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Laufbahnaufstieg nach Fernstudium
Thoth:
--- Zitat von: 2strong am 07.10.2023 13:34 ---@xap
Das muss in der Ausschreibung nicht vorgesehen sein, da es sich bei dem Verfahren nach § 24 BLV nicht um ein Aufstiegsverfahren (im engeren Sinne) handelt, sondern um eine "reguläre" Einstellung im (statushöheren) Beamtenverhältnis mit gesonderten Verfahrensvorschriften für Personen, die bereits in einem Beamtenverhältnis stehen (und hier dann eben ihren Status nicht aufgeben müssen).
--- End quote ---
Hallo,
ist eine solche Einstellung denn problemlos möglich und üblich, denn die würde für mich natürlich viele Vorteile bieten
Unknown:
Es gibt mehrere Möglichkeiten.
Man kann sich im mD verbeamten lassen und das Studium berufsbegleitend durchziehen. Anschließend bewirbt man sich als Externer auf einen Dienstposten im gD. Bekommt man den Zuschlag, kann man, wenn die Personalführung mitspielt, den Vorbereitungsdienst im derzeitigen Statusamt absolvieren.
Ebenso könnte man im Rahmen eines Aufstiegsverfahrens das Studium als Tarifbeschäftiger absolvieren und bei Erfolg verbeamtet werden, wobei der TE wohl nicht an einem Aufstiegsverfahren teilnimmt.
Finanziell am lukrativsten ist die Verbeamtung im mD. Anschließend die Laufbahnbefähigung absolvieren und danach wird man zum Regierungsinspektor ernannt.
Da vom TE die Behörde nicht genannt wurde, ist es schwierig ihm den bestmöglichsten Tipp zu geben. Ich würde jedoch die Verbeamtung annehmen und nach Beendigung des Studium mich auf Dienstposten im gD bewerben.
Thoth:
--- Zitat von: Unknown am 07.10.2023 13:40 ---Es gibt mehrere Möglichkeiten.
Man kann sich im mD verbeamten lassen und das Studium berufsbegleitend durchziehen. Anschließend bewirbt man sich als Externer auf einen Dienstposten im gD. Bekommt man den Zuschlag, kann man, wenn die Personalführung mitspielt, den Vorbereitungsdienst im derzeitigen Statusamt absolvieren.
Ebenso könnte man im Rahmen eines Aufstiegsverfahrens das Studium als Tarifbeschäftiger absolvieren und bei Erfolg verbeamtet werden, wobei der TE wohl nicht an einem Aufstiegsverfahren teilnimmt.
Finanziell am lukrativsten ist die Verbeamtung im mD. Anschließend die Laufbahnbefähigung absolvieren und danach wird man zum Regierungsinspektor ernannt.
Da vom TE die Behörde nicht genannt wurde, ist es schwierig ihm den bestmöglichsten Tipp zu geben. Ich würde jedoch die Verbeamtung annehmen und nach Beendigung des Studium mich auf Dienstposten im gD bewerben.
--- End quote ---
Hallo, korrekt, ich habe das Studium privat organisiert, es handelt sich nicht um ein Aufstiegsverfahren.
Danke für die Antwort, ich sehe für mich persönlich diese Option ebenfalls als am vorteilhaftesten an.
Es handelt sich um eine Bundesoberbehörde, falls das hilft.
Ist ein solches Verfahren denn üblich und problemlos möglich? Oder ergeben sich hier irgendwelche Besonderheiten bei der Einstellung im gleichen Statusamt auf einen g.D. Posten?
2strong:
@Thoth
Im Bereich des Bundes problemlos möglich und üblich
Unknown:
Du musst dich nach dem Bachelor als Externer auf eine passende Ausschreibung bewerben, weil immer noch Art. 33 Abs. 2 gilt. Sollte das Einstellungsverfahren erfolgreich sein, wirst du mit hoher Wahrscheinlichkeit dein derzeitiges Statusamt behalten. Spielt die Einstellungsbehörde da nicht mit, so gehst du halt zu einer anderen. Bei einigen Bundesbehörden ist die Personalnot mittlerweile so hoch im gD, dass die jeden Externen mit Kusshand nehmen.
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