Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
VBL wird nicht ausgezahlt?
cyrix42:
... wobei mittlerweile auch im Tarif-Gebiet West nach 36 Monaten mit Pflichtbeiträgen die Wartezeit durch bloßen Zeitablauf erreicht werden kann.
PublicHeini:
--- Zitat von: oorschwerbleede am 06.11.2023 16:30 ---Bei der VBL ist dazu folgendes veröffentlicht:
"Die beitragsfrei Versicherten, die die Wartezeit nicht erfüllt haben, können die Erstattung der von Ihnen geleisteten Beiträge beantragen. Die Beiträge im Tarifgebiet Ost, die in die Kapitaldeckung geleistet wurden, führen zu einer sofort unverfallbaren Anwartschaft."
Trifft bei dir der zweite Satz zu? Dann spielt die Wartezeit keine Rolle und du kommst nicht an die Beiträge. Ansonsten kannst du den Antrag auf Auszahlung stellen.
--- End quote ---
auf trifft leider Punkt zwei zu da ich im Tarif Ost bin. Da erhältst du weniger vom Staat als Zulage, wirst schlechter gegenüber der Rente gestellt als der gleiche Tarifler 200m von mir entfernt und bekommst nachher noch unverzinst dein Geld als Rente. Läuft.
oorschwerbleede:
Ja, das VBL-System ist sehr ungerecht zwischen West und Ost. Nur weiß das leider kaum jemand und es fällt regelmäßig bei der Berichterstattung unter den Tisch. Im Gebiet West zahlt der AN gerade mal 1,81% der insgesamt 7,3%igen Umlage (also rund ein Viertel). Im Gebiet Ost sind es auch insgesamt 7,3% - aber davon zahlt der AN 4,25% (also gut 58% und damit mehr als das 2,3-fache als im Westen). Und das tolle ist ja, wechselst du von West nach Ost, zahlst du nicht etwa wie jeder andere Ostler auch deine 4,25% - nein, du bleibst bei der Westfinanzierung...
Es sind diese versteckten Ungerechtigkeiten, die den Graben zwischen Ost und West einfach offen halten...
cyrix42:
Allerdings dürften auf die VBL-Ost-Betriebsrente weniger Steuern anfallen als auf die im Gebiet West. (Bei im Tarifgebiet Ost erwirtschaftete Anwartschaften dürfte nur der Ertragsanteil besteuert werden, in West ganz.)
Und natürlich wird hat man eine Verzinsung („Altersfaktor“) bei den VBL-Beiträgen. Dass diese nicht durch den Kapitalmarkt erfolgt, sondern intern durch eine höhere Vergabe von VBL-Punkten für das gleiche Brutto in jüngeren Jahren als später ist natürlich dennoch eine Form der Verzinsung; in Hochzins-Zeiten ist dieses Vorgehen eher nachteilig, in Tiefzins-Situationen aber von Vorteil für die Arbeitnehmer_innen…
MoinMoin:
--- Zitat von: oorschwerbleede am 07.11.2023 08:01 ---Ja, das VBL-System ist sehr ungerecht zwischen West und Ost. Nur weiß das leider kaum jemand und es fällt regelmäßig bei der Berichterstattung unter den Tisch. Im Gebiet West zahlt der AN gerade mal 1,81% der insgesamt 7,3%igen Umlage (also rund ein Viertel). Im Gebiet Ost sind es auch insgesamt 7,3% - aber davon zahlt der AN 4,25% (also gut 58% und damit mehr als das 2,3-fache als im Westen). Und das tolle ist ja, wechselst du von West nach Ost, zahlst du nicht etwa wie jeder andere Ostler auch deine 4,25% - nein, du bleibst bei der Westfinanzierung...
Es sind diese versteckten Ungerechtigkeiten, die den Graben zwischen Ost und West einfach offen halten...
--- End quote ---
Dafür zahlt der Ostler weniger Steuern und hat mehr Netto als der Westler.
Also der Graben macht sich da schon bemerkbar, dass ich Westler im Osten über 100€ Netto mehr zur Verfügung hätte.
Gnadenlose Ungerechtigkeit!
Also ich glaube du hast da was nicht ganz richtig verstanden.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version