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PKV mit PrEP

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Bastel:

--- Zitat von: Saxum am 08.11.2023 11:26 ---PrEP ist für alle zugelassen und deren Einnahme sagt absolut nichts darüber aus, ob man tatsächlich so sehr die Partner*innen wechselt. Die Wahrscheinlichkeit für Lungenkrebs, Diabetes oder eine Alkohlleber ist wohl erheblich signifikant höher, trotzdem werden die Risken für das Rauchen und den Alkohlkonsum von der Allgemeinheit mitgetragen.

Jemand ohne PrEP hat die gleich hohe Wahrscheinlichkeit das einzufangen wie jemand der PrEP nimmt, der Unterschied ist dass die zweitere Person ähnlich einer Impfung bessere Chancen hat etwaige Erreger zu bekämpfen und dadurch langfristig der Allgemeinheit weniger kosten würde. Die Konstellation ist dabei unerheblich.

Das es wohl andere Schutzmaßnahmen gibt, ist bekannt und ja PrEP kann auch in Kombination mit diesen Maßnahmen eingesetzt werden, weil man so sich selbst sicherer fühlen würde.

Ein etwaiger angemessener Risikozuschlag für die Anwendung von PrEP kann sinnvoll sein, weil dann ja mit "regelmäßigen Medikamentenkosten" zu rechnen wäre oder man kann die Kosten für das Medikament ausschließen, so dass diese selbst zutragen sind, ja aber ansonsten alles mEn ganz im Rahmen.

--- End quote ---

Willst du uns jetzt erklären, dass Menschen das Zeug ohne Hintergedanken nehmen? Einfach jeden Tag wie ein paar Gummibärchen?

Viel eher möchte man wohl regelmäßig einen Darkroom oder ähnliches mit all seinen Risiken besuchen.

Wie wechselt man eigentlich das Innere eines Partners? Geht das auch häufiger? Und warum machst du * statt eines Leerzeichens?

EvtlAnwärter:

--- Zitat von: Bastel am 08.11.2023 11:13 ---
--- Zitat von: EvtlAnwärter am 08.11.2023 11:03 --- Deswegen die Öffnungsaktion ziehen zu müssen wäre ja irgendwie schon krass.

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Was soll daran bitte krass sein? Warum sollte die Allgemeinheit für deinen Spaß aufkommen? Wenn du dir mehr oder weniger freiwillig den Mist einfängst, muss wieder die Allgemeinheit blechen.

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Ich bitte um Beachtung der Forenregeln, danke.

ABCDE:
Es ist schon interessant, welche Rückschlüsse aus der Einnahme von PrEP gezogen werden, welche Werturteile daraufhin getroffen werden, welche (sexuellen) Moralvorstellungen dem zugrunde liegen und welches Mitteilungsbedürfnis darüber besteht. Das (legale) Sexualverhalten einer Person sollte jedenfalls heute weder Anstoß zur Kritik geben, noch erst recht Thema dieses Forums sein.

PrEP ist ein wirkamer Schutz vor einer HIV-Infektion. Sich für PrEP zu entscheiden, stellt somit eine verantwortungsvolle Entscheidung zum Gesundheitsschutz dar. Eine Stigmatisierung ist fehl am Platz. Ob ein risikoreicheres Sexualverhalten mit der Einnahme einher geht, ist nicht gesagt. Selbst wenn, sollte jeder selbst frei über seine Sexualität bestimmen können, ohne von anderen dafür moralisierende Entgegnungen zu erhalten.

Nach dem Bundesbeihilferecht sind ärztliche Beratungen, Untersuchungen und Arzneimittel für PrEP beihilfefähig (§ 41 Abs. 5 Nr. 1 f. BBhV; zugehöriger Abschnitt der BBhVVwV). Demnach übernimmt die PKV für Beamte des Bundes grundsätzlich auch die Restkosten.

Im Übrigen muss ich Saxum zustimmen. Ausschluss oder Risikozuschlag ist wahrscheinlich. Wenn die PrEP sowieso nur anlassbezogen genommen wird, wäre die Frage, welche Konstellation besser für dich wäre, auch vor dem Hinblick, ob und wie oft du das Arzneimittel in Zukunft voraussichtlich weiter einnehmen wirst. Risikozuschläge ließen sich mitunter nach einer Zeit auch wieder streichen.

