnittlich drei Prozent Steigerung aus. Das kann sich natürlich immer noch rechnen, da auch die GKV-Beiträge (im hD insbesondere von der Entwicklung der Beitragsbemessungsgrenze abhängig) steigen werden und die in Anspruch zu nehmenden Leistungen es wert sein können - vorausgesetzt, die Beihilfe speckt nicht ab. Letztlich sind aber zu viele unabhängige und abhängige Variablen in der Gleichung, um auf dieser Basis eine wirklich belastbare Entscheidung treffen zu können. Dass das Thema von eigeninteressengeleiteten Vertrieblern besetzt wird, macht es auch nicht leichter.

clarion

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #79 am: 18.12.2023 06:41 »
Deswegen muss man selbst überlegen und rechnen. Ich hatte als ich vor der Entscheidung stand,  die Steigerungen der Beitragsbemessungsgrenze und der PKV Beiträge angesehen. Das war ein leichter Vorteil der PKVen.

Jährliche Steigerung der PKV erscheint mir unplausibel. Beitragsanpassungen dürfen die PKVen nur erheben,  wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten sind. Mit dem Ergebnis,  dass es nur alle drei, vier Jahre  dann aber auch happige Beitragsanpassungen von bis zu 40 Euro im Monat gibt.

Saxum

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #80 am: 18.12.2023 09:11 »
Es sind ja auch keine tatsächlichen jährlichen Steigerungen, sondern dient auch eher als orientierungsmaßstab. Die dazu zugrundeliegenden Statistiken haben, wie es für einen fairen Vergleich passend ist, den Beitragssprung auf die Jahre verteilt bzw. geglättet. Ja, wann die Beitrage steigen dürfen ist Minimum in § 203 VVG festgelegt und geschieht auch nicht einfach so nach Laune des Versicherers. Jedoch kann es vorkommen, dass eine Gesellschaft dazu entscheidet die Beitragserhöhung etwa aufs nächste Jahr zu legen etc. Daher relativiert eine "Glättung" auf die Einzelnen Jahren eine Beitragssteigerung insoweit, dass etwa eine Steigerung von XY% nicht einen direkt umhaut. bzw. relativiert diesen Eindruck von "happigen Erhöhungen".