Hallo,
bei einer Nachbarkommune soll sich wohl eine befristet Angestellte dadurch einen unbefristeten Vertrag "erschlichen" haben, indem sie einen Tag, nach dem der befristete Arbeitsvertrag endete, an die Arbeit ging und am Arbeitsplatz Platz genommen hat und eine Akte bearbeitet hat. Anmelden konnte sie sich am PC nicht mehr, sie musste einen Tag vorher Schlüssel und Stempelkarte abgeben. Sie kam wohl mit ner Kollegin ins Hause, die nicht aufm Schirm hatte, dass die einen Tag vorher ihren letzten Tag hatte.
Jetzt frage ich mich, ob das wirklich so rechtens und einfach ist und ob dazu nicht mehr gehört.
Darf man eigentlich noch ins Haus des Arbeitgebers, wenn man da selbst keine Zugangsmöglichkeiten mehr hat?
Und die Zeiterfassung konnte sie ja logischerweise auch nicht vornehmen.
Das hat sich hier natürlich rumgesprochen und man merkt schon, wie die vielen Befristeten in unserer Stadtverwaltung sich schon ausmalen, wie sie das dann machen.
Was sind denn da bitte wirklich Mindestvoraussetzungen? Reicht vllt sogar schon, dass man nur seinen bzw. den Arbeitsplatz eingenommen hat, den man bis gestern hatte?
Oder muss man tatsächlich, unabhängig vom Arbeitsplatz, gearbeitet haben? Dann würde es ja vllt sogar ausreichen, wenn man sich aus dem HO anmeldet, sofern der AG den Zugang nicht gesperrt hat, und dann fleißig bis gestern eingegangene Mails bearbeitet/beantwortet?
Welche Beispiele gibt es da bitte in der Rechtsprechung?
Danke.
Grüße