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Erfahrungen Ausländerbehörde

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was_guckst_du:

--- Zitat von: Visiteur7643 am 30.10.2023 02:50 ---Entspricht der VL 2/Verwaltungsfachwirt von der inhaltlichen Qualifikation her nicht einem Bachelorstudium? Oder anders ausgedrückt: Würde mein Bachelor-Abschluss nicht dem VL 2 bzw. Verwaltungsfachwirt gleichwertig sein?

--- End quote ---
...unabhängig von der Klärung der Frage, welcher Abschluss vergleichbar oder höherwertig ist, zählt ausschließlich das Profil der jeweiligen Stellenausschreibung für eine Tätigkeit im öD, ob du mit deinem Bachelorabschluss zum Bewerberkreis überhaupt zugelassen wirst...

...wie ich o.a. schon erwähnte, sind solche Stellen i.d.R. mit der Anforderung einer verwaltungsspezifischen Ausbildung (VL 1 u. 2 bzw entsprechende Beamtenlaufbahn) ausgeschrieben...mit deinem Bachelorabschluss wirst du nur zugelassen, wenn dieser Abschluss auch im Anforderungsprofil "unterzubringen" ist (was er unter den genannten Vorsaussetzungen nicht wäre)...

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