Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Spätere Bezahlung der höheren Eingruppierung nach Einarbeitung
MeinerEiner:
--- Zitat von: ElBarto am 27.10.2023 08:03 ---Weiß garnicht was sich der TE beschwert.
Bei meinem AG ist es Standard die Tätigkeit erstmal auf Probe auszuüben und wenn es klappt dann gibt es ab Tag X die höhere EG.
Klappt es nicht hat man für die Dauer der Probezeit nicht mehr gehabt.
Geht allerdings um eine Stelle mit fachlicher Leitung.
Habe auch doof gekuckt als sich der erwartete Erfahrungsstufenaufstieg nun um ein halbes Jahr verschoben hat -gegenüber meiner Annahme-....
Ich würde zusehen, dass ich eine anständige Probezeit hinlege, vielleicht wird diese sogar verkürzt. Dadurch, dass rückwirkend höhergruppiert wird entsteht ja kein Nachteil, außer in der Zeit würde eine Erfahrungssstufe erreicht werden.
--- End quote ---
Hat solch ein Betrugsverhalten nicht auch anderweitig negative Auswirkungen? Mir würden spontan zum Beispiel Sparzinsen einfallen oder vielleicht gibt es Auswirkungen bzgl. Rentenberechnung etc.
Develop:
Die Antwort zu dieser Frage, würde mich auch äußerst interessieren.
McOldie:
Immer wenn ich von dieser Praxis – insbesondere bei Neueinstellungen -höre, kriege ich einen dicken Hals >:(. Dieses Verhalten – insbesondere in Kommunen – macht deutlich, dass die entweder die Personaler oder die Entscheider keine Ahnung vom Tarifrecht haben oder sich sehenden Auges über Arbeitnehmerrechte hinwegsetzen. Hinzu kommt, dass auch auf der Seite des Personalrats offenbar keine Tarifrechtskenntnisse vorhanden sind.
Wird dagegen einem bereits Beschäftigten eine höherwertige Tätigkeit übertragen, so kann dieses durchaus zum Zweck seiner Erprobung für einen vorübergehenden Zeitraum erfolgen. Dieses hat dann aber zwangsläufig eine Zulage nach § 14 TVöD zur Folge.
Wabi Sabi:
--- Zitat von: MeinerEiner am 27.10.2023 10:30 ---
--- Zitat von: ElBarto am 27.10.2023 08:03 ---Weiß garnicht was sich der TE beschwert.
Bei meinem AG ist es Standard die Tätigkeit erstmal auf Probe auszuüben und wenn es klappt dann gibt es ab Tag X die höhere EG.
Klappt es nicht hat man für die Dauer der Probezeit nicht mehr gehabt.
Geht allerdings um eine Stelle mit fachlicher Leitung.
Habe auch doof gekuckt als sich der erwartete Erfahrungsstufenaufstieg nun um ein halbes Jahr verschoben hat -gegenüber meiner Annahme-....
Ich würde zusehen, dass ich eine anständige Probezeit hinlege, vielleicht wird diese sogar verkürzt. Dadurch, dass rückwirkend höhergruppiert wird entsteht ja kein Nachteil, außer in der Zeit würde eine Erfahrungssstufe erreicht werden.
--- End quote ---
Hat solch ein Betrugsverhalten nicht auch anderweitig negative Auswirkungen? Mir würden spontan zum Beispiel Sparzinsen einfallen oder vielleicht gibt es Auswirkungen bzgl. Rentenberechnung etc.
--- End quote ---
Sofern ein höheres als das ausgezahlte Entgelt tariflich entstanden ist, wäre auch nach dem sozialversicherungsrechtlicjen Entstehungsprinzip ein entsprechend höherer Sozialversicherungsbeitrag durch den Arbeitgeber zu entrichten. Siehe hierzu:
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/beitrag-aus-fiktiven-entgeltzahlungen-3-entstehungsprinzip-und-zuflussprinzip-in-der-sozialversicherung_idesk_PI42323_HI580684.html#:~:text=%22Entstehungsprinzip%22.,%22erarbeitete%22%20Entgelt%20abgestellt.
MeinerEiner:
Könnte sein, dass das dann nach der "preiswerteren" Probezeit als Einmalzahlung im Sinne des Zuflussprinzips bemessen wird.
Wenn es im Vorfeld aber schon nicht mit rechten Dingen zugeht, ist es im Nachgang auch höchst zweifelhaft.
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