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PKV mit PrEP
EvtlAnwärter:
Wer hat eine PKV vor nicht allzu langer Zeit abgeschlossen, und dabei PrEP sowohl angegeben als auch nach Verbeamtung weiterhin von der PKV bezahlt bekommen?
Ich finde bisher keine Gesellschaft, die das macht.
Saxum:
Die Fragen treffen nicht auf mich zu, jedoch spontan würde ich sagen, dass die Anwendung von PrEP kein "pauschaler" Ausschlussgrund darstellen dürfte. Insbesondere wenn bisher *keine* positive HIV-Infektion vorangegangen ist. PrEP wird nach aktuellem Sachstand, glaube ich, nicht von der PKV erstattet oder gern gesehen, wohl weil die "wissenschaftliche Datenlage" noch nicht so aussagekräftig ist.
Ich bin auf folgende Seiten gestoßen, die ggf. informativ sein können
https://www.ufkb.de/blog/pkv-trotz-medikament-prep
https://www.hivandmore.de/archiv/2022-1/pkv-weiterhin-keine-prep-fuer-die-meisten.shtml
https://www.pkv.de/verband/presse/pressemitteilungen/rahmenvertrag-zur-hiv-praevention-neue-moeglichkeiten-der-prep-gezielt-nutzen/
Die amtsärztliche Einschätzung würde ich persönlich als "positiv" bewerten, insbesondere da selbst wenn eine positive HIV-Infektion ohne Krankheitssymptomatik vorliegt, dann auch einer auf Lebenszeit angelegten Verbeamtung nichts entgegenstehen dürfte. Eine symptomlose HIV Infizierung müsste u.a. vom AGG gedeckt sein. Denn bei der Bewertung kommt es erheblich darauf an dass man als Beamte*r seine Arbeit verrichten kann und eine voraussichtliche DU bis zum Ruhestand nicht mit erheblicher Wahrscheinlichkeit prognostiziert werden kann bzw. der mindestens nächsten 5 Jahre bei Schwerbehinderten.
Falls hier tatsächlich nicht möglich ist, mittels anonymer Risikovorabfragen, eine geeignete private Krankenversicherung zu finden verbleibt ja immer noch die Öffnungsaktion die einem in jedem Falle eine private Krankenversicherung auf dem 100% Niveau zusammen mit der Beihilfe (abzgl. Zahnersatz Beihilfe) sichert.
Die Beihilfe erstattet meiner Kenntnis nach, in Bayern zumindst, in jedem Falle die Vorsorgeuntersuchungen (Beratungen und Untersuchungen) hinsichtlich PrEP und wohl auch die PrEP Medikamete. Damit wären zumindest 50% der Kosten gedeckt, die hier anfallen würden.
Gegebenenfalls, falls die Krankenversicherung PrEP ausschließt, kann man bei der Beihilfe eventuell dann beantragen, dass die Restkosten anteilig übernommen werden. z.B. etwa § 46 Abs. 5 BayBhV (Bemessung der Beihilfen) - ohne Gewähr.
EvtlAnwärter:
Danke Saxum für Deine - wie immer - sehr ausführlichen und sehr hilfreichen Infos.
Ich nehme die PrEP nur aus Vorsorgegründen und auch nur anlassbezogen.
Vielleicht gibt's tatsächlich jemanden, der das Thema in der Praxis schon durch hat.
Würde mir helfen. Deswegen die Öffnungsaktion ziehen zu müssen wäre ja irgendwie schon krass.
Bastel:
--- Zitat von: EvtlAnwärter am 08.11.2023 11:03 --- Deswegen die Öffnungsaktion ziehen zu müssen wäre ja irgendwie schon krass.
--- End quote ---
Was soll daran bitte krass sein? Warum sollte die Allgemeinheit für deinen Spaß aufkommen? Wenn du dir mehr oder weniger freiwillig den Mist einfängst, muss wieder die Allgemeinheit blechen.
Saxum:
PrEP ist für alle zugelassen und deren Einnahme sagt absolut nichts darüber aus, ob man tatsächlich so sehr die Partner*innen wechselt. Die Wahrscheinlichkeit für Lungenkrebs, Diabetes oder eine Alkohlleber ist wohl erheblich signifikant höher, trotzdem werden die Risken für das Rauchen und den Alkohlkonsum von der Allgemeinheit mitgetragen.
Jemand ohne PrEP hat die gleich hohe Wahrscheinlichkeit das einzufangen wie jemand der PrEP nimmt, der Unterschied ist dass die zweitere Person ähnlich einer Impfung bessere Chancen hat etwaige Erreger zu bekämpfen und dadurch langfristig der Allgemeinheit weniger kosten würde. Die Konstellation ist dabei unerheblich.
Das es wohl andere Schutzmaßnahmen gibt, ist bekannt und ja PrEP kann auch in Kombination mit diesen Maßnahmen eingesetzt werden, weil man so sich selbst sicherer fühlen würde.
Ein etwaiger angemessener Risikozuschlag für die Anwendung von PrEP kann sinnvoll sein, weil dann ja mit "regelmäßigen Medikamentenkosten" zu rechnen wäre oder man kann die Kosten für das Medikament ausschließen, so dass diese selbst zutragen sind, ja aber ansonsten alles mEn ganz im Rahmen.
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