Autor Thema: [HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz  (Read 16072 times)

Paterlexx

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #90 am: 21.12.2023 19:13 »
Der Widerspruch meiner Gewerkschaft wurde tatsächlich angepasst. Es wird nun auch explizit den familienbezogenen Bestandteilen der Besoldung widersprochen. Die Anpassung scheint eine Reaktion auf die Formulierungen im Besoldungsstrukturgesetz zu sein.

Für das Gesetz legst du aber erst nächstes Jahr im Dez. Einspruch ein oder? Wirksamkeit 01.01.2024. Wäre ja affig, wenn man jetzt für die letzten 2 Jahre wieder in einen Neuen Widerspruch formulieren muss, weil die Kindergelder angepasst wurden ^^

Verwaltungsgedöns

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #91 am: 22.12.2023 17:49 »
Der Widerspruch meiner Gewerkschaft wurde tatsächlich angepasst. Es wird nun auch explizit den familienbezogenen Bestandteilen der Besoldung widersprochen. Die Anpassung scheint eine Reaktion auf die Formulierungen im Besoldungsstrukturgesetz zu sein.

Für das Gesetz legst du aber erst nächstes Jahr im Dez. Einspruch ein oder? Wirksamkeit 01.01.2024. Wäre ja affig, wenn man jetzt für die letzten 2 Jahre wieder in einen Neuen Widerspruch formulieren muss, weil die Kindergelder angepasst wurden ^^

Mit dem angepassten Widerspruch habe ich der Besoldung von 2023 widersprochen. Also ich habe nicht dem Gesetz widersprochen.

Paterlexx

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #92 am: 22.12.2023 20:09 »
Das Gesetz zählt ja auch erst für 2024! Alles gut also!

FAMILYfirst

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #93 am: 23.12.2023 13:17 »
Ich habe die Personalabteilung bezüglich der amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Familien für die Jahre 2020 und 2021 angeschrieben. Bisher noch keine Rückmeldung. War jemand von Euch als Beamter mit mehr als 2 Kindern erfolgreicher als ich?! Die haushaltsnahe Geltendmachung im 2020 meinerseits liegt zum Glück vor.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #94 am: 23.12.2023 19:43 »
Ich habe die Personalabteilung bezüglich der amtsangemessenen Alimentation kinderreicher Familien für die Jahre 2020 und 2021 angeschrieben. Bisher noch keine Rückmeldung. War jemand von Euch als Beamter mit mehr als 2 Kindern erfolgreicher als ich?! Die haushaltsnahe Geltendmachung im 2020 meinerseits liegt zum Glück vor.

Ich hatte angenommen, dass die Personalabteilung Kontakt aufnimmt, soforn man die Kriterien für 2020 und 2021 erfüllt. Muss man selbst tätig werden? Ich hatte seinerzeit auch widersprochen, aber wenn ich das Gesetz richtig verstehe, wird nur nachgezahlt, wenn man ausdrücklich den familienbezogenen Bestandteilen der Besoldung widersprochen hat. Die Anzahl der Beamten, die dies gemacht haben, soll im Promillebereich liegen. Ich bin bei dem Thema vollkommen Lost und laufe willenlos der Gewerkschaft hinterher.

Paterlexx

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #95 am: 23.12.2023 20:03 »
Im letzten Rundschreiben teilte der ZPD mit, nur die niedrigen Dienstgarde kommen allgemein in Frage. Alle anderen sollen den ZPD- Rechner nutzen und sich melden, wenn sie einen Anspruch haben. 🤣

tinytoon

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #96 am: 02.01.2024 12:56 »
Hallo Zusammen,

so langsam komme ich nicht mehr richtig mit, wie ich/wir uns am Besten aufstellen.
Wir, beide verbeamtet, einmal Bund und einmal Hamburg, zwei Kinder (Zuschläge seit 2018 über Bund) fragen uns gerade wie wir uns in Bezug auf die aktuellen Situationen optimal aufstellen. Für Hamburg wurde 2013 das erste Mal Widerspruch eingelegt, dann Klage in 2021 mit anschließender Ablehnung sowie weiteren Widersprüchen.

Beim Bund wurde leider erst seit 2022 Widerspruch eingereicht. Hier wird noch am Referentenentwurf herumgewürgt aber es liegt keine abschließende Entscheidung vor.

