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Mint_Verbeamtung

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MoinMoin:
Das ist ein Arbeitsmarktmodell.
Ist doch gut wenn man damit Arbeitskräfte an den Staat bindet.

Kubus:
Du kannst nach einem Jahr verbeamtet werden. Verlierst dann aber ggf etwas in den "Zeit"stufen.

2strong:
Die 2,5 Jahre werden benötigt, um eine ausreichende adäquate Berufserfahrung nachzuweisen, um Dir die Laufbahnbefähugung zuzusprechen. Wenn Du frisch von der Uni kommst, wirst Du diese Frist "absitzen" müssen. Wenn Du schon hinreichend Berufserfahrung hast, steht theoretisch auch einer umgehenden Verbeamtung nichts im Wege. Wartezeiten von sechs bis zwölf Monaten sind beim Bund jedoch nicht unüblich.

KasieZarin:
Ja, es gibt tatsächlich Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik). In vielen Bundesländern gibt es spezielle Regelungen, die eine verkürzte Wartezeit für die Verbeamtung im höheren Dienst ermöglichen.
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Um genauere Informationen zu den spezifischen Regelungen für Elektrotechniker mit IT-Schwerpunkt zu erhalten, empfehle ich, die entsprechenden Landesgesetze oder Verordnungen zu durchsuchen. In der Regel werden solche Regelungen unter Begriffen wie "Besondere Einstellungsvoraussetzungen im MINT-Bereich" oder ähnlichem zu finden sein. Alternativ könnten auch die Personalabteilungen der relevanten Behörden oder Ämter Auskunft geben.

Tagelöhner:
Die Dienstherren müssen es halt zunehmend nötiger haben, Beamtenverhältnisse zu verschenken. Gründe können wie bereits angesprochen vielschichtig sein, in der Regel dient es aber nach wie vor (obwohl viele Beamte sich hier ja für unteralimentiert und benachteiligt halten) zur Attraktivitätssteigerung und Nutzung mittelfristiger Kosteneinsparungspotenziale. Die Finanzsituation verschlechtert sich ja zunehmend, gleichzeitig gehen die Boomerjahrgänge vermehrt in Ruhestand...da kann man in seinen Handlungen schon mal getrieben von äußeren Rahmenbedingungen sein  ;D

Ob dieser Trend für das Beamtentum allgemein förderlich ist, ich bezweifle es stark. Im Gegenteil, er höhlt die Grundprinzipien des Berufsbeamtentums weiter aus und wird dem Ansehen von Beamten weiter schaden, wenn damit nicht zweifelsfrei staatliche hoheitliche Kernaufgaben und eine tatsächliche Bestenauslese mit charakterlich wirklich geeigneten Personen verbunden ist.

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