Ich frage mich nun, was mit den Nachzahlungen für den Zeitraum vor 2022 ist. In dem Zeitraum hatte ich auch widersprochen. Allerdings richtet sich der Widerspruch nicht explizit gegen die Familienbestandteile der Besoldung. Und den Rechenweg im Gesetz verstehe ich inhaltlich nicht.
Dein Einspruch hat nicht direkt etwas mit dem Kinderzuschlag zutun. Sonst würde die Stadt ja zugeben, dass sie falsch alimentiert hat.
Das hat sie ja netter Weise im Besoldungsstrukturgesetz gemacht.
Der ZPD antwortet auch nicht mehr auf meine Fragen. Wie immer, wenn sie rechtlich gegen die Wand laufen.
Von daher erfreue dich an dem Geld und ja auch vorher hast du zu wenig bekommen.
Vermutlich hast du im Widerspruch aber nicht die Kindergeldzuschläge erwähnt. Die Stadt wird es am Ende als absolute Gütigkeit an sehen, dass sie dir das Geld nicht nur 3 Monate Rückwirkend gezahlt hat, sondern 2 Jahre.