Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[BY] Urlaubsanspruch "Doppelstatus" Bundeswehr - Landesbeamter

<< < (2/3) > >>

Thomber:

--- Zitat ---Und weil ich ihn "nehmen hätte können" konnten sie verfallen
--- End quote ---

Aber Du hattest Überstunden gemacht und konntest doch deshalb den Urlaub nicht nehmen, oder?

Auso1:
Theoretisch 2,5 Tage, jedoch hätte ich dann weder meinen Laufzettel, Entlassungsunterricht, noch sonst etwas fertig machen können und wäre einfach so verschwunden.

Ein Tag hätte ich theoretisch nehmen können (weil ich da eigentlich einen Termin hatte und mir erst am Dienstort gesagt hat, dass er vor Wochen storniert wurde)

Thomber:
Tja....  läuft nicht alles immer korrekt und gerade.  (Ich hatte bei meinem Wechsel zu einem anderen Dienstherrn vorher das Thema Urlaub angesprochen und geklärt - vorher... Hinterher hat man immer schlechtere Karten.)

Auso1:
Hatte ich auch. Es wäre kein Problem meine Stunden auszuzahlen. Aber mündlich bringt es mir leider nichts.

Vertrauen ist gut, Schriftlich besser - wurde mir jetzt wieder klar.

Aber um aufs Thema zurück zu kommen...

besteht seit der Ernennung der Urlaubsanspruch, oder erst ab dem Monat - ab dem ich Bezüge erhalten habe

VaPi:
Du wirst doch bis zum DZE weiterbezahlt und erhältst parallel dazu Anwärterbezüge vom Land. Der Urlaubsanspruch bei der BW endet mit Beginn Antritt der Stelle beim Land. Dort beginnt dann der neue Urlaub. In Summe normal die 30 Tage. So war es bei mir.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version