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Arbeitsaufnahme am Tag nach Befristungsende = unbefristeter Vertrag?!
Opa:
--- Zitat von: ElBarto am 30.10.2023 10:52 ---Ich denke der Mythos vom "Weiterarbeiten" und damit folgenden "Fortbestehen" des Arbeitsverhältnisses
--- End quote ---
Das ist kein Mythos sondern eine höchstrichterlich ausgeurteilte Tatsache. Gerade wenn der Arbeitgeber so doof ist, den Dienstplan über das Befristungsende hinaus zu führen (typisch Schule), sind wir in der Realität und nicht im Mythos.
Nichtsdestotrotz ist der hier geschilderte Sachverhalt höchst eindeutig, da es sowohl an Kenntnis als auch in der Folge an Duldung des Weiterarbeitens durch den AG mangelt. Je nachdem welche Akte hier bearbeitet wurde, sollte sich der Mitarbeiter eher auf unangenehme rechtliche Konsequenzen gefasst machen.
MoinMoin:
--- Zitat von: Opa am 30.10.2023 11:07 ---
--- Zitat von: ElBarto am 30.10.2023 10:52 ---Ich denke der Mythos vom "Weiterarbeiten" und damit folgenden "Fortbestehen" des Arbeitsverhältnisses
--- End quote ---
Das ist kein Mythos sondern eine höchstrichterlich ausgeurteilte Tatsache. Gerade wenn der Arbeitgeber so doof ist, den Dienstplan über das Befristungsende hinaus zu führen (typisch Schule), sind wir in der Realität und nicht im Mythos.
Nichtsdestotrotz ist der hier geschilderte Sachverhalt höchst eindeutig, da es sowohl an Kenntnis als auch in der Folge an Duldung des Weiterarbeitens durch den AG mangelt. Je nachdem welche Akte hier bearbeitet wurde, sollte sich der Mitarbeiter eher auf unangenehme rechtliche Konsequenzen gefasst machen.
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+1
rossini:
Von wegen Plänen, Kalendern ... was wäre, wenn seitens des AGs/der Personalabteilung in den Arbeits-/Anwesenheitskalender der Zeiterfassung, z. B. in Sage oder SAP, eingetragen wird, dass der AN z. B. am Tag nach Ende der Befristung krank mit Lohnfortzahlung ist, würde dieser Eintrag auch schon ausreichen? Falls ja, da würde mich dann doch tatsächlich mal ein Urteil interessieren, wenn es eins gibt. ;-) Danke.
Opa:
Ein fehlerhafter Eintrag in einem internen Abrechnungssystem hat keine Auswirkungen. Im Gegensatz zu einem Dienstplan, in dem ja unmittelbar gegenüber dem AN dokumentiert ist, dass er zu dem genannten Zeitpunkt eine Arbeitsleistung erbringen soll.
Die Fortsetzung eines Arbeitsvertrags über das vereinbarte Ende hinaus ist ein Vertragsabschluss, der durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen der Vertragsparteien begründet wird. Die Willenserklärungen bestehen in diesem Sonderfall nicht in einem Stück Papier oder einer verbalen Übereinkunft, sondern in konkludentem Handeln durch Arbeitsaufnahme (AN) und deren Duldung (AG).
Da während einer Arbeitsunfähigkeit die Willenserklärung auf Arbeitnehmerseite fehlt, mangelt es naturgemäß an konkludentem Handeln.
tina92:
Der anfangs geschilderte Fall lässt für mich überhaupt nicht erkennen, dass das Arbeitsverhältnis weiterbesteht.
Das Verhalten der Mitarbeiterin ist dreist/übergriffig, der Arbeitgeber hat klar erkennen lassen, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen ist.
Und damit bleibt es beim Auslaufen des befristeten Vertrages.
Wäre hier der Tatbestand Hausfriedensbruch erfüllt?
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