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Gemeinde 3.0/Höhergruppierung/Stufenlaufzeit
Babaisie:
Hallo zusammen,
Einige Mitarbeiter unserer Verwaltung werden ab Januar aufgrund der Gemeinde 3.0 höher eingruppiert. Grundsätzlich begrüßen wir das alle sehr. Das Problem dabei: Laut Personalamt werden wir bei der Stufenlaufzeit wieder auf 0 gesetzt. Ich würde ab Juli in die nächste Stufe kommen und hätte dann ab Juli 40/50 Euro netto mehr wenn ich nicht höher gruppiert werde. Aufgrund der Höhergruppierung und der damit verbunden Zurücksetzung der Stufenlaufzeit stehe ich somit schlechter da.
Unser Personalamt scheint mit der Situation generell überfordert zu sein und von den Übrigen wird einem dann das Gefühl vermittelt man sei undankbar. Ich bin als Ingenieur angestellt und die Eingruppierung ist im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden bei uns ohnehin schon schlechter, weswegen ich auch langfristig gerne die Höhergruppierung hätte allerdings möchte ich auch nicht auf die 50 Euro monatlich verzichten.
Welche Möglichkeiten haben wir/ich in dem Fall? An wen sollte man sich wenden?
OrganisationsGuy:
Wenn die Anwendung der Gemeinde 3.0 Verwaltungseinheitlich zu einem Stichtag eingeführt werden soll dann sollten auch alle Mitarbeiter gleich behandelt werden. Macht man eine Ausnahme macht man hunderte. Ob eure Personalabteilung das mitfahren möchte ist fraglich. Das nur bei Systemgefragten Mitarbeitern wie Ingenieuren oder Informatikern durchzuführen stößt dann wiederum dem Verwaltungsvolk bitter auf.
Babaisie:
Das verstehe ich durchaus. Aber wieso sollte ich es einfach annehmen, dass mir für ein paar Jahre nur auf Grund dieser Einführung Geld genommen wird/flöten geht?
KlammeKassen:
Was genau soll "Gemeinde 3.0" darstellen?
Bei Google finde ich auch nichts vernünftiges hierzu.
MoinMoin:
--- Zitat von: Babaisie am 18.10.2023 16:40 ---Das verstehe ich durchaus. Aber wieso sollte ich es einfach annehmen, dass mir für ein paar Jahre nur auf Grund dieser Einführung Geld genommen wird/flöten geht?
--- End quote ---
Dir geht nur was flöten, wenn du deinen geänderten auszuübenden Tätigkeiten zustimmst.
oder der AG meint einseitig den AV verändern zu können und der AN es hinnimmt.
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