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Erfahrungen Ausländerbehörde

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oemmes:

--- Zitat von: was_guckst_du am 26.10.2023 14:11 ---...ich habe deshalb gefragt, weil die Stellenausschreibungen im öD i.d.R. auf das Vorhandensein einer entsprechenden Verwaltungsausbildung abstellen, wenn es sich nicht um spezielle Stellen handelt, die einen spezifischen Hochaschulabschluss erfordern...

...die Tätigkeit in einer Ausländerbehörde erfordert keine spezielle Hochschulausbildung, sondern das Vorhandensein einer Verwaltungsausbildung (sogen. A1 bzw A2 Lehrgänge bzw. entsprechende beamtenrechtliche Laufbahnbefähigungen)...

--- End quote ---

Die Dinger heißen (zumindest in NRW) alle jetzt VL1 und VL2 (Verwaltungslehrgang) und sind modular aufgebaut, der A1/A2 (Angestelltenlehrgang) war komplett anders aufgebaut, sonst stimmts und soll auch nur ein redaktionelle Anmerkung sein. :-) Die grundsätzliche Aussage war aber hier völlig korrekt!

Visiteur7643:

--- Zitat von: was_guckst_du am 26.10.2023 14:11 ---...ich habe deshalb gefragt, weil die Stellenausschreibungen im öD i.d.R. auf das Vorhandensein einer entsprechenden Verwaltungsausbildung abstellen, wenn es sich nicht um spezielle Stellen handelt, die einen spezifischen Hochaschulabschluss erfordern...

...die Tätigkeit in einer Ausländerbehörde erfordert keine spezielle Hochschulausbildung, sondern das Vorhandensein einer Verwaltungsausbildung (sogen. A1 bzw A2 Lehrgänge bzw. entsprechende beamtenrechtliche Laufbahnbefähigungen)...

--- End quote ---

Mir ist auch aufgefallen, dass die meisten Stellen in Ausländerbehörden eher für Verwaltungsfachangestellte ausgeschrieben sind und vereinzelte für Bachelor-Absolventen. https://www.kommunalforum.de/auslaenderbehoerde_verdienst.php

Entspricht der VL 2/Verwaltungsfachwirt von der inhaltlichen Qualifikation her nicht einem Bachelorstudium? Oder anders ausgedrückt: Würde mein Bachelor-Abschluss nicht dem VL 2 bzw. Verwaltungsfachwirt gleichwertig sein?

brian:
Gleichwertig ist aber nicht gleichartig.

RsQ:

--- Zitat von: Visiteur7643 am 30.10.2023 02:50 ---Entspricht der VL 2/Verwaltungsfachwirt von der inhaltlichen Qualifikation her nicht einem Bachelorstudium? Oder anders ausgedrückt: Würde mein Bachelor-Abschluss nicht dem VL 2 bzw. Verwaltungsfachwirt gleichwertig sein?

--- End quote ---
Er ist vermutlich sogar höherwertig, denn ein VL ist ja keine Ausbildung im engeren Sinne, sondern ein berufsspezifisches Anlernen. Trotzdem muss man die Kenntnisse natürlich drauf haben - ohne dürfte es in den öD-Spezifika schnell eng werden.

Thomber:
Rein formal bewerte ich den Bachelor höher als den VL II, aber in der beruflichen Praxis heutzutage sind diese Wertigkeiten und Zuordnungen "Du darfst mit VL I nur bis EG9a" usw. sehr unscharf/ aufgeweicht, sodass es auch Leute mit "Büro-Ausbildung" (vgl. mD) bis EG11 (und weiter) schaffen können. Du musst nur zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein...

VL I und II sind halt interne Fortbildungsmöglichkeiten. Die sollen gar nicht so einfach sein, bieten aber die Chance für "Spät-Starter" noch "Karriere" machen zu können. Kannst also im einfachen Dienst im öD starten und, wenn....... später per VL I und II im gD landen.    Diesen Weg gibt es schon lange.

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