Wir fragen uns nun, ob die Kinder weiter beim Bund laufen sollten oder wir aufgrund des Besoldungsstrukturgesetzes lieber auf das Land ändern sollten. Leider fließen hier auch unterschiedliche Höhen der Familienzuschläge zwischen Bund und Land sowie die 41h vom Bund mit ein. Ich erhoffe mir hier natürlich keine konkrete Einzelfallbewertung aber vielleicht gibt es ähnliche Konstellationen, die mir helfen können, was ich bei dieser Überlegung alles berücksichtigen sollte. Auch frage ich mich was mit den Jahren 2013-2021 ist, in denen die Kinder noch bei meinem Partner in Hamburg geführt wurden.

Das Ganze ist einfach nur anstrengen, da es zunehmend undurchsichtiger wird und somit extrem frustriert.

lotsch

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #97 am: 02.01.2024 17:48 »
Hallo Zusammen,

so langsam komme ich nicht mehr richtig mit, wie ich/wir uns am Besten aufstellen.
Wir, beide verbeamtet, einmal Bund und einmal Hamburg, zwei Kinder (Zuschläge seit 2018 über Bund) fragen uns gerade wie wir uns in Bezug auf die aktuellen Situationen optimal aufstellen. Für Hamburg wurde 2013 das erste Mal Widerspruch eingelegt, dann Klage in 2021 mit anschließender Ablehnung sowie weiteren Widersprüchen.

Beim Bund wurde leider erst seit 2022 Widerspruch eingereicht. Hier wird noch am Referentenentwurf herumgewürgt aber es liegt keine abschließende Entscheidung vor.

Wir fragen uns nun, ob die Kinder weiter beim Bund laufen sollten oder wir aufgrund des Besoldungsstrukturgesetzes lieber auf das Land ändern sollten. Leider fließen hier auch unterschiedliche Höhen der Familienzuschläge zwischen Bund und Land sowie die 41h vom Bund mit ein. Ich erhoffe mir hier natürlich keine konkrete Einzelfallbewertung aber vielleicht gibt es ähnliche Konstellationen, die mir helfen können, was ich bei dieser Überlegung alles berücksichtigen sollte. Auch frage ich mich was mit den Jahren 2013-2021 ist, in denen die Kinder noch bei meinem Partner in Hamburg geführt wurden.

Das Ganze ist einfach nur anstrengen, da es zunehmend undurchsichtiger wird und somit extrem frustriert.
Warum anstrengend? Du wirst dich doch hoffentlich in deiner Dienstzeit darum kümmern und nicht in deiner Freizeit. Eure Besoldung zu prüfen ist schließlich eine dienstliche Pflichtaufgabe, sagen sogar die Richter des BVerfG.

Paterlexx

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #98 am: 02.01.2024 19:27 »
Hallo Zusammen,

so langsam komme ich nicht mehr richtig mit, wie ich/wir uns am Besten aufstellen.
Wir, beide verbeamtet, einmal Bund und einmal Hamburg, zwei Kinder (Zuschläge seit 2018 über Bund) fragen uns gerade wie wir uns in Bezug auf die aktuellen Situationen optimal aufstellen. Für Hamburg wurde 2013 das erste Mal Widerspruch eingelegt, dann Klage in 2021 mit anschließender Ablehnung sowie weiteren Widersprüchen.

Beim Bund wurde leider erst seit 2022 Widerspruch eingereicht. Hier wird noch am Referentenentwurf herumgewürgt aber es liegt keine abschließende Entscheidung vor.

Wir fragen uns nun, ob die Kinder weiter beim Bund laufen sollten oder wir aufgrund des Besoldungsstrukturgesetzes lieber auf das Land ändern sollten. Leider fließen hier auch unterschiedliche Höhen der Familienzuschläge zwischen Bund und Land sowie die 41h vom Bund mit ein. Ich erhoffe mir hier natürlich keine konkrete Einzelfallbewertung aber vielleicht gibt es ähnliche Konstellationen, die mir helfen können, was ich bei dieser Überlegung alles berücksichtigen sollte. Auch frage ich mich was mit den Jahren 2013-2021 ist, in denen die Kinder noch bei meinem Partner in Hamburg geführt wurden.