Idealerweise beginnt man erst nach dem Abschluss der PKV mit PrEP (für dich irrelevant) oder pausiert für min. drei Jahre (Zeitraum, in der in der Regel nach ambulanten Behandlungen und Medikamentenverordnungen gefragt wird.

Anonyme Risikovoranfragen bei PKV zu deinem Sachverhalt über einen Versicherungsmakler/Versicherungsberater wären sinnvoll. Dann würden deine Gesundheitsdaten nicht im "Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer" landen (weiß nicht, ob es dafür nicht vielleicht schon zu spät ist). Hier besteht die Möglichkeit, eine Selbstauskunft über die gespeicherten Daten zu beantragen.

Beamter:

--- Zitat von: EvtlAnwärter am 08.11.2023 12:11 ---
--- Zitat von: Bastel am 08.11.2023 11:13 ---
--- Zitat von: EvtlAnwärter am 08.11.2023 11:03 --- Deswegen die Öffnungsaktion ziehen zu müssen wäre ja irgendwie schon krass.

--- End quote ---

Was soll daran bitte krass sein? Warum sollte die Allgemeinheit für deinen Spaß aufkommen? Wenn du dir mehr oder weniger freiwillig den Mist einfängst, muss wieder die Allgemeinheit blechen.

--- End quote ---

Ich bitte um Beachtung der Forenregeln, danke.

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?

Saxum:
Das ABCDE geschrieben hat passt, nur ein Hinweis meinerseits: Das erwähnte Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer (HIS) ist entgegen der allgemeinen Annahme nicht bei den Privatversicherungen tätig. Es schadet aber natürlich nie "sicher gehen" zu wollen. Hier ist ein mEn interessantes Infoblatt darüber vom GDV selbst:

https://www.gdv.de/resource/blob/22238/57a862a758a29769749157db0fc633c9/broschuere---hinweis--und-informationssystem-der-deutschen-versicherer---his--was-es-ist-und-was-es-leistet--data.pdf

Die anonymen Risikovorabfragen sind eher vorteilhaft, wenn man a) eine eindeutige (längere) Datenspeicherung mit dem Namen und Gesundheitsdaten in den eigenen Systemen des Versicherers vermeiden möchte für eine etwaige spätere erneute Anfrage und vor allem b) primär bei Beamt*innen: Vermeiden, dass die Öffnungsaktion bei dem ersten Versicherer gezogen werden "muss", welcher diese anbietet.

Dann kann die Öffnungsaktion nicht bei einem anderen Versicherer gezogen werden. Denn es kann sein, dass ein anderer Versicherer einen besseren Tarif hat und gegebenenfalls auch einen abgespeckten Beihilfeergänzungstarif anbietet, den man auch mit der Öffnungsaktion erhalten würde.

Die anonyme Risikovorabfrage bzw. der "unverbindliche Probeantrag" kommt dem entgegen.

Das bedeutet, entweder den persönliche Daten wie Namen, Anschriften, etc. leer zu lassen oder es zu pseudonymisieren, deutlich kennzeichnen dass es um einen "Probeantrag oder unverbindliche Risikovorabfrage" handelt und vor allem nichts unterschreiben. Gesundheitliche Angaben, darunter auch Größe und Gewicht sind dann die wichtigsten Passagen auf die es ankommt. Kurz gesagt, alles unterlassen was es zu einem "formellen Antrag" machen würde.

Siehe hierzu Nr. 7 und Nr. 8 Merkblatt des PKV Verbandes für Beamt*innen, auch zu beachten die Frist von 6 Monaten nach erstmaliger Verbeamtung bzw. nochmals bei Verbeamtung auf Probe wenn man vorher Beamte*r im Widerruf und in der GKV war.

https://www.pkv.de/fileadmin/user_upload/PKV/3_PDFs/2020_06_merkblatt-fuer-beamtenanfaenger-mit-vorerkrankungen-oder-behinderungen.pdf

Natürlich sollte grundsätzlich ein Normaltarif + ggf. Wahl- und Beihilfeergänzungstarif bevorzugt werden und die Öffnungsaktion erst als letztes gezogen werden wenn tatsächlich echt keine (vernünftigen) Angebote zustande kommen.

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