Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Zwangsversetzung
Oberhausen1989:
Guten Morgen,
folgender SV spielt sich gerade in unserer Abteilung ab:
Kollege fängt als Quereinsteiger mit abgeschlossenem Studium 2019 beim Sozialamt an.
Da sein Studium nicht vollumfänglich anerkannt wird, bekommt er die Auflage den VL II zu absolvieren.
Im Rahmen des VL II können einige Teile seines Studiums angerechnet werden.
Innerhalb des VL II liefert er gute Leistungen.
Aufgrund von einem Trauerfall kurz vor den Abschlussprüfungen ist er so "dumm" und kopiert seine Abschlusshausarbeit aus dem Internet zusammen. Dies fällt auf - er bekommt jedoch eine zweite Chance und gibt eine neue selbst geschriebene Hausarbeit ab.
Hier hat er mit seinem Dozenten immer in enger Absprache zusammen gearbeitet und er war lt. dem Dozenten auf dem Richtigen Weg.
Nach Abgabe kam dann das böse Erwachen - er fiel durch! Angeblich komplett am Thema vorbei - obwohl der Dozent vorab immer gutes Feedback gegeben hat. Aktuell läuft hier der Widerspruch.
Nun aber zum eigentlichen Problem:
Bei der Einstellung 2019 wurde er in 9B eingruppiert + Zulage nach 9C, da die Tätigkeiten 9C entsprechen. Soweit alles richtig.
Ihm wurde die Aufgaben dauerhaft übertragen.
Nun wollte das Personalamt aufgrund der ersten Hausarbeit eine außerordentliche Kündigung aussprechen. Diese war nach einem Personalgespräch vom Tisch - es wurde "nur" abgemahnt. Ist dies überhaupt rechtens? Es wurde Ihm doch - aufgrund des Trauerfalls - eine zweite Chance gegeben?
Jetzt soll er auch noch in eine andere Abteilung versetzt werden und er soll ab nächste Woche Aufgaben nach 9B wahrnehmen. Für diese Aufgaben ist lt. Stellenausschreibung auch der VL 2 notwendig. Nur wird in der Abteilung schon mehr als 2 Jahren nach Personal gesucht.
Das kann doch auch nicht rechtens sein? Ihm wurden die Aufgaben nach 9C dauerhaft übertragen und das hat doch auch Bestand? Eben so lange mit entsprechender Zulage, da er die Eingruppierungsvoraussetzungen nicht erfüllt?!
Für Antworten wären wir sehr dankbar!
ElBarto:
Ich sehe die Abmahnung aufgrund der ersten Abschlussarbeit als gerechtfertigt an, bin aber kein Experte.
Das Arbeitgeber die 9 C vielleicht nun jemand anderen geben will der nicht nach 2 Anläufen den VL 2 immer noch nicht bestanden hat, ist doch verständlich. Immerhin sorgt er für eine 9 B Stelle -je nach Erfahrungsstufe ist der Unterschied zur 9 C nicht so groß-.
Da sich das Entgelt und das Aufgabengebiet ändert muss meines Erachtens nach der Personalrat zustimmen.
Hier wäre eine Ansatzmöglichkeit für den Kollegen, er müsste den PR aufsuchen und schauen ob sich was machen lässt und wenn letztenendes nur das Ergebnis des Widerspruchs abgewartet wird.
Das man trotz enger Zusammenarbeit mit dem Dozenten am Thema vorbeiarbeitet ist schon seltsam, hat der Prüfungsausschuss nicht vorher klargemacht was er sehen will (Schwerpunkte)?
Vielleicht müsstet Ihr überlegen ob der Kollege nicht einfach der falsche an der Stelle ist.
Oberhausen1989:
Erstmal Danke für deine Antwort.
Uns gehts nicht um persönliche Meinungen o.ä., sondern darum wie es rechtlich ausschaut.
Fachlich hat er seine tägliche Arbeit vollumfänglich "drauf" - fachlich stellt sich also nicht die Frage.
MeinerEiner:
Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung bedarf stets der Zustimmung des Arbeitnehmers.
Organisator:
--- Zitat von: MeinerEiner am 10.10.2023 08:24 ---Eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung bedarf stets der Zustimmung des Arbeitnehmers.
--- End quote ---
Genau. Und er ist laut Sachverhalt in die E9b eingruppiert. Von daher ist keine Eingruppierungsänderung zu sehen, wenn eine andere Tätigkeit nach E9b übertragen wird.
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