Autor Thema: [NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV  (Read 11127 times)

Monodon

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[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« am: 29.09.2023 18:04 »
Hallo zusammen,

falls bei meinem Amtsarzttermin am 10.10. alles rund läuft, werde ich wohl bald als Lehrer verbeamtet. Bislang habe ich gut 2 Jahre als Quereinsteiger als Lehrer gearbeitet (ink. 1,5 Jahre Qualifizierungsmaßnahme).

Da ja damit auch der Wechsel in die PKV ansteht, bin ich auf der Suche nach einer guten Versicherungsberatung.
Wegen Vorerkrankungen (Hautkrebs (geheilt), Krampfadern (wurden entfernt)) muss ich wohl über die Öffnungsaktion rein und jemand müsste für mich anonyme Voranfragen stellen.

Hat vlt. jemand einen Tipp für mich, wo man vernüftig beraten wird? Gerne auch per PM, falls Links hier nicht erlaubt sind.

Leider habe ich noch ein paar Fragen:)

Sollte ich vlt. auch darüber nachdenken, die wohl bald kommende pauschale Beihilfe in Anspruch zu nehmen? Oder wäre die PKV als 42-Jähriger mit Vorerkrankungen auch über die Öffnungsaktion die bessere Wahl?

Wie läuft das praktisch mit dem Wechsel in die PKV ab? Falls ich zum Beispiel zum 1.11. verbeamtet werde und noch keine PKV habe, muss ich dann erst einmal die GKV alleine bezahlen, bis ich in die PKV wechsel?

Habe ich trotzdem anteiligen Anspruch auf die im November ausgezahlte Sonderzahlung aus meiner Zeit als Angesteller oder verfällt die?

Vielen Dank und beste Grüße!
« Last Edit: 01.10.2023 02:58 von Admin2 »

clarion

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Antw:(NI) Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #1 am: 29.09.2023 21:08 »
Hallo,

anonyme Voranfragen kannst Du über einen unabhängigen Versicherungsberater stellen. Ich bin mir aber nicht sicher ab die beiden großen Beamtenversicherer HUK und Debeka anonyme Voranfragen beantworten. M.E ist der Preis nur das Zweitwichtigste. Die Leistung muss stimmen! Du bindest Dich den Rest des Lebens.

Die pauschale Beihilfe  lohnt sich mit A13 normalerweise nicht,  es sei denn Du hast sechs Kinder und eine kranke Frau.

Du musst Deiner GKV die anstehende Verbeamtung mitteilen, bist dann vorerst freiwillig versichert. Dann hast Du sechs Monate Zeit in die PKV zu wechseln.

Von der Jahressonderzahlung kriegst Du gar nichts, da Du am 01.12. nicht tarifbeschäftigt sein wirst. Da die NLBV nicht von der schnellen Truppe ist, kann es sogar sein, dass die Jahressonderzahlung zwar ausgezahlt, aber mit dem Dezembersold verrechnet wird. Also die Jahressonderzahlung nicht ausgeben! Beamte bekommen aber auch ein kleines " Weihnachtsgeld" von 500 Euro. Ich weiß nicht, ob nur anteilig für November Dezember oderfür das ganze Jahr.

Monodon

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Antw:(NI) Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #2 am: 30.09.2023 13:50 »
Vielen Dank!

Hat jemand vlt. noch ein paar Tipps für einen unabhängigen Versicherungsberater? Irgendwie ist es gar nicht so leicht einen zu finden, der sich auf Beamten spezialisiert hat oder sich da gut auskennt.

Sowas wie www.fairbeamtet.de ist ja ein Makler. Wäre ein Weg über so ein Angebot auch in Ordnung?

Ich habe jetzt für Ende Oktober noch einen Termin bei der Verbraucherzentrale gebucht, das ist sicher auch hilfreich.

Beste Grüße!

clarion

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #3 am: 01.10.2023 09:55 »
Der Makler  denkt vermutlich  erst an sich und dann und Dich und er wird Dir nicht die HUK und die Debeka anbieten,  beides sind große Beamtenversicherer. Und bei der Öffnungsaktion sind Makler eher nicht zu gebrauchen.

