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Spätere Bezahlung der höheren Eingruppierung nach Einarbeitung

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shenja:
Das hat der AG meines Bruder auch so gemacht. Wäre da auch Standart, man bekommt nur die höherwertige Bezahlung, wenn man die neue Probezeit besteht und dann rückwirkend. Tja, mein Bruder ist leider während dieser Probezeit verstorben (kurz vor Ende). Eine Nachfrage beim AG ergab, er hätte die Probezeit eh nicht bestanden, daher bekommen die Erben auch nichts nachgezahlt.

Das ist einfach Lug und Betrug was sich die AG im öD teilweise erlauben. Als wären sie Gutsherren.

Mir war es das nicht wert den AG zu verklagen. Es hätte nur noch meine Nerven gekostet mit offenem Ende.

Leni:
Habe einen ähnlichen Fall 2020 gehabt, also erst 01.10.2020 HG, nach 4 Monate gabs die Zulage ab dem 01.01.2021 und danach rückwirkende HG. Alles akzeptier bis dato. Jetzt haben wir Problem mit der Stufenlaufzeit. AG Mist der Auffassung ab Zahlung der Zulage, also zum 01.01.24 und nicht ab Höhergruppierung zum 01.10.23. Eine Rechtsgrundlage finde ich nicht, dass das belegt. Vielleicht hat jemand da Erfahrungen? Ist das richtig, dass die Stufenlaufzeit ab Zahlung der Zulage beginnt und nicht mit dem Tag der HG? Wo ist das geregelt? Wäre für diese Frage eventuell zukünftig auch interessant…
Dankeschön im Voraus ☺️

tina92:
Wenn alle auszuübenden Tätigkeiten übertragen worden sind, ist eine rückwirkende Höhergruppierung nicht zulässig. Dir steht die Höhergruppierung ab dem Übertragungszeitpunkt sofort zu.

ElBarto:
Weiß garnicht was sich der TE beschwert.

Bei meinem AG ist es Standard die Tätigkeit erstmal auf Probe auszuüben und wenn es klappt dann gibt es ab Tag X die höhere EG.
Klappt es nicht hat man für die Dauer der Probezeit nicht mehr gehabt.

Geht allerdings um eine Stelle mit fachlicher Leitung.

Habe auch doof gekuckt als sich der erwartete Erfahrungsstufenaufstieg nun um ein halbes Jahr verschoben hat -gegenüber meiner Annahme-....

Ich würde zusehen, dass ich eine anständige Probezeit hinlege, vielleicht wird diese sogar verkürzt. Dadurch, dass rückwirkend höhergruppiert wird entsteht ja kein Nachteil, außer in der Zeit würde eine Erfahrungssstufe erreicht werden.

MoinMoin:
Also findest du es korrekt, wenn der AG sich nicht an den Arbeitsvertrag hält?
und dir dein Geld vorenthält?

Egal ob man zur Probe nur vorübergehend oder dauerhaft eine höherwertige Tätigkeit auszuüben hat.
Am Monatsende steht einem das Geld dieser EG zu.

Und im TVöD verliert man dann bei späterer dauerhaften Übertragung auch keine Stufenlaufzeit.

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