Davon ab, merken wir überhaupt noch, wovan wir reden? Eine Schuldenbremse? Wie wäre es mit Schuldenabbau? Die Schuldenbremse ist ja schon eine "Asi"-Haushaltspolitik. Aber ich werde auch meine Darlehen an die Bank für die Immobilie einstellen mit dem Kommentar, ich hätte jetzt eine Schuldenbremse eingeführt.
Haben wir - in der aktuellen Legislatur ist die Schuldenquote von ~70% auf ~65% gefallen. Tendenz: fallend.
Inklusive der "Sondervermögen" und Schattenhaushalte? Tendenz fallend? Wir befinden uns doch in einer Rezession, dass heißt die bestehenden Schulden nehmen einen größeren Anteil am schrumpfenden BIP ein. Was ist mit den impliziten Schulden, für die der Deutsche Staat Zahlungsverpflichtungen eingegangen ist?
Natürlich sind die Sondervermögen Schulden und damit in der Schuldenquote enthalten. (wird aber imo erst eingerechnet, wenn die Kredite wirklich abgerufen werden)
Sowas wie Beamtenpensionen oder sowas wird aus dem Haushalt bezahlt und läuft nicht unter dem Punkt "Schulden". Ich meine nur "echtes" Fremdkapital taucht auch in der Schuldenquote auf.
Die Beamtenpension muss Du aber mitbezahlen und die Zinsen auch. Das könnte eng werden, da weder Länder noch der Bund ausreichend Rückstellungen für diese Auszahlungen gebildet haben.
Rückstellungen für die Beamtenpensionen werden/wurden durchaus gebildet bzw. zumindest versucht:
1951 erfolgte eine Kürzung der Beamtenbesoldung um 7% (siehe "Eckmann-Vergleich"). Begründung:"Die Höhe der Besoldung ist mit Rücksicht auf die Versorgung niedrig gehalten", d. h. Beamte haben durch Gehaltsverzicht in ihrer aktiven Dienstzeit einen Beitrag zu ihrer Versorgung zu leisten.
Durch das Bundesbesoldungsgesetz von 1957 wurden die Beamtenbezüge nochmals um 7 % gekürzt -"mit Rücksicht auf die Altersversorgung"- heißt es darin. Es war ein Zusatz vorhanden, der besagte, "daß dieser Anteil vom Staat zur späteren Versorgung der Ruheständler verwendet werden sollte". Bund und Länder haben es jedoch seinerzeit unterlassen, tatsächlich Rücklagen zu bilden. Das eingesparte Geld wurde zweckentfremdet ausgegeben.
Mit dem Versorgungsreformgesetz des Bundes vom 1998 wurde eine Versorgungsrücklage des Bundes eingeführt, die dadurch finanziert wurde, dass Besoldungserhöhungen für Beamten seither um jeweils 0,2 % verringert werden.
Mit dem Versorgungsänderungsgesetz 2001 wurde der Höchstruhegehaltsatzes für die Beamtenversorgung gekürzt. Er beträgt seither statt 75% nur noch maximal 71,75 % der letzten Bezüge.
Offiziell ist die Beamtenversorgung beitragsfrei, aus dieser Beitragsfreiheit ergibt sich übrigens die Behandlung der Versorgungsbezüge als voll steuerpflichtiges Einkommen. Dass die oben dargestellten versteckten "Beiträge" teilweise nicht einmal in Versorgungsrücklagen geflossen sind, die Beamten andererseits ihre "überhöhten Pensionen" rechtfertigen müssen, ist aus meiner Sicht ein Skandal.