Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen
[RP] Unterschied Besoldung Rheinland-Pfalz und Hessen
LehrerBW:
Sorry…was für ein Deutsch 🙈
Meinte natürlich, dass ein Gymmilehrer in RLP nach A13 besoldet wird.
Bastel:
--- Zitat von: LehrerinRLP am 09.11.2023 16:19 ---Wenn die Bundesländer schon in den Wettbewerb gegeneinander treten, sollten sie auch den dort arbeitenden Menschen die Möglichkeit geben, diesen Wettbewerb mitzumachen!
--- End quote ---
Den einzigen Wettbewerb den die machen ist: Wer spart am meisten bei seinem Personal. Was denkst du, weshalb die Reform des BAT usw. kam?
RLP91:
Schauen wir uns mal den Vergleich zwischen Hessen und RLP bei Richtern und Staatsanwälten an:
R1 Stufe 1 RLP: 4523, 95 Euro brutto
R1 Stufe 3 Hessen: 4751, 43 Euro brutto
Wieso Stufe 3? Weil Hessen die ersten zwei Stufen wegen Personalmangel gestrichen hat und die Problematik im Ansatz erkannt hat. Da ist im Gegensatz zu RLP wieder mehr Wertschätzung im Spiel. Alle anderen, die bereits im Dienst sind, wurden zwei Stufen nach oben gestuft in Hessen…
Zudem gibt es in Hessen ab Januar 2024 nochmal 3 Prozent Erhöhung, ohne die Vereinbarungen, die aufgrund der kommenden Tarifrunde noch ggf. on top kommen…
Ferner hat Hessen auch keine Kostendämpfungspauschale …
Viele Kollegen und Kolleginnen waren wirklich geschockt und überrascht, dass es in der 2. Tarifrunde nicht mal ein Angebot der Arbeitgeber gab… der Frust ist riesig …und die fehlende Wertschätzung in RLP (aber auch anderen Bundesländern natürlich) unfassbar …
Für die eigenen Mitarbeiter und Beamten ist (wie immer) kein Geld da
LehrerinRLP:
Ich kann das nur untermauern. Auch in Lehrerzimmern wächst der Frust in RLP! Das ist unfassbar. RLP sollte das Altersgeld einführen (muss es das nicht sowieso?), damit die Leute die Konkurrenzsituation zwischen den Ländern auch nutzen können.
bettelmusikant:
Ich bin nicht als Nicht-Lehrer nicht so in der Thematik drin, was hat das Altersgeld damit zu tun? Ich hätte unterstellt, dass in den meisten Fällen verbeamtete Lehrer aus RLP gerne ihren Lehrerberuf in einem anderen Bundesland ebenfalls im BeamtenV ausüben wollen würden. Oder ist es doch so, dass viele gerne das Beamtenverhältnis verlassen möchte, aber nur durch das fehlende Altersgeld diesen Schritt nicht tun?
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