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[BY] Urlaubsanspruch "Doppelstatus" Bundeswehr - Landesbeamter
Auso1:
Hallo,
kann mir jemand weiterhelfen bzgl. dem Urlaubsanspruch.
Ich war ein Monat vom militärischen Dienst der BW freigestellt, um bereits die neue Stelle im Freistaat beginnen zu können.
Dienstbeginn und Ernennung war bereits 1 Monat vor offiziellem DZE. Während der BW Zeit wurden ist mir vom Jahresurlaub auch ca 3 Tage "verfallen". Ich habe den Urlaub falsch berechnet (das letzte Monat nicht mitgerechnet).
Habe ich nun für das restliche Jahr den normale EU-Anspruch, oder erst nachdem ich keinen Doppelstatus mehr hatte?
Thomber:
Guten Morgen,
abgesehen davon, dass ich Zweifel an der Existenz eines "Doppelstatus´" habe, hast Du auf jeden Fall halt pro Jahr wohl 30 Tage EU. Verfallen kann eigentlich unterjährig kein aktueller Urlaub. Hast Du bei der Bw nur z.B. 20 EU genommen, wird der neue Dienstherr Dir 10 Tage für das lfd. Jahr geben.
Auso1:
Ich hatte einen Monat sowohl den Status eines Soldaten auf Zeit, als auch den eines Beamten auf Widerruf.
Ja grundsätzlich schon, aufgrund von zu vielen Überstunden, die ich erst aufgebaut habe wurden diese vorrangig abgebaut. Der verbleibende EU ist mir dann verfallen. Eine Übernahme hat nicht funktioniert.
Thomber:
--- Zitat ---Eine Übernahme hat nicht funktioniert.
--- End quote ---
Normalerweise schickt die Bw einfach oder auf Nachfrage halt eine Urlaubs-Bescheinigung an den neuen Dienstherrn.
Nochmal zum Verfallen.... Hast Du mal nachgefragt, wie es mit einer Auszahlung steht? Eigentlich ist Urlaub, der nicht genommen werden konnte, auszuzahlen.
Auso1:
Ja habe ich. Aber da ich mehrere Tage aus dem letzten Jahr mitgenommen habe ist es grds. möglich sie verfallen zu lassen, wenn der DV sie nicht ausbezahlen möchte.
Ich hätte ihn nehmen können, aber dann wurden spontan Überstunden aufgebaut - weshalb es nicht mehr geklappt hat.
Und weil ich ihn "nehmen hätte können" konnten sie verfallen
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