Das Ganze ist einfach nur anstrengen, da es zunehmend undurchsichtiger wird und somit extrem frustriert.

Deswegen belastet man in solchen "Strukturen" einen Rechtsanwalt. Rechtsberatung kostet erstmal nur knapp 200€. Oft wird diese Beratung von den Gewerkschaften abgedeckt.

tinytoon

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #99 am: 02.01.2024 19:35 »
Ja, ich bin Gewerkschaftsmitglied und genieße Rechtsschutz. Das werde ich dann wohl so angehen. Grundsätzlich empfinde ich das “Schwarmwissen” in Foren immer als sehr hilfreich, daher die Frage.

Sveriner

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #100 am: 03.01.2024 10:58 »
Hallo,

weiß jemand, ob sich die Erhöhungen des Bürgergeldes ab 2024 auch auswirken auf die kinderbezogenen Familienzuschlagsbeträge? Stichwort amtsangemessene Alimentierung. Soweit ich verstanden habe hat die Stadt ja "nur"  mit dem Hamburgischen Besoldungsstrukturgesetz vom 17. November 2023 auf die aktuellen Beträge reagiert. Nicht aber auf die Erhöhungen, die es im Bürgergeld ab 01.01.2024 gibt. Oder irre ich mich?

DrStrange

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #101 am: 03.01.2024 11:40 »
Warum anstrengend? Du wirst dich doch hoffentlich in deiner Dienstzeit darum kümmern und nicht in deiner Freizeit. Eure Besoldung zu prüfen ist schließlich eine dienstliche Pflichtaufgabe, sagen sogar die Richter des BVerfG.

Da brauche ich mal die Quelle, bitte!

Verwaltungsgedöns

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #102 am: 03.01.2024 13:04 »
Hat hier irgendjemand inzwischen einen Erfahrungswert, was mit den Nachzahlungen der Familienzuschläge für die Jahre vor 2022 ist? Kommt die Behörde auf einen zu? Muss ich mich an die Behörde wenden? Der Gesetzestext ist ein absoluter Clusterfuck, wenn man kein Jura- und Volkswirtschaftsstudium absolviert hat.

VG

Paterlexx

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #103 am: 03.01.2024 13:13 »
Hat hier irgendjemand inzwischen einen Erfahrungswert, was mit den Nachzahlungen der Familienzuschläge für die Jahre vor 2022 ist? Kommt die Behörde auf einen zu? Muss ich mich an die Behörde wenden? Der Gesetzestext ist ein absoluter Clusterfuck, wenn man kein Jura- und Volkswirtschaftsstudium absolviert hat.

VG

Das sollte automatisch passiert sein mit den Januar-Bezügen.

Verwaltungsgedöns

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Antw:[HH] Neues Besoldungsstrukturgesetz
« Antwort #104 am: 03.01.2024 15:21 »
Im Januar waren ja "nur" die Nachzahlungen für 2023 und 2022. Für den Zeitraum vor 2022 hat der Gesetzgeber andere Kriterien ins Gesetz geschrieben. U.a. scheint es so, als hätte man ausdrücklich nicht allgemein der Besoldung widersprechen müssen. Vielmehr hätte man wohl den familienbezogenen Bestandteilen widersprechen müssen, wenn ich es richtig deute. Der Betrag, der nachgezahlt werden soll ist auch nicht mehr klar definiert. Es wurde eine für mich nicht begreifbare Formel niedergeschrieben, wonach die Zahlbeträge zu berechnen sind. Berechnen würde das wohl die Behörde. Ich verstehe den Gesetzestext kaum und ich frage mich auch, warum man für 2023 und 2022 feste Beträge in das Gesetz schreibt und für die Zeit davor eine Formel niederschreibt. Meine Kinder waren nach 2022 ähnlich teuer wie vor 2022. Keine Ahnung, was die Formel soll. :o
Im Kern ist das Gesetz ja das Eingeständnis, dass verfassungswidrig zu niedrig alimentiert wurde. Und es sagt aus, dass man für 2022 und 2023 "freiwillig", zum Teil erheblich, nachzahlt. Für die Zeit davor schafft man jedoch künstliche Hürden die für mich sachlich vollkommen unbegründet sind.  ::)