Autor Thema: Arbeitsaufnahme am Tag nach Befristungsende = unbefristeter Vertrag?!  (Read 3239 times)

rossini

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Hallo,

bei einer Nachbarkommune soll sich wohl eine befristet Angestellte dadurch einen unbefristeten Vertrag "erschlichen" haben, indem sie einen Tag, nach dem der befristete Arbeitsvertrag endete, an die Arbeit ging und am Arbeitsplatz Platz genommen hat und eine Akte bearbeitet hat. Anmelden konnte sie sich am PC nicht mehr, sie musste einen Tag vorher Schlüssel und Stempelkarte abgeben. Sie kam wohl mit ner Kollegin ins Hause, die nicht aufm Schirm hatte, dass die einen Tag vorher ihren letzten Tag hatte.

Jetzt frage ich mich, ob das wirklich so rechtens und einfach ist und ob dazu nicht mehr gehört.

Darf man eigentlich noch ins Haus des Arbeitgebers, wenn man da selbst keine Zugangsmöglichkeiten mehr hat?

Und die Zeiterfassung konnte sie ja logischerweise auch nicht vornehmen.

Das hat sich hier natürlich rumgesprochen und man merkt schon, wie die vielen Befristeten in unserer Stadtverwaltung sich schon ausmalen, wie sie das dann machen.

Was sind denn da bitte wirklich Mindestvoraussetzungen? Reicht vllt sogar schon, dass man nur seinen bzw. den Arbeitsplatz eingenommen hat, den man bis gestern hatte?

Oder muss man tatsächlich, unabhängig vom Arbeitsplatz, gearbeitet haben? Dann würde es ja vllt sogar ausreichen, wenn man sich aus dem HO anmeldet, sofern der AG den Zugang nicht gesperrt hat, und dann fleißig bis gestern eingegangene Mails bearbeitet/beantwortet?

Welche Beispiele gibt es da bitte in der Rechtsprechung?

Danke.

Grüße

VaPi

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Grundsätzlich schon möglich (15 ABS. 6 TzBfG). Der AG kann nach Bekanntwerden dem Weiterarbeiten allerdings sofort widersprechen. Tut er das nicht sofort, wird es schwierig :).


Allerdings auf Arbeit kommen, sich verstecken und sagen, man hat ja gearbeitet, wird eher nicht funktionieren.

cyrix42

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Wie schon geschrieben, setzt diese Form der Entfristung die Billigung des Arbeitgebers voraus. Insbesondere muss er —  und das heißt hier, jemand, der berechtigt ist, Arbeitsverträge zu schließen; was typischerweise auf einfache Dienstvorgesetzte nicht zutrifft, sondern die Personalabteilung betrifft — davon Kenntnis haben und nicht dagegen vorgegangen sein.

Im konkreten Fall kann man wohl davon ausgehen, dass, da die Zeiterfassung nicht funktioniert hat, dass der Arbeitgeber eben nicht die Fortsetzung der Tätigkeit akzeptiert hat. Hier dürfte also im Zweifelsfall ein Arbeitsgericht die Nichtigkeit des Fortbestehens eines nun unbefristeten Arbeitsverhältnisses attestieren.

WasDennNun

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Und da Schlüssel abgegeben wurde, kann man sich auch noch strafrechtliche Konsequenzen ausmalen.
Illegal sich zutritt verschafft etc. Unbefugt Einsicht in eine Akte genommen.
Falls man damit durchkommt, dann ist es Zeichen, dass da die Personalverwaltung versagt.

Interessant wäre es zu wissen, ab wann der AG von dem illegalem eindringen der Person Kenntnis erlangte und wie er darauf reagierte.

Reisinger850

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In der Schule passiert das hin und wieder - Vertrag lief aus, am nächsten Tag aber noch im V-Plan drin - entfristet. Oder der Vertretungsvertrag beginnt nach den Sommerferien, doch man wird von einer Schulleitung zu den davor stattfindenden Konferenzen gebeten. Zack - Entfristung! Lohnt sich allerdings nur, wenn man keine Chance auf eine Verbeamtung hat und auch am besten einen Vertretungsvertrag mit voller Stelle, da man immer nur mit der zuletzt innehabenden Stundenzahl entfristet wird.

