Habe jetzt mal etwas das Verfassungsgerichturteil durchgesehen. Eigentlich ist es umgekehrt, da Karslruhe dem Gesetzgeber aufgegeben hat, nur eine Vergleichsgruppe für die Ermittlung des Regelsatzes zu nehmen, welche unter dem Sozialhilfesatz liegen. Steigt nun aber das Niveau dieser Gruppe, wirkt sich das wieder auf den Regelsatz aus, wenn dieser höher ist, steigt das Niveau der Vergleichsgruppe. Ein unendlicher Kreislauf. Man sollte also wieder zum Warenkorb zurück.
In der Vergleichsgruppe sind - so wie ich es herauslese - auch Haushalte, die zu wenig Einkommen haben, jedoch wegen Vermögensabbau nicht in der Sozialhilfe landen. Das ist natürlich rechtlich nicht konsequent, wenn man dann beim SGBII aber diese hohen Schonvermögen hat.
Also ich hatte weiterhin den Regelsatz für ein Desaster. Und damit auch eine Bewertung, ob sich Arbeit noch lohnt, für vorerst kaum machbar.