Autor Thema: Rückwirkende Stufenlaufzeitverkürzung  (Read 13275 times)

Neugierde80

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Rückwirkende Stufenlaufzeitverkürzung
« am: 10.10.2023 10:06 »
Vielleicht mag mir jemand helfen bei meiner Frage zum TVÖD Bund :-).

Ich wurde in 09/22 von e6 auf e9a rückwirkend ab 03/22 höhergruppiert aufgrund meiner Tätigkeiten.

Zu dem Zeitpunkt befand ich mich auf der Erfahrungsstufe 4, die in 03/23 zu 5 geworden wäre. Auf meiner Frage hin, ob das mit den Stufen gleichbleibt, bekam ich die Antwort „ja, die Stufen bleiben gleich“. Leider habe ich nicht weiter recherchiert, denn die Stufen bleiben zwar gleich, aber die Stufenlaufzeit beginnt neu.

Nun habe ich gelesen, dass es eventuelle Möglichkeiten gibt, eine Stufenlaufzeitverkürzung zu beantragen aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen. Es wäre allerdings schwierig messbar.

Ich habe im 10/21 und 10/22 eine Leistungsprämie aufgrund überdurchschnittlicher Leistung erhalten.

Ist es möglich, rückwirkend eine Stufenlaufzeitverkürzung zu beantragen? Entweder rückwirkend für den Zeitpunkt, wo ich noch e6 war und ich mit einer Verkürzung bei der Höhergruppierung bereits in 5 gewesen wäre?
Oder ist es möglich, jetzt eine Stufenlaufzeitverkürzung zu beantragen aufgrund vergangener überdurchschnittlicher Leistungen?

Oder gilt diese Stufenlaufzeitverkürzung gar nicht für mich?


Neugierde80

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Antw:Rückwirkende Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #1 am: 11.10.2023 09:38 »
Ich habe das einer KI vorgelegt (eher aus Neugier), was die KI antwortet, kann ich im genannten §16 aber nicht herauslesen.

Antwort KI :-)

Kurz gesagt: Ja, es ist möglich, rückwirkend eine Stufenlaufzeitverkürzung zu beantragen.

Rückwirkende Stufenlaufzeitverkürzung

Nach § 16 Abs. 2 TVöD kann die Stufenlaufzeit in einer Entgeltgruppe auf Antrag des Beschäftigten verkürzt werden, wenn dieser in der vorangegangenen Entgeltgruppe erhebliche überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat. Die Stufenlaufzeit kann dabei um bis zu zwei Jahre verkürzt werden.

Ihr Fall

Sie wurden rückwirkend ab März 2022 von E6 auf E9a höhergruppiert. Zu dem Zeitpunkt befanden Sie sich in E6 in Stufe 4, die in März 2023 in Stufe 5 übergegangen wäre.

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in E6 erhebliche überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben, ist es möglich, dass Ihnen die Stufenlaufzeit in E9a um bis zu zwei Jahre verkürzt wird. Sie könnten dann also bereits nach 8 Jahren in E9a in Stufe 5 aufsteigen, anstatt erst nach 10 Jahren.

Beweismittel

Als Nachweis für überdurchschnittliche Leistungen können Sie z. B. folgende Unterlagen vorlegen:

Leistungsbeurteilungen
Zeugnisse
Arbeitszeugnisse
Auszeichnungen
Arbeitsberichte
Eigenerklärungen von Vorgesetzten, Kollegen oder Kunden
Antragsverfahren

Den Antrag auf Stufenlaufzeitverkürzung stellen Sie bei Ihrem Arbeitgeber. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und muss die Gründe für die Verkürzung sowie die Nachweise enthalten.

Fazit

Wenn Sie nachweisen können, dass Sie in E6 erhebliche überdurchschnittliche Leistungen erbracht haben, ist es möglich, dass Ihnen die Stufenlaufzeit in E9a um bis zu zwei Jahre verkürzt wird. Dies würde Ihnen einen früheren Aufstieg in die nächste Stufe ermöglichen.

Hinweise

Die Entscheidung über einen Antrag auf Stufenlaufzeitverkürzung liegt im Ermessen des Arbeitgebers.
Die Verkürzung der Stufenlaufzeit ist nicht automatisch mit einer Gehaltserhöhung verbunden.
Die Stufenlaufzeitverkürzung kann auch für die Vergangenheit beantragt werden. In diesem Fall muss der Antrag jedoch innerhalb von zwei Jahren nach dem Ende der jeweiligen Stufe gestellt werden.

MoinMoin

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Antw:Rückwirkende Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #2 am: 11.10.2023 12:16 »
Etwas zu beantragen, was eine reine freiwillige AG Entscheidung ist geht immer. ;D
Wenn der AG feststellt, dass du eine erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringst und er dies tarifliche entlohnen möchte, dann geht das sicherlich.
Alternative (meist leichter umsetzbar) ist eine Zulage nach 16.6 um max 2 Stufen mehr.

Ansonsten, die KI schreibt da ne Menge BullShit.

Hat sich deine Tätigkeit ab 03/22 geändert, oder schon früher, so dass du zur 9a gekommen bist?

Neugierde80

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Antw:Rückwirkende Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #3 am: 11.10.2023 12:35 »
Zitat
Hat sich deine Tätigkeit ab 03/22 geändert, oder schon früher, so dass du zur 9a gekommen bist?

Ja, es sind Tätigkeiten hingekommen (eigentlich schon seit 09/21, aber das war schon ok so), die den Sprung zu 9a möglich gemacht haben. (Zulage Differenz zwischen e6-e9a gabs von 03/22 bis 09/22 nachgezahlt und ab da offiziell 9a).

Eigentlich auch ok so, aber mich ärgert der Neustart der Stufenlaufzeit so kurz vorm Erreichen der Stufe 5. Wenn man mir klare Auskunft gegeben hätte (das war sicher keine Absicht) oder ich etwas mehr nachgelesen hätte, dann hätte ich mit der Höhergruppierung gewartet, denn der Unterschied von e9a Stufe 5 zu e6 Stufe 5 und e9a Stufe 4 zu e6 Stufe 5 ist nicht ohne, zumindest in Relation zum neuen Aufgabengebiet, was ja dann auch ganz offiziell in der Stellenbeschreibung steht und der Unterschied bleibt. Komme ich dann in Stufe 5, wäre ich bei e6 fast in e6 gekommen. Man muss fairerweise sagen, dass dann nach 9 Jahren (e9a Stufe 6) der Unterschied so ist, wie ich ihn mir von Anfang an gedacht hatte. (allerdings sind das 9 Jahre Differenz)

Ich ignoriere die KI natürlich, fand es nur lustig. Am besten ich beantrage das beim AG und schaue mir an, wie man das so findet. (sicher wirke ich dann doppelt undankbar  ::))



MoinMoin

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Antw:Rückwirkende Stufenlaufzeitverkürzung
« Antwort #4 am: 11.10.2023 13:42 »
Dann bist du eigentlich seit 9/21, auf alle Fälle aber seit 3/22  in der Stufe und die Zeit läuft ab da.
und für den AG bist du undankbar, weil du jahrelang verarscht wurdest und das Geld für deine Arbeit dir vorenthalten wurde?
Das einfachste ist, das mittels der Zulage zu kompensieren, denn das lässt sich ja gut verargumentieren.

und ja: Natürlich ist es ärgerlich, dass der Ag und du (und der PR) da nicht aufgepasst habt.