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Jahressonderzahlung erst nach 6 Monaten Zugehörigkeit?

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Doraymefayzo:
Hallo zusammen,

ich habe zum 01.10. bei einem neuen AG angefangen (kreisfreie Stadt) und nun habe ich in einem Gespräch Gestern gehört, dass man die Jahressonderzahlung erst nach einem halben Jahr Zugehörigkeit bekommt.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich diese anteilig für Oktober bis Dezember bekomme.

Wenn ich nach dem Thema google, bekomme ich widersprüchliche Aussagen.

Einmal steht dort, dass man erst nach einem halben Jahr den Anspruch hat und einmal, dass es dieses Voraussetzung nicht mehr gibt.

Wie ist hier die aktuelle Regelung bzw. Rechtslage?

Organisator:
Der TVöD ist eindeutig und kennt keine halbjährige Zugehörigkeit. Dann würde ich mal beim Gesprächspartner nachfragen, woher diese Meinung kommt.

FearOfTheDuck:
Die Aussage dort ist tatsächlich Quatsch. Solltest du im November tatsächlich nix ausbezahlt bekommen, dann verweise auf §20 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 TVÖD und mahne zu rascher Korrektur an.

Doraymefayzo:

--- Zitat von: FearOfTheDuck am 08.11.2023 14:00 ---Die Aussage dort ist tatsächlich Quatsch. Solltest du im November tatsächlich nix ausbezahlt bekommen, dann verweise auf §20 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 Satz 1 TVÖD und mahne zu rascher Korrektur an.

--- End quote ---

Kannst Du mir noch sagen, seit wann es diesen Paragraphen gibt bzw. seit wann er seine Gültigkeit hat?
Ein Kollege hat vor zwei Jahren im Oktober hier angefangen und er hat ebenfalls keine JSZ bekommen.

Schmitti:

--- Zitat von: Doraymefayzo am 14.11.2023 09:45 ---Kannst Du mir noch sagen, seit wann es diesen Paragraphen gibt bzw. seit wann er seine Gültigkeit hat?
--- End quote ---
Seit 2005.

In welchem Laden seid ihr da gelandet? Und wieso lasst ihr das mit euch machen?


(Und wo findet man bei google dazu "widersprüchliche Aussagen"?)

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