Autor Thema: [RP] Unterschied Besoldung Rheinland-Pfalz und Hessen  (Read 7284 times)

LehrerinRLP

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Antw:[RP] Unterschied Besoldung Rheinland-Pfalz und Hessen
« Antwort #15 am: 25.10.2023 13:10 »
Offensichtlich hat RLP das Ziel, das demotivierendste Bundesland im Südwesten zu werden! Kann man denn was machen bezüglich des Altersgelds? Ich habe online nichts gefunden, dass das im Landtag oder Finanzausschuss je überhaupt debattiert wurde in der letzten und dieser Legislatur. Wenn ich Altersgeld bekäme, wär ich sofort in Hessen oder BaWü!

Hans Werner Mangold

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Antw:[RP] Unterschied Besoldung Rheinland-Pfalz und Hessen
« Antwort #16 am: 27.10.2023 10:55 »
LehrerinRLP ich muss dich leider enttäuschen! Das demotivierendste Bundesland im Südwesten ist das Saarland! Schlimmer geht immer!

LehrerinRLP

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Antw:[RP] Unterschied Besoldung Rheinland-Pfalz und Hessen
« Antwort #17 am: 28.10.2023 09:19 »
"Bundesland"


LehrerinRLP

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Antw:[RP] Unterschied Besoldung Rheinland-Pfalz und Hessen
« Antwort #19 am: 09.11.2023 12:03 »
Eine unglaubliche Antwort:

Sehr geehrter Herr ...,

die Besoldung der Landesbeamtinnen und -beamten unterliegt der originären Gesetzgebungskompetenz des jeweiligen Landes, so dass sich die Zahlbeträge in den Ländern naturgemäß ebenso unterscheiden können, wie die dahinterstehende besoldungsrechtliche Systematik. Gleichfalls obliegt es jedem Land, die Lehrämter bestimmten Besoldungsgruppen zuzuweisen, so dass sich auch insofern Unterschiede – etwa bezogen auf das Lehramt für Grundschulen – ergeben können. Da es insgesamt einerseits auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (z.B. berufliche Qualifikation, Zeitpunkt der Ernennung, hauptberufliche Tätigkeiten, Familiensituation, Wohnort, usw.) und andererseits bei der von Ihnen angeführten Nettobetrachtung auf die individuellen steuerlichen Verhältnisse ankommt, bitte ich um Verständnis, dass Ihre pauschalen Fragestellungen leider nur ebenso pauschal mit vorgenannten Ausführungen beantwortet werden können.

Mit freundlichen Grüßen
Pascal Klöckner

Bleibt also dabei, dass das Grundschullehramt demnächst höher bewertet wird als der pfälzische Oberstudienrat!

Johann

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Antw:[RP] Unterschied Besoldung Rheinland-Pfalz und Hessen
« Antwort #20 am: 09.11.2023 12:46 »
Genau das ist eben der Nachteil, wenn man Beamter wird. Der Dienstherr kann tun und lassen was er will, sofern er sich verfassungsgemäß auf dem Boden befindet. Wenn RLP sagt eine Lehrkraft ist nur A8 wert, während Bayern sagt, Bildung ist wichtig und deshalb A15 vergibt, hat man in RLP eben die Arschkarte.

Als Angestellter würdest du einfach deine sieben Sachen packen und von RLP nach Bayern ziehen.

Als Beamter ist das zwar nicht unmöglich, aber doch wesentlich aufwändiger.
Bei den Bestandslehrern wird sich daher vermutlich nicht viel in Richtung Abwanderung tun. Sehr wohl aber mit Sicherheit bei den Lehrern, die fertig von der Uni kommen. Da reichts schon, wenn jeder 5. die Besoldung in RLP unter aller Sau findet und daher einfach direkt das Bundesland wechselt, noch bevor das Ref anfängt, damit RLP langfristig Schwierigkeiten in der Bildung kriegt.

Ist eigentlich eine Sache, die in der RLP'schen Bevölkerung viel breiter getreten werden müsste. Immerhin fängt in der Bildung der Wohlstand überhaupt erst an. Daher sollte Bildung der Allgemeinheit auch wichtig sein. Wenn die Landesregierung da anders denkt, sollte sie bei der nächsten Wahl entsprechend durch eine Regierung ersetzt werden, die den Fokus anders setzt.

Das Problem ist halt, dass solcherlei Entscheidungen super träge Auswirkungen haben. Erst merkt man eigentlich keine Auswirkungen außer, dass die Kassenlage gut aussieht. Die Probleme kommen erst viel später und dann dauert es Ewigkeiten, das wieder umzukehren, sobald die Einsicht gekommen ist.

Finanzer

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« Antwort #21 am: 09.11.2023 14:19 »
Bildung ist nur ein Thema für Sonntagsreden.

LehrerBW

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Antw:[RP] Unterschied Besoldung Rheinland-Pfalz und Hessen
« Antwort #22 am: 09.11.2023 14:43 »
Genau das ist eben der Nachteil, wenn man Beamter wird. Der Dienstherr kann tun und lassen was er will, sofern er sich verfassungsgemäß auf dem Boden befindet. Wenn RLP sagt eine Lehrkraft ist nur A8 wert, während Bayern sagt, Bildung ist wichtig und deshalb A15 vergibt, hat man in RLP eben die Arschkarte.


Ja, und er befindet sich nicht auf verfassungsgemäßenm Boden.
Denn der Lehrer in RLP wir ja nach Gymmilehrer wird ja nach A13 besoldet und bekommt dafür aber nur 4222.- Grundgehalt.
Ein A13er beim Bund bekommt 4592.-

Dadurch bekommt der Beamte in RLP 8,7 % weniger als der gleichwertige Beamte beim Bund.
Dies ist verfassungswidrig, da die Grenze bei 5% laut Bundesverfassungsgericht liegen darf.
Ab dem März liegt der Unterschied sogar bei 19,51!
Das dürfte eklatant verfassungswidrig sein.

Johann

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Antw:[RP] Unterschied Besoldung Rheinland-Pfalz und Hessen
« Antwort #23 am: 09.11.2023 14:57 »
Dann sollte jeder Lehrer in RLP Widerspruch gegen seine Besoldung einreichen und klagen. Ich hoffe eh, dass jeder Beamte eine entsprechende Rechtsschutzversicherung hat.

LehrerinRLP

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Antw:[RP] Unterschied Besoldung Rheinland-Pfalz und Hessen
« Antwort #24 am: 09.11.2023 16:19 »
Hätte Rheinland-Pfalz Altersgeld, wäre ich schon längst weg! Aber natürlich hat Rheinland-Pfalz das auch nicht ... Eine Freundin (Grundschullehrerin) geht jetzt mit Altersgeldmitnahme von BaWü nach Hessen. Wenn die Bundesländer schon in den Wettbewerb gegeneinander treten, sollten sie auch den dort arbeitenden Menschen die Möglichkeit geben, diesen Wettbewerb mitzumachen!

LehrerBW

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« Antwort #25 am: 09.11.2023 17:23 »
Sorry…was für ein Deutsch 🙈
Meinte natürlich, dass ein Gymmilehrer in RLP nach A13 besoldet wird.

Bastel

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Antw:[RP] Unterschied Besoldung Rheinland-Pfalz und Hessen
« Antwort #26 am: 10.11.2023 06:59 »
Wenn die Bundesländer schon in den Wettbewerb gegeneinander treten, sollten sie auch den dort arbeitenden Menschen die Möglichkeit geben, diesen Wettbewerb mitzumachen!

Den einzigen Wettbewerb den die machen ist: Wer spart am meisten bei seinem Personal. Was denkst du, weshalb die Reform des BAT usw. kam?

RLP91

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Antw:[RP] Unterschied Besoldung Rheinland-Pfalz und Hessen
« Antwort #27 am: 11.11.2023 13:19 »
Schauen wir uns mal den Vergleich zwischen Hessen und RLP bei Richtern und Staatsanwälten an:
R1 Stufe 1 RLP: 4523, 95 Euro brutto
R1 Stufe 3 Hessen: 4751, 43 Euro brutto

Wieso Stufe 3? Weil Hessen die ersten zwei Stufen wegen Personalmangel gestrichen hat und die Problematik im Ansatz erkannt hat. Da ist im Gegensatz zu RLP wieder mehr Wertschätzung im Spiel. Alle anderen, die bereits im Dienst sind, wurden zwei Stufen nach oben gestuft in Hessen…

Zudem gibt es in Hessen ab Januar 2024 nochmal 3 Prozent Erhöhung, ohne die Vereinbarungen, die aufgrund der kommenden Tarifrunde noch ggf. on top kommen…

Ferner hat Hessen auch keine Kostendämpfungspauschale …

Viele Kollegen und Kolleginnen waren wirklich geschockt und überrascht, dass es in der 2. Tarifrunde nicht mal ein Angebot der Arbeitgeber gab… der Frust ist riesig …und die fehlende Wertschätzung in RLP (aber auch anderen Bundesländern natürlich) unfassbar …

Für die eigenen Mitarbeiter und Beamten ist (wie immer) kein Geld da


LehrerinRLP

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Antw:[RP] Unterschied Besoldung Rheinland-Pfalz und Hessen
« Antwort #28 am: 14.11.2023 08:31 »
Ich kann das nur untermauern. Auch in Lehrerzimmern wächst der Frust in RLP! Das ist unfassbar. RLP sollte das Altersgeld einführen (muss es das nicht sowieso?), damit die Leute die Konkurrenzsituation zwischen den Ländern auch nutzen können.

bettelmusikant

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Antw:[RP] Unterschied Besoldung Rheinland-Pfalz und Hessen
« Antwort #29 am: 14.11.2023 08:51 »
Ich bin nicht als Nicht-Lehrer nicht so in der Thematik drin, was hat das Altersgeld damit zu tun? Ich hätte unterstellt, dass in den meisten Fällen verbeamtete Lehrer aus RLP gerne ihren Lehrerberuf in einem anderen Bundesland ebenfalls im BeamtenV ausüben wollen würden. Oder ist es doch so, dass viele gerne das Beamtenverhältnis verlassen möchte, aber nur durch das fehlende Altersgeld diesen Schritt nicht tun?