Gibt da ein paar gute spezialisierte Anwälte, da sehen die Bezirksregierungen oft kein Land mit ihren Amateur - Anwälten…

rossini

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Grundsätzlich schon möglich (15 ABS. 6 TzBfG). Der AG kann nach Bekanntwerden dem Weiterarbeiten allerdings sofort widersprechen. Tut er das nicht sofort, wird es schwierig :).


Allerdings auf Arbeit kommen, sich verstecken und sagen, man hat ja gearbeitet, wird eher nicht funktionieren.

Aber widersprechen darf nur wer erfolgreich? Die direkten Vorgesetzten, die keine AVs schließen nicht, oder!?

Also nur der zuständige Personaler und/oder der Personalchef?

Im vorliegendem Fall hat die AN sich nicht versteckt.

cyrix42

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Natürlich darf auch ein direkter Vorgesetzter das Hausrecht des Arbeitgebers durchsetzen und die gekündigte Person wieder des Gebäudes verweisen.

Es ist umgedreht der Fall, dass ein Weiterarbeiten nur dann zur Entfristung führt, wenn der Arbeitgeber, vertreten durch eine Person, die Arbeitsverträge schließen darf, davon weiß und dies duldet. Selbst wenn also der direkte Vorgesetzte nichts sagt, führt das noch zu keinem Anrecht auf Weiterarbeit, sofern nicht dieser selbst die Arbeitsverträge unterschreibt...

rossini

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Wie schon geschrieben, setzt diese Form der Entfristung die Billigung des Arbeitgebers voraus. Insbesondere muss er —  und das heißt hier, jemand, der berechtigt ist, Arbeitsverträge zu schließen; was typischerweise auf einfache Dienstvorgesetzte nicht zutrifft, sondern die Personalabteilung betrifft — davon Kenntnis haben und nicht dagegen vorgegangen sein.

Im konkreten Fall kann man wohl davon ausgehen, dass, da die Zeiterfassung nicht funktioniert hat, dass der Arbeitgeber eben nicht die Fortsetzung der Tätigkeit akzeptiert hat. Hier dürfte also im Zweifelsfall ein Arbeitsgericht die Nichtigkeit des Fortbestehens eines nun unbefristeten Arbeitsverhältnisses attestieren.

D. h., ein Kollege und/oder der Dienstvorgesetzte muss die Personalabteilung informieren und die sind dann gehalten, der AN zu sagen "Nö und tschüss."? Das kann ja aber, je nachdem, ob jemand erreichbar ist ... auch länger dauern. Dann sitzt die AN vllt schon bis Mittag, hat nachweislich gearbeitet und erst dann sagt die Personalabteilung, dass das nicht rechtens ist und das reicht dann auch noch. Sind ja immerhin 6 Std zwischen Arbeitsaufnahme und Mittag vergangen. Gibt es da eine zeitliche Höchstgrenze?

Die Zeiterfassung hat ja nur nicht funktioniert, weil die AN keine Stempelkarte mehr hatte. Vllt wäre es beim Vorliegen doch möglich gewesen!? Aber wenn ich nur bei uns sehe, wie oft die Lohnbuchhaltung drum gebeten wird, z. B. etwas nachzubuchen, weil man vergessen hat, zu stempeln oder weil die Stempeluhr mal wieder nicht funktioniert hat.

VaPi

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Entscheidend ist hier die Kenntnis einer Person die Verträge schließen kann. Wenn das erst nach 8 Stunden passiert, unschädlich. Damit wird Sie nicht durchkommen.

rossini

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Und da Schlüssel abgegeben wurde, kann man sich auch noch strafrechtliche Konsequenzen ausmalen.
Illegal sich zutritt verschafft etc. Unbefugt Einsicht in eine Akte genommen.
Falls man damit durchkommt, dann ist es Zeichen, dass da die Personalverwaltung versagt.

Interessant wäre es zu wissen, ab wann der AG von dem illegalem eindringen der Person Kenntnis erlangte und wie er darauf reagierte.

Die AN ist mit einem anderen MA ins Hause gekommen. Die hat sich also nicht reingeschlichen, durchs Klofenster reingeklettert ... Hätte der MA vllt schon sagen müssen, sofern ers wusste, dass die AN nicht rein darf?

