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[BY] Urlaubsanspruch "Doppelstatus" Bundeswehr - Landesbeamter

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Auso1:
Dann hattest du wohl Glück, ich habe bis offizielles DZE keine Anwärterbezüge bekommen.

Gleichzeitig hat mir die BVA mitgeteilt, dass falls ich Bezüge bekommen sollte - diese in voller Höhe gegengerechnet werden

Für mich würde es mehr Sinn machen, dass der Urlaub ab Ernennung/ Dienstantritt beim neuen Dienstherren besteht.

Tyrion:

--- Zitat von: Auso1 am 24.10.2023 15:30 ---Dann hattest du wohl Glück, ich habe bis offizielles DZE keine Anwärterbezüge bekommen.

Gleichzeitig hat mir die BVA mitgeteilt, dass falls ich Bezüge bekommen sollte - diese in voller Höhe gegengerechnet werden

Für mich würde es mehr Sinn machen, dass der Urlaub ab Ernennung/ Dienstantritt beim neuen Dienstherren besteht.

--- End quote ---

Wahrscheinlich hilft hier ein Blick in die folgende Verordnung weiter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUrlMV-5.

Nach § 5 Abs. 1 BayUrlMV ist Erholungsurlaub, der Beamten bei einer anderen Dienststelle oder während eines anderen Beschäftigungsverhältnisses für einen Zeitraum gewährt worden ist, für den nach dieser Verordnung Erholungsurlaub zusteht, anzurechnen.

Da im letzten Monat ein Doppelstatus bestand, dürfte hier ab der Ernennung beim neuen Dienstherrn der diesbezügliche anteilige Urlaubsanspruch bestehen, weil für diesen Monat kein Urlaub aus dem Dienstverhältnis als Soldat gewährt worden ist. Ich gehe dabei davon aus, dass das Dienstverhältnis als Soldat unter das "andere Beschäftigungsverhältnis" nach der genannten Vorschrift fällt. Für eine verbindliche Auskunft solltest Du aber einfach bei Deiner neuen Personalstelle nachfragen.

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