Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Erfahrungen Ausländerbehörde
maiklewa:
--- Zitat von: Visiteur7643 am 25.10.2023 19:48 ---Ok, danke für die Informationen. Inwiefern spielen eigentlich Fremdsprachenkenntnisse eine Rolle, wenn man in einer ABH arbeitet? Ich spreche neben Deutsch noch Englisch und Französisch, aber da Deutsch ja die Amtssprache ist, bin ich mir nicht sicher, inwiefern mir Fremdsprachenkenntnisse, z.B. bei der Bewerbung, nützen würden.
Ich beabsichtige auf jeden Fall, ein Praktikum in einer ABH zu machen, deswegen frage ich.
--- End quote ---
Amtssprache ist deutsch. Wer von uns was wollte und sich nicht verständigen konnte, hatte einen Dolmetscher mitzubringen. Einige versuchten es mit Apps, aber wir wissen, wie weit man damit kommt.
Fremdsprachenkenntnisse müssen, wenn dann schon verhandlungssicher sein, weil von wegen verhandlungssicher.
Die Kollegen, die bei uns oder der ABH arbeiteten und Fremdsprachen konnten, waren eh Muttersprachler. Selbst wenn die in D geboren wurden, konnten die besser die Sprache der Eltern, als die deutsche.
Eleon:
Hallo,
seit über 30 Jahren arbeite ich im Landesdienst in einer Ausländerbehörde.
Allerdings habe ich in der Zeit wenig Kontakt mit den Kunden gehabt und bin sehr froh darüber.
oemmes:
Ich war ca. 5 Jahre in einer ABH in einer NRW Großstadt tätig (`12 -`17), die Arbeit hat mir zumindest viel Spaß gemacht. Die generelle Orga des Amtes ist leider nicht immer gut gewesen, sodass die Fluktuation dort schon damals sehr hoch war. Englisch war "nice-to-have", aber keinesfalls Bedingung. Es ist aber wie bereits angedeutet, eher Massenabfertigung, egal ob mD oder gD, zumindest war es damals so. Möchte die Zeit nicht missen, aber es gibt besser vergütete Stellen mit viel interessanteren Tätigkeitsbereichen (n.m.M., rein subjektiv).
Visiteur7643:
--- Zitat von: was_guckst_du am 26.10.2023 07:06 ---
--- Zitat von: Visiteur7643 am 24.10.2023 00:12 ---ich studiere aktuell Public Management (BA) und interessiere mich für eine spätere Tätigkeit bei einer Ausländerbehörde.
--- End quote ---
..als Aufbau auf eine bereits bestehende Verwaltungsausbildung?
--- End quote ---
Ich habe vorher ein Studium im Bereich Fremdsprachen (ein "Mischmasch" aus Übersetzung, Kommunikationswissenschaft, interkultureller Kommunikation usw.). absolviert, habe also keine Verwaltungsausbildung. Allerdings habe ich in meinem jetzigen Public Management Studium die Möglichkeit, mich auf Ausländer - und Personenstandsrecht zu spezialisieren (als Wahlpflichtmodul).
was_guckst_du:
...ich habe deshalb gefragt, weil die Stellenausschreibungen im öD i.d.R. auf das Vorhandensein einer entsprechenden Verwaltungsausbildung abstellen, wenn es sich nicht um spezielle Stellen handelt, die einen spezifischen Hochaschulabschluss erfordern...
...die Tätigkeit in einer Ausländerbehörde erfordert keine spezielle Hochschulausbildung, sondern das Vorhandensein einer Verwaltungsausbildung (sogen. A1 bzw A2 Lehrgänge bzw. entsprechende beamtenrechtliche Laufbahnbefähigungen)...
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version