Ich wusste auch, dass die Öffnungsaktion  notwendig wurde, habe die Kollegen gefragt,  wo sie versichert sind und ob sie zufrieden sind und habe mich direkt mit der Debeka in Verbindung gesetzt. Bei der Verbraucherzentrale war ich vorher und habe mir Tipps geben lassen.

Saxum

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #4 am: 02.10.2023 10:38 »
Was die Vorerkrankungen angeht, dass welche vorhanden sind bedeutet nicht automatisch, dass damit der Weg über "nur" die Öffnungsaktion möglich ist. Diese sollte erst als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden.

Jetzt kommt es natürlich spezifisch auf den Fragenkatalog der Krankenversicherer an, pauschal werden grob 3 Jahre ambulante Arztbesuche, 5 Jahre stationäre Besuche, 10 Jahre Psyche/Krebs abgefragt. Wobei die Fragen natürlich von Versicherer zu Versicherer sich differenzieren.

Wenn ausgeheilt, es durch ärztliches Attest bestätigt werden kann und es mehr als 3 oder sogar 5 Jahre zurückliegt dann sehe ich persönlich als Laie recht gute Chancen für dich - natürlich ohne Gewähr. Optimal natürlich 10 Jahre, aber liegst vermutlich noch drinnen oder? Ein guter Versicherervermittler würde hier sich bemühen die Daten aufzubereiten und die Punkte mit Erklärungen hinterlegen, sofern diese in den Abfragezeitraum fallen.

Um einen Risikozuschlag wirst du vermutlich - je nachdem wie gefahrerhebend der Umstand ist - nicht ganz umhin kommen, hier bewerten aber die Versicherer die Risiken tatsächlich oft sehr stark unterschiedlich.

Der "größte Beamtenversicherer" mag vielleicht ok sein, aber meinen Erfahrungen nach haben die direkt die vollen 30% veranschlagt wo andere dann zwischen 5% - 15% es moderat bewerteten. Dies konnte ich auch von anderen in Erfahrung bringen.

Der beste Weg wäre in jedem Fall anonyme/pseudotypisierte Risikovorabfragen zu stellen, das kann man entweder selbst machen indem man die Versicherer direkt bittet den Fragebogen zukommen zu lassen oder man lässt es über einen Makler/Vermittler/Vertreter machen.

Hier kann man dann bei verschiedenen Versicherern anfragen, "ob" und wenn ja "zu welchen" Konditionen die einen nehmen würden - ohne die Öffnungsaktion. Der zweite Vorteil an anonymen Risikovorabfragen ist, dass man nicht in die "Öffnungsaktion-Falle" tappt, wo man dann (versehentlich) einen Antrag stellt und der erste Versicherer der die Öffnungsaktion anbietet, dort "muss" man dann rein, wenn man tatsächlich nur diese ziehen kann. Denn es gibt Versicherer, die vielleicht anstelle der vollen Beihilfeergänzungstarifs zumindest einen guten abgespeckten anbieten.

Anonym / Pseudotypisierte bedeutet in diese Sinne, dass man alle Gesundheitsfragen und relevanten Angaben wie z.B. Größe, Gewicht, etc. wahrheitsgemäß angibt, aber beim Namen nur einen Kürzel oder nur den Vornamen ohne den Nachnamen verwendet. Darüber hinaus schreibt man auf das Blatt "Probeantrag" und keine Unterschrift!

Selbst wenn man auf einen Makler setzt, hier nicht automatisch darauf verlassen, dass der Makler anynome/pseudotypisierte Vorabfragen stellt - sondern explizit darauf bestehen.

Siehe hierzu auch Merkblatt des PKV Verbandes: Nummer 8.

was_guckst_du

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Antw:(NI) Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #5 am: 02.10.2023 16:11 »
Beamte bekommen aber auch ein kleines " Weihnachtsgeld" von 500 Euro. Ich weiß nicht, ob nur anteilig für November Dezember oderfür das ganze Jahr.
..was man nicht weiß, sollte man auch nicht erklären!

...diese pauschale Aussage stimmt nämlich so nicht...in NRW z.B. und auch beim Bund erhalten Beamte kein Weihnachtsgeld...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

oorschwerbleede

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Antw:(NI) Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #6 am: 02.10.2023 16:30 »
...diese pauschale Aussage stimmt nämlich so nicht...in NRW z.B. und auch beim Bund erhalten Beamte kein Weihnachtsgeld...

in Sachsen auch nicht...

N8

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #7 am: 02.10.2023 19:09 »
es geht doch hier im thread um niedersachsen, clarion hat sich auf den post des threaderstellers bezogen, und in niedersachsen gibt es 500 € weihnachtsgeld

Monodon

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #8 am: 02.10.2023 19:11 »
Besten Dank für Eure Hilfe!

Was ist von dieser Seite zu halten? schlemann.com

Die bieten auch eine pauschale Bezahlung für Kunden an, die über die Öffnungsaktion rein müssen. Am liebsten wäre mir ein Berater, der auch anonyme Risikovoranfragen bei den größeren Versicherungen stellt, die keine Provision zahlen.

Folgende gesundheitlichen Diagnosen/Behandlungen werden bei mir wahrscheinlich negativ bewertet werden, davor hatte ich gesundheitlich eigentlich nie Probleme. Hatte leider einen etwas negativen Lauf in den letzten Jahren:)

11/2018 - Depressive Anpassungsstörung aufgrund miserabler Arbeitsbedingungen (Hatte da ein Jahr lang auf ein Gespräch mit dem Geschäftsführer gewartet, der dann trotz massiv gestiegener Verantwortung in meinem Job nicht mal zu einer Gehalterhöhung von 100 € bereit war:) Nach meinem Jobwechsel kurz danach geht es mir in dieser Hinsicht aber super, hatte auch keine Therapie. Das war halt nur den Umständen geschuldet.)

1/2021 - Entfernung einer Krampfader (Danach habe ich nur noch ein paar kleinere Besenreißer dazubekommen.)

2/2022 - Da war ich wegen Rückenschmerzen nach langen Spaziergängen beim Orthopäden (Habe nach
             Abnehmen/Rehasport/Einlagen keine Probleme mehr.)

1/2023 - Entfernung eines Melanoma in situ (Keine weiteren Befunde, soll damit geheilt sein, muss halt nur zur
              Vorsorge und die Sonne meiden)

Ansonsten habe ich Normalgewicht (vlt. 3-4 Kilo drüber), treibe 3-4 in der Woche Sport, ernähre mich gesund und rauche nicht.

clarion

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #9 am: 02.10.2023 21:34 »
Hallo,

Meine Aussagen bezogen sich auf Niedersachsen, und da gibt es Weihnachtsgeld.

Monodon, Du hast vielleicht Glück, und es klappt auch ohne Öffnungsaktion. Frage diesen Schlemann doch an, ob er in Deinem Sinne tätig wird.

BTH

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #10 am: 03.10.2023 12:56 »
Wirklich unabhängige Berater findest Du (neben dem Verbraucherschutz) zum Beispiel hier (https://bvvb.de/beratersuche/). Die nehmen ein recht hohes Honorar, haften dann aber auch für Ihre Empfehlungen und leben nicht davon, mit aller Macht Verträge an den Mann oder die Frau zu bringen. Makler, die kostenlos beraten, werden in der Regel ein Interesse daran haben, Dich zu möglichst teuren Konditionen irgendwo unterzubringen, denn davon leben sie. Hier mehr zum Unterschied von Beratern (https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsberater) und Vermittlern (https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungsvermittler)
Zu Deiner Ursprungsfrage: Mit pauschaler Beihilfe dürfte sich der finanzielle Unterschied zwischen GKV (ca. 450€ monatlich beim Höchstbetrag) und Beihilfe + PKV für Dich in Grenzen halten. Wie sich die Beiträge in PKV und GKV über die nächsten 30 Jahre entwickeln, kann niemand seriös vorhersagen, daher wäre es meines Erachtens verfehlt, auf Einsparungen hier oder dort zu spekulieren. Bei der GKV hast Du die Sicherheitsplanke der Orientierung am Gehalt, bei der PKV gibt es gewisse Mechanismen, die die Steigerungen im Alter reduzieren sollen und Du hast als Beamtin natürlich immer die Behilfe als Sicherheitsanker. Teuer kann es trotzdem werden, wenn der Beitrag schon am Anfang sehr hoch ist.
Um herauszufinden, ob Du bei den großen Beamten-PKV-Anbietern (Debeka, Allianz, HUK...) "hereinkommst", lass Dir - wie oben erwähnt - von Deinen Ärzten Gutachten erstellen, anonymisere sie und hole Dir von zwei bis drei Anbietern unverbindliche Angebote ein. Dann wirst Du schnell merken, ob und zu welchen Konditionen Du eine Chance hast.
Wenn Du kein brauchbares Angebot bekommst, bleibt die Option der Öffnungsaktion. Da kannst Du Dir im Detail anschauen, was die Beihilfe leistet (denn nur die wird dann von der PKV "aufgefüllt") und das mit dem Leistungskatalog der GKV vergleichen. Der Unterschied dürfte insgesamt nicht all zu dramatisch sein. Ggfs. muss man auch nochmal schauen, ob die Öffnungsaktion irgendwelche Haken enthält, die wichtig sind.
Zuletzt kannst Du Dir überlegen, wie Du Dich zu den Privilegien der PKV (kürzere Wartezeiten, Zugang zu Privatärzten etc.) verhältst vs. den Nachteilen (Bürokratie, potenziell nervige Nachfragen zu Rechnungen von Beihilfe oder der Versicherung).
 

clarion

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #11 am: 03.10.2023 17:51 »
Auch wenn man über die Öffnungsaktion in die PKV reinkommt, ist es eine Versorgung über das GKV Niveau. Die Beihilfe zahlt den 2,3 flachen Satz, die PKV bis zum 3,5 fachen Satz. Beim Arzt ist man auch mit Öffnungsaktion gern gesehen.

Öffnungsaktion heißt,  dass man mehr für die gleiche Leistung bezahlt (derzeit aber noch keine 450 Euro) und ggf. keinen oder nur einen abgespeckten Beihilfeergänzungstarif bekommt.

Der Verwaltungsaufwand ist dank Apps tolerabel, meine ich.

Beamter

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #12 am: 03.10.2023 19:27 »
Auch wenn man über die Öffnungsaktion in die PKV reinkommt, ist es eine Versorgung über das GKV Niveau. Die Beihilfe zahlt den 2,3 flachen Satz, die PKV bis zum 3,5 fachen Satz. Beim Arzt ist man auch mit Öffnungsaktion gern gesehen.

Öffnungsaktion heißt,  dass man mehr für die gleiche Leistung bezahlt (derzeit aber noch keine 450 Euro) und ggf. keinen oder nur einen abgespeckten Beihilfeergänzungstarif bekommt.

Der Verwaltungsaufwand ist dank Apps tolerabel, meine ich.

Muss man den Hero-Member mal berichtigen.

Die Beihilfe zahlt auch den 3,5-fachen Satz und den Arzt interessiert es nicht, ob man über eine Öffnungsaktion in die PKV gekommen ist. Denn das ist kein Tarif, wie zum Beispiel der Basistarif, sondern nur ein freiwilliger Zugang, zu den grundsätzlich gleichen Tarifen, mit einem maximalen Zuschlag i. H. v. 30 Prozent.

N8

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #13 am: 03.10.2023 20:12 »
meine erfahrung in niedersachsen ist, dass der 3,5fache satz von der beihilfe nicht (oder zumindest nicht immer) übernommen wird
aber das hat nichts mit der öffnungsaktion zu tun, da bekommt man, wie clarion schon richtig schrieb, das gleiche wie alle anderen (mit ausnahme der ergänzungstarife je nach versicherer)

BTH

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Antw:[NI] Verbeamtung und Wechsel in die PKV
« Antwort #14 am: 03.10.2023 20:20 »
meine erfahrung in niedersachsen ist, dass der 3,5fache satz von der beihilfe nicht (oder zumindest nicht immer) übernommen wird
aber das hat nichts mit der öffnungsaktion zu tun, da bekommt man, wie clarion schon richtig schrieb, das gleiche wie alle anderen (mit ausnahme der ergänzungstarife je nach versicherer)
Wie ich geschrieben habe, genießt man selbstverständlich die Privilegien eines PKV-Mitglieds, darunter die höheren Abrechnungssätze. Das hat aber mit dem Leistungskatalog, der einem zur Verfügung steht, nichts zu tun, und der ist dann eben genau jener der Beihilfe. Meines Wissens sind die Leistungen der Beihilfe alleine aber nicht viel umfassender als jene der GKV, aber da lasse ich mich gerne eines Besseren belehren.