Naja, also wenn das Grundschullehramt gleich oder sogar höher angesehen sein sollte als das Gymnasiallehramt, dann gerade nicht in RLP (So Frau Hubig zur Begründung, dass RLP weiterhin nach A12 besoldet). Aber wie gesagt: Mal sehen, wie viel Grundschullehrkräfte RLP in den nächsten Monaten und Jahren mit dieser Politik einstellen kann. Für den Gymnasialbereich gilt das, wie dargestellt, ja ebenso. Im Südwesten ist RLP im Vergleich zu BawÜ, Hessen und Bayern ziemlich am Ende. Ich bin auch gespannt, wie sich das auf Polizisten, Richter, Staatsanwälte, etc auswirkt ... !