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Gemeinde 3.0/Höhergruppierung/Stufenlaufzeit

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FearOfTheDuck:
Meines Erachtens ist es nicht schlimm, wenn du mit deinem AG etwas ausmachst, was dir einen Vorteil bringt. Ich sehe keine Benachteiligung anderer, wenn einige ihr Recht in Anspruch nehmen  und mit dem Vertragspartner AG in weitere Verhandlungen zu treten. Vielleicht lässt er sich ja darauf ein, dass er dich erst nach dem Stufenaufstieg höhergruppiert? Vielleicht lässt er sich auf eine Verkürzung der Stufenlaufzeit ein?

Du schriebst auch, dass es gar nicht alle Mitarbeiter, sondern nur wenige betrifft. Vielleicht magst du den dahinterliegenden Prozess etwas erläutern?

Babaisie:

--- Zitat von: KlammeKassen am 18.10.2023 20:30 ---Was genau soll "Gemeinde 3.0" darstellen?
Bei Google finde ich auch nichts vernünftiges hierzu.

--- End quote ---

In unserem Fall hat unsere Gemeinde ein paar Einwohner dazu gewonnen und dadurch eine andere Stufe erreicht, zudem soll bei dieser "Gemeinde 3.0" jede Stellenbewertung geprüft werden. Von knapp 400 Mitarbeitern werden 42 neu eingruppiert, weil ihre bereits ausgeübte Tätigkeit einer anderen Stellenbewertung entspricht.
Den ganz genauen Prozess kenne ich nicht, das hat unser Büroleiter gemacht und uns nur das Ergebnis präsentiert.

Babaisie:

--- Zitat von: MoinMoin am 18.10.2023 21:00 ---
--- Zitat von: Babaisie am 18.10.2023 16:40 ---Das verstehe ich durchaus. Aber wieso sollte ich es einfach annehmen, dass mir für ein paar Jahre nur auf Grund dieser Einführung Geld genommen wird/flöten geht?

--- End quote ---
Dir geht nur was flöten, wenn du deinen geänderten auszuübenden Tätigkeiten zustimmst.
oder der AG meint einseitig den AV verändern zu können und der AN es hinnimmt.

--- End quote ---
Das ist eben nicht der Fall. Die Tätigkeiten ändern sich nicht. Die Tätigkeit ist gleichbleibend nur ist eben jetzt durch eine genauere Überprüfung aufgefallen, dass einige Stellen falsch bewertet sind und dies soll "korrigiert" werden.

Babaisie:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 18.10.2023 22:44 ---Meines Erachtens ist es nicht schlimm, wenn du mit deinem AG etwas ausmachst, was dir einen Vorteil bringt. Ich sehe keine Benachteiligung anderer, wenn einige ihr Recht in Anspruch nehmen  und mit dem Vertragspartner AG in weitere Verhandlungen zu treten. Vielleicht lässt er sich ja darauf ein, dass er dich erst nach dem Stufenaufstieg höhergruppiert? Vielleicht lässt er sich auf eine Verkürzung der Stufenlaufzeit ein?

Du schriebst auch, dass es gar nicht alle Mitarbeiter, sondern nur wenige betrifft. Vielleicht magst du den dahinterliegenden Prozess etwas erläutern?

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Danke für deine Antwort. Ich kenne den kompletten Prozess leider nicht. Unser Büroleiter war diesbezüglich im Gespräch mit der ADD und unsere Gemeinde hat nun eine andere Stufe erreicht, da die Einwohnerzahl gestiegen ist. In diesem Prozess sind alle Stellen neu bewertet worden und bei ein paar Stellen ist aufgefallen, dass sie laut Tätigkeitsbeschreibung ( und tatsächlicher Ausübung) einer anderen Entgeltgruppe entsprechen. Das soll jetzt dieser Untersuchung entsprechend angepasst werden .

brian:

--- Zitat von: Babaisie am 18.10.2023 23:34 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 18.10.2023 21:00 ---
--- Zitat von: Babaisie am 18.10.2023 16:40 ---Das verstehe ich durchaus. Aber wieso sollte ich es einfach annehmen, dass mir für ein paar Jahre nur auf Grund dieser Einführung Geld genommen wird/flöten geht?

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Dir geht nur was flöten, wenn du deinen geänderten auszuübenden Tätigkeiten zustimmst.
oder der AG meint einseitig den AV verändern zu können und der AN es hinnimmt.

--- End quote ---
Das ist eben nicht der Fall. Die Tätigkeiten ändern sich nicht. Die Tätigkeit ist gleichbleibend nur ist eben jetzt durch eine genauere Überprüfung aufgefallen, dass einige Stellen falsch bewertet sind und dies soll "korrigiert" werden.

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Bei einer Korrektur geht aber nichts flöten, weil die Korrektur ja zu dem zeitpunkt eintritt als man Dir die Tätigkeiten dauerhaft übertragen hat. Somit läuft auch die Stufenlaufzeit ab dem Zeitpunkt. Genau wie bisher auch.

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