Nur am Rande: Gibt es eigentlich einen Anspruch/eine Verpflichtung, Bewerbern eine Absage zu schicken?
Subjektiv erscheinen mir öffentliche Arbeitgeber da sehr korrekt - aber ich hatte auch schon einen, der nach dem Gespräch nie wieder von sich hören ließ. Aktuell ist drei Wochen nach dem Gespräch eine Rückmeldung (die ja sehr vermutlich eine Absage sein wird) offen ...
Oder, anders gedacht: Wenn man keine formelle Absage erhält, könnte man dann relativ unbegrenzt noch Einsicht in die Verfahrensunterlagen fordern? (Manchmal fände ich diesen Gedanken reizvoll, wenn man später den Eindruck hat, die ausgewählte Person leiste einen suboptimalen Output)