Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Gemeinde 3.0/Höhergruppierung/Stufenlaufzeit
MoinMoin:
--- Zitat von: Babaisie am 18.10.2023 23:34 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.10.2023 21:00 ---
--- Zitat von: Babaisie am 18.10.2023 16:40 ---Das verstehe ich durchaus. Aber wieso sollte ich es einfach annehmen, dass mir für ein paar Jahre nur auf Grund dieser Einführung Geld genommen wird/flöten geht?
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Dir geht nur was flöten, wenn du deinen geänderten auszuübenden Tätigkeiten zustimmst.
oder der AG meint einseitig den AV verändern zu können und der AN es hinnimmt.
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Das ist eben nicht der Fall. Die Tätigkeiten ändern sich nicht. Die Tätigkeit ist gleichbleibend nur ist eben jetzt durch eine genauere Überprüfung aufgefallen, dass einige Stellen falsch bewertet sind und dies soll "korrigiert" werden.
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Dann ändert sich die Eingruppierung auf Grund euerer falschen Rechtsmeinung?
Dann muss aber von Anfang an geändert werden und damit geht keine Stufenlaufzeit verloren.
Du wirst also dann seit Anbeginn "nachträglich" korrekt eingruppiert und Stufe und Laufzeit in dieser bleibt gleich.
MoinMoin:
--- Zitat von: Babaisie am 18.10.2023 23:51 --- Das soll jetzt dieser Untersuchung entsprechend angepasst werden .
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Da du nur einen Anspruch auf Nachzahlung des dir vorenthaltenem Geldes für die letzten 6 Monate ab Geltendmachung hast, sollten alle die das Betrifft flugs diesen Monat noch diese Ansprüche einfordern (§37).
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