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VBL wird nicht ausgezahlt?

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oorschwerbleede:
Aber warum überhaupt diese unterschiedliche Finanzierung? Eigentlich gibt es dafür keinen Grund...

Warum sollten wir Ostler eigentlich weniger Steuern zahlen? Das wäre mir neu, wenn das EStG nach Ost und West unterscheidet.

cyrix42:
Das Einkommensteuergesetz unterscheidet nicht nach Ost oder West, wohl aber nach einer Finanzierung der (Betriebs-)Rente im Umlage- oder kapitalgedeckten Verfahren. Im ersten Fall ist die volle Rente steuerpflichtig, im zweiten nur der Ertragsanteil.

Wieso die unterschiedliche Finanzierung? Hier kann ich nur spekulieren. Ich tippe darauf, dass man in den 90ern im Osten nicht einfach das gewachsene System der alten Bundesländer übernehmen, sondern sich als AG "mit besonderer Situation" hier anders aufstellen wollte. Aber falls jemand genauere Kenntnisse hat, würde mich das auch interessieren. :)

MoinMoin:

--- Zitat von: oorschwerbleede am 07.11.2023 09:03 ---Aber warum überhaupt diese unterschiedliche Finanzierung? Eigentlich gibt es dafür keinen Grund...

Warum sollten wir Ostler eigentlich weniger Steuern zahlen? Das wäre mir neu, wenn das EStG nach Ost und West unterscheidet.

--- End quote ---
Weil man unterschiedliche VBLs hat, die unterschiedlich steuerlich begünstigt sind.
Ein kleiner eigenständiger Blick in den TV-L Rechner würde dir da helfen und dein Gerechtigkeitsgefühl hoffentlich wieder grade biegen.

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_13&s=6&zv=VBL&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5

https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv-l/allg?id=tv-l&g=E_13&s=6&zv=VBL-Ost&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=0&kk=15.5


Über die historischen Gründe kann ich dir leider keine Auskunft geben.

oorschwerbleede:

--- Zitat von: cyrix42 am 07.11.2023 09:52 ---Das Einkommensteuergesetz unterscheidet nicht nach Ost oder West, wohl aber nach einer Finanzierung der (Betriebs-)Rente im Umlage- oder kapitalgedeckten Verfahren. Im ersten Fall ist die volle Rente steuerpflichtig, im zweiten nur der Ertragsanteil.

--- End quote ---

Ok, das ist interessant. Aber ich denke, die geringe steuerliche Begünstigung über vielleicht 15 Jahre (im Durchschnitt) gleichen den geringeren Nettolohn über 45 Arbeitsjahre nicht aus.

MoinMoin:

--- Zitat von: oorschwerbleede am 07.11.2023 13:00 ---
--- Zitat von: cyrix42 am 07.11.2023 09:52 ---Das Einkommensteuergesetz unterscheidet nicht nach Ost oder West, wohl aber nach einer Finanzierung der (Betriebs-)Rente im Umlage- oder kapitalgedeckten Verfahren. Im ersten Fall ist die volle Rente steuerpflichtig, im zweiten nur der Ertragsanteil.

--- End quote ---

Ok, das ist interessant. Aber ich denke, die geringe steuerliche Begünstigung über vielleicht 15 Jahre (im Durchschnitt) gleichen den geringeren Nettolohn über 45 Arbeitsjahre nicht aus.

--- End quote ---
Du meinst den geringeren Nettolohn den die Westler gegenüber den Ostlern haben?
Also da ich sich bisher noch kein Westler darüber beschwert hat, dürfte es erträglich sein.

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