Wenn man aber so zu einem unbefristeten AV kommen kann, dann ist doch die anschließende Akteneinsicht auch nicht unbefugt?! Wenn man belegen muss, dass man gearbeitet hat, was bleibt denn dann? Ablage, Kaffee kochen, Blumen gießen ...?

rossini

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In der Schule passiert das hin und wieder - Vertrag lief aus, am nächsten Tag aber noch im V-Plan drin - entfristet. Oder der Vertretungsvertrag beginnt nach den Sommerferien, doch man wird von einer Schulleitung zu den davor stattfindenden Konferenzen gebeten. Zack - Entfristung! Lohnt sich allerdings nur, wenn man keine Chance auf eine Verbeamtung hat und auch am besten einen Vertretungsvertrag mit voller Stelle, da man immer nur mit der zuletzt innehabenden Stundenzahl entfristet wird.

Gibt da ein paar gute spezialisierte Anwälte, da sehen die Bezirksregierungen oft kein Land mit ihren Amateur - Anwälten…

Also würde schon ein normaler Arbeitsplan ausreichen?

Nehmen wir an, ein AN ist bis14.12.23 befristet angestellt und im Arbeitsplan, der vom Vorgesetzten kommt, steht der Name des AN für den 18.12.23 drin, unbefristet?

Wenn der AN dann die entsprechende Mail und den Arbeitsplan ausdruckt als Beweis.

Reisinger850

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In meinen mir bekannten Fällen hat der Vertretungsplan ausgereicht, das sollte ja Ähnlichkeit haben mit einem Arbeitsplan. Der Vorgesetzte sollte ja über solche Pläne Kenntnis haben, wenn nicht, würden Anwälte argumentieren, ist es sein „Pech“.

cyrix42

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In Schulen schließt typischerweise nicht der Vertretungs-Planer die Arbeitsverträge. Bestenfalls tut dies die Schulleitung, wahrscheinlich aber dann doch wohl eher jemand aus dem Schulamt/ Ministerium oder einer nachgelagerten Behörde. Und erst, wenn diese von der Weiterführung der Arbeitstätigkeit erfahren und nichts dagegen unternommen hat, darf man von einer Duldung ausgehen, die dann das ausgelaufene befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes überführt.

Im beschriebenen Fall klingt mir das nicht danach; höchstens, dass man nicht willens war, gerichtlich feststellen zu lassen, dass hier keine solche Duldung vorlag.

cyrix42

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Wenn man aber so zu einem unbefristeten AV kommen kann, dann ist doch die anschließende Akteneinsicht auch nicht unbefugt?!

Natürlich war die Akteneinsicht unbefugt. Offensichtlich hat der AG durch die Rücknahme von Schlüssel und Nichtermöglichen der Zeiterfassung deutlich gemacht, dass er nicht gedenkt, das ausgelaufene befristete Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Wäre der Umgang des AG mit der betroffenen Person unverändert wie zuvor gewesen, dass diese also einfach ihre Arbeit hätte fortsetzen können, wäre dies anders gewesen. So aber war der AG-Wille doch für alle Beteiligten eindeutig erkennbar. Eine Duldung der Weiterarbeit kann also recht deutlich ausgeschlossen werden.

Reisinger850

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In Schulen schließt typischerweise nicht der Vertretungs-Planer die Arbeitsverträge. Bestenfalls tut dies die Schulleitung, wahrscheinlich aber dann doch wohl eher jemand aus dem Schulamt/ Ministerium oder einer nachgelagerten Behörde. Und erst, wenn diese von der Weiterführung der Arbeitstätigkeit erfahren und nichts dagegen unternommen hat, darf man von einer Duldung ausgehen, die dann das ausgelaufene befristete Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes überführt.

Im beschriebenen Fall klingt mir das nicht danach; höchstens, dass man nicht willens war, gerichtlich feststellen zu lassen, dass hier keine solche Duldung vorlag.

Wenn die Schulleitung als direkter Vorgesetzter die Arbeitsaufnahme duldet, ist der Fall eigtl. klar. Vertretungsstellen werden Schulscharf ausgeschrieben. Wenn nun die BezReg 15.8 im Vertrag stehen hat, der Lehrer aber am 13.8 zur Konferenz muss, kann es dem Lehrer egal sein, wessen Schuld es ist. Es entstand ein unbefristeter Vertrag, auch wenn die BezReg oder das Schulamt dem Schulleiter böse Briefe